Ist doch egal wer das Auto gefahren ist. Das Auto hat eine Versicherung und das Auto hat meinen Spiegel abgerissen und dafür gibt es einen Zeugen. Also muss die Versicherung den Schaden doch zahlen. Ein Unfallgutachter wird schon feststellen können ob der Schaden von ihrem Auto ist oder nicht.
Ich sehe es einfach nicht ein, den Schaden selbst zu zahlen nur weil jemand so dummdreist und feige ist und einfach den Schuh macht.
Elektrisch, elektrisch anklappbar, beheizt, mit Blinker...das ist nicht mal eben mit 120 Euro erledigt....
Ja, ich habe eine Vollkasko. Ich sehe es aber trotzdem nicht ein, einen Schaden zu bezahlen, den ich nicht selbst da reingefahren habe.
Mich kotzt so ein Verhalten einfach nur an.
Rechtsschutz habe ich, morgen mache ich einen Termin beim Anwalt.
Ich kann deinen Ärger voll verstehen, und es ist ja auch schön, dass sich die Sache mittlerweile wohl geregelt hat.
Wenn die Dame allerdings die Sache durchgezogen hätte und du mich um meinen anwaltlichen Rat gefragt hättest, hätte ich dir ehrlicherweise geraten, den verd..... Spiegel selbst zu bezahlen und die Sache zähneknirschend auf sich beruhen zu lassen:
1. Auch mit Rechtsschutz hast du höchstwahrscheinlich eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Die liegt irgendwo bei 100 bis 150 Euro. Wenn der ganze Spiegel angenommen 200 bis 300 € kostet, kämst du fast aufs gleiche raus, wenn du das Dinge einfach reparieren lässt und gut ist.
2. Die Rechtslage ist in dem Moment, wo die Dame bestreitet, überhaupt den Spiegel abgefahren zu haben, unklar, und damit auch die Erfolgsaussichten.
Das ist so einer von den typischen Fällen, die klein anfangen, aber dann plötzlich in der Praxis ganz groß werden können. Was, wenn die Tussi plötzlich behauptet, sie sei überhaupt nicht in der Nähe gewesen? Und dafür einen Zeugen benennt (egal ob gekauft oder nicht)? Sowas kommt in der Praxis alle Naslang vor, und auch wenn ich dir glaube, dass es genau dieses Auto und genau dein Außenspiegel war - vor Gericht hast du's mit einem Richter zu tun, der den Fall einfach nur schnell vom Tisch haben will. Wenn da die Gegenseite Zeugen präsentiert, welche die Fahrerin entlasten, wird der im Zweifelsfall dazu neigen, den Fall einfach abzuschmettern und gut ists. Das Urteil hat er mit den Entscheidungsgründen nämlich schnell runterdiktiert. Und Rechtsmittel wirst du bei dem Streitwert und dem Sachverhalt vergessen können; das weiß der Amtsrichter natürlich auch.
3. Selbst WENN deine Chancen durch weitere verfügbare Beweismittel (Lackspuren, vorausgesetzt, die Gegnerin lässt nicht justamente nach dem Unfall den angeblich "alten" Unfallschaden beseitigen, bevor Lackspuren genommen werden können) positiv aussehen, ist das alles einfach ein Riesenaufwand für einen - sorry - Kleckerschaden.
Zivilrechtlich verdient der Anwalt nix dran, weil der Streitwert irgendwo bei 2-300 Euro liegt. Von dem, was der Anwalt da bei Abrechnung nach RVG kriegt und was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, kann er sich vielleicht grade noch bei McDonald's nen Big Mac kaufen in der nächsten Mittagspause. Für die außergerichtliche Tätigkeit bzgl. der Strafverfolgungsbehörden kann er was extra abrechnen, aber natürlich auch keine exorbitanten Mondsummen - es geht hier ja nicht um ne Mordanklage gegen den Mandanten.
Lange Rede kurzer Sinn: selbst bei positivem Ausgang hätte man für nen lumpigen Außenspiegel eine Unmenge an Zusatzkosten und Arbeitszeit verursacht. Und den positiven Ausgang musst du trotz nicht schlechter Beweislage erst mal haben - die meisten Amtsrichter in Zivilangelegenheiten sind mittlerweile unberechenbar in ihren Entscheidungen, da vollkommen überlastet.
4. Und die Moral von der Geschicht': Genau wegen solchen Situationen sollte man immer ne Dashcam im Auto haben. Das ist letztlich die Pointe von allem.
Trotzdem nochmals Glückwunsch, dass die Sache wohl nochmal durch ein Einlenken der Gegenseite gut gegangen ist.