levante
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Hallo Freunde des deutschen Steuerrechts!
Wie ist das eigentlich, wenn nächstes Jahr die USt angehoben wird und eine Rechnung aus 2006 erst 2007 bezahlt wird? Gilt dann noch der Steuersatz für 2006? Oder muss der Kunde sich den aktuellen Steuerbetrag selber ausrechnen? Oder muss ich eine aktualsierte Rechnung nachschicken? Oder muss ich am Ende, bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelden, die Differenz aus eigener Tasche zahlen (würde ich denen ja glatt zutrauen...)?
Wie ist das eigentlich, wenn nächstes Jahr die USt angehoben wird und eine Rechnung aus 2006 erst 2007 bezahlt wird? Gilt dann noch der Steuersatz für 2006? Oder muss der Kunde sich den aktuellen Steuerbetrag selber ausrechnen? Oder muss ich eine aktualsierte Rechnung nachschicken? Oder muss ich am Ende, bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelden, die Differenz aus eigener Tasche zahlen (würde ich denen ja glatt zutrauen...)?