MacEnroe
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asylum schrieb:Aber du verkaufst dem Kunden doch die Homepage - ist es dann nicht legitim sie zu aendern, da er sie ja auch bezahlt hat?
Kann man, obwohl die Homepage verkauft wurde, darauf pochen das der Kunde es nicht aendern darf?
Naja, je nach Grad der "künstlerischen Gestaltungshöhe" oder wie das
heißt, ist das so. Bei einer Homepage ist das Urheberrecht eher schwierig
einzufordern.
Bei Illustrationen oder z.B. Plakat / Anzeigengestaltungen, Werbe-
Kampagnen, die eine Agentur erstellt, liegt das Urheberrecht beim
Designer.
Der verkauft lediglich ein Nutzungsrecht an den Kunden. Die Dinge
dürfen natürlich nur so genutzt werden, wie sie vom Designer gestaltet
wurden.
Will der Kunde das später weiter nutzen, muss er erst erneut Nutzungs-
rechte und die Erlaubnis der weiteren Nutzung käuflich erwerben, er
darf auch nicht einfach Änderungen vornehmen.
Normalerweise ist das auch in AGBs des Designers so enthalten, die
er bei Vertragsabschluss vorzeigen sollte.