USt Erhöhung

levante

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Hallo Freunde des deutschen Steuerrechts!

Wie ist das eigentlich, wenn nächstes Jahr die USt angehoben wird und eine Rechnung aus 2006 erst 2007 bezahlt wird? Gilt dann noch der Steuersatz für 2006? Oder muss der Kunde sich den aktuellen Steuerbetrag selber ausrechnen? Oder muss ich eine aktualsierte Rechnung nachschicken? Oder muss ich am Ende, bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelden, die Differenz aus eigener Tasche zahlen (würde ich denen ja glatt zutrauen...)?
 
So weit ich weiß gilt das Datum der Rechnungsstellung. Alles andere würde ja auch nur zu Kuddelmuddel führen.
 
Es gilt das Datum auf der Rechnung, wenn noch vor 2007, dann 16%.
 
Ist nicht maßgebend für die Steuerpflicht, wann die Leistung erbracht wurde?
 
jürgenh schrieb:
So weit ich weiß gilt das Datum der Rechnungsstellung. Alles andere würde ja auch nur zu Kuddelmuddel führen.

Leider falsch. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung. Wann die Rechnung geschreiben wurde bzw. wann bezahlt wird spielt dabei keine Rolle.


 
Ich bin kein Steuerberater, aber es gibt zwei Dinge zu beachten:

1) Grundsätzlich gilt das Rechnungsdatum (*)

2) Zu beachten ist aber - soweit ich das gelesen habe - auch der Zeitraum der Leistungserbringung. Sagen wir, Du und Dein Kunde ihr kennt Euch gut, und Du sagst: OK, wir arbeiten für Dich von Dezember bis Februar, aber wg. USt Erhöhung stellen wir Dir die gesamte Sache schon im Dezember mit 16% in Rechnung, Du zahlst aber erst im Februar.
Da -- habe ich gelesen -- soll das Finanzamt angeblich böse werden.

Alex

(*) Wenn wir mal davon ausgehen, das Rechnungen nach erbrachter Leistung erstellt werden
 
HI.

ich glaube nur wenn man bilanziert gilt das Datum der Rechnung, auch wenn die Ware noch nicht bezahlt ist, soweit ich weiss.

Aber in diesem Fall ist es ja so, dass der Kunde dir z.B. laut Rechnung vom Dezember 200 Euro inkl 16 % schuldet.
Wenn er die 200 Euro erst im Januar bezahlt, dann sind es immernoch 200 Euro weil die Rechnung ja vom Dezember ist, oder?

Ich weiss nur, dass ich auch Rechnungen vom Dezember gerne mal im Januar abgeschickt habe damit die Einnahmen von dem Jahr "geringer" blieben.



Aber ich kann mich auch irren.


Viele Grüße,

Jan
 
HäckMäc schrieb:
Ist nicht maßgebend für die Steuerpflicht, wann die Leistung erbracht wurde?

Das ist exakt richtig formuliert.
 
Danke für die Antworten, ich war nur unsicher, weil ich ja nach vereinnahmten Entgelden besteuert werde.
 
Entgelt.
Wird zwar mit Geld bezahlt, heißt aber trotzdem so.
 
HäckMäc schrieb:
Entgelt.
Wird zwar mit Geld bezahlt, heißt aber trotzdem so.
:) eins von diesen Wörtern, die immer seltsam aussehen, egal wie man sie schreibt...
 
Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist super wichtig: Rechnungen, die in 2006 gestellt werden, aber die Leistung wird erst in 2007 erbracht müssen auch mit 19% USt. fakturiert werden. Werden sie nur mit 16% fakturiert, muß der Rechnungssteller die 3% aus der eigenen Tasche zahlen.

Beipiel: Hausbau, wobei es erst in 2007 fertigstellt wird oder der Kauf eines Autos, das 2006 bestellt aber erst 2007 geliefert wird.

Das gilt auch in die andere Richtung: Eine Leistung wird in 2006 erbracht aber erst in 2007 gestellt, dann sind nur 16% fällig.
 
autoexec.bat schrieb:
Leider falsch. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung. Wann die Rechnung geschreiben wurde bzw. wann bezahlt wird spielt dabei keine Rolle.



Naja, bei der Umsatzsteuervoranmeldung werden allerdings Belege für den abzurechnenden Zeitraum nicht berechnet, wenn sie noch nicht bezahlt sind. In diesem Zusammenhang zählt der Zeitpunkt der Bezahlung und nicht der der Rechnungsstellung.
 
pbrille schrieb:
Naja, bei der Umsatzsteuervoranmeldung werden allerdings Belege für den abzurechnenden Zeitraum nicht berechnet, wenn sie noch nicht bezahlt sind. In diesem Zusammenhang zählt der Zeitpunkt der Bezahlung und nicht der der Rechnungsstellung.

Die Umsatzsteuervoranmeldung hat nichts damit zu tun, ob 16% oder 19% fakturiert werden. Es wird nur gemeldet, dass etwas fakturiert wurde.

Sicherheitshalber noch einmal: Die Höhe des vollen USt.-Satzes (16% oder 19%) hängt ausschliesslich davon ab, wann die Leistung erbracht wird. Fakturiet man in 2006 für eine Leistung, die erst in 2007 erbracht wird, sind bereits in diesem Jahr 19% anzusetzen und natürlich auch zu melden.
 
Meeresgrund schrieb:
Die Umsatzsteuervoranmeldung hat nichts damit zu tun, ob 16% oder 19% fakturiert werden. Es wird nur gemeldet, dass etwas fakturiert wurde.

Sicherheitshalber noch einmal: Die Höhe des vollen USt.-Satzes (16% oder 19%) hängt ausschliesslich davon ab, wann die Leistung erbracht wird. Fakturiet man in 2006 für eine Leistung, die erst in 2007 erbracht wird, sind bereits in diesem Jahr 19% anzusetzen und natürlich auch zu melden.


Okay, okay, aber wann wird denn die Leistung erbracht? Ist das nicht das Datum der Rechnungsstellung? Was ist denn, wenn ich einen Auftrag habe, der über den Jahreswechsel hinaus geht.
Dann berechne ich den ersten Teil mit 16%, den zweiten mit 19%?
Ich nehm es doch an...
 
pbrille schrieb:
Okay, okay, aber wann wird denn die Leistung erbracht? Ist das nicht das Datum der Rechnungsstellung? Was ist denn, wenn ich einen Auftrag habe, der über den Jahreswechsel hinaus geht.
Dann berechne ich den ersten Teil mit 16%, den zweiten mit 19%?
Ich nehm es doch an...

Genau das ist das Problem. Bravo der Erste der es verstanden hat. Das meine ich Ernst !!!

Also: Geht die Erbringung der Leistung über den Jahreswechsel hinaus und wird erst in 2007 abgeschlossen, so sind bereits heute 19% USt zu fakturieren! Beispiel: Wenn du jetzt ein Haus baust für 200.000 Euro und es wird erst am 1. Januar 2007 fertigestellt zahlst du 3% extra USt, also 6.000 Euro.

Nettter Gimmick: Die meisten Softwarehersteller ignorieren das einfach und versprechen irgentwann, das sie 19% USt ermöglichen, weil es ja nicht so wichtig ist. Und wenn sie etwas versprechen, ist es auch noch fachlich falsch. Absolut verantwortungslos!
 
pbrille schrieb:
Okay, okay, aber wann wird denn die Leistung erbracht? Ist das nicht das Datum der Rechnungsstellung? Was ist denn, wenn ich einen Auftrag habe, der über den Jahreswechsel hinaus geht.
Dann berechne ich den ersten Teil mit 16%, den zweiten mit 19%?
Ich nehm es doch an...
Ja.
Die Leistung wird erbracht, wenn die Leistung erbracht wird... Das sollte klar sein.

Alles andere wird anteilsmäßig berechnet - dh. x% * 16% und 100-x% * 19%...
 
Meeresgrund schrieb:
Sicherheitshalber noch einmal: Die Höhe des vollen USt.-Satzes (16% oder 19%) hängt ausschliesslich davon ab, wann die Leistung erbracht wird. Fakturiet man in 2006 für eine Leistung, die erst in 2007 erbracht wird, sind bereits in diesem Jahr 19% anzusetzen und natürlich auch zu melden.

Was ist eigentlich bei Verzug, wenn man vorher abrechnet und bezahlt? D.h. der Erbringungstermin wäre 12/06, und aus irgendwelchen Gründen wird die leistung erst 01/07 erbracht?
 
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