Zum Rechtlichen:
Wie bereits geschrieben wurde ist grundsätzlich zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Die Herstellergarantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird von Apple freiwillig gewährt. Die Laufzeit dieses "Garantievertrages" beträgt 12 Monate und was genau darunter fällt ist in den Garantiebedingungen geregelt.
Ein Freund von mir hat mal einem Apple Support Mitarbeiter entlocken können, dass in der Regel ein Monat Kulanz draufgeschlagen wird, d.h. eigentlich solltest Du 13 Monate die Garantieleistung in Anspruch nehmen können.
Davon zu unterscheiden ist die gesetzlich vorgeschriebene "Sachmängelgewährleistungspflicht" für Kaufsachen im §§433,434 BGB. Wie schon erwähnt wurde muss der Verkäufer (d.h. nicht der Hersteller!) 24 Monate ab Kaufdatum für die Mangelfreiheit der Sache gerade stehen. Ein Mangel ist ganz einfach die nicht unerhebliche Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit.
Die Beweispflicht trägt jedoch der Käufer selbst, um den Verkäufer vor unbegründeten Ansprüchen zu schützen. Da die Sache sich ja in der Regel beim Käufer befindet, leuchtet ein, dass eine andere Regelung eigentlich nicht sinnvoll ist.
Allerdings hat der Gesetzgeber die ganze Beweislastgeschichte für den "Verbrauchsgüterkauf", d.h. Kauf eines Verbrauchers (Privatmann) bei einem Unternehmer (Profi) für die ersten sechs Monate umgedreht, um die Verbraucherrechte zu stärken und unseriöse Unternehmer abzuschrecken.
Für Dich bedeutet dies: Da Du das iBook vor länger als zwölf Monaten im Applestore erstanden hast, kannst Du Dich nur auf die Gewährleistungsrechte berufen.
Falls ein Mangel vorliegt, dann müsstest Du diesen beweisen.
Ein Mangel müsste normalerweise auch sofort dem Verkäufer angezeigt werden, da Du ansonsten für eine eventuelle Verschlimmerung des Zustandes eine vom Verkäufer anteilig abzuziehende Mitschuld hättest.
Also:
Frage 1: Ab wann lag überhaupt ein Mangel vor?
Frage 2: Wie kannst Du das beweisen?
Zu 1. lässt sich wunderbar juristisch streiten und das ganze ist Ansichtssache. Kosmetische Mängel zählen bei einem Notebook meiner Meinung nach nicht dazu, sofern die normale (vorgesehene) Verwendung nicht eingeschränkt ist. Ein guter Anhaltspunkt bei der Bestimmung könnte auch die durchschnittliche Verarbeitung sein.
Nach meinem Dafürhalten wird es verflucht schwer bei dem abstehenden Akku und den schiefen Tasten einen relevanten Sachmangel zu bejahen, falls nicht die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist oder Verletzungsgefahr besteht, da Du ja sehr wahrscheinlich alles, was im Rahmen der normalen Verwendung vorgesehen ist, damit machen kannst.
Da ich aber den genauen Zustands Deines iBooks nicht kenne, kann ich aber keine genauere verbindliche Einschätzung liefern.
Zu 2) Falls wirklich ein relevanter Mangel vorliegt: Sachverständigen anheuern (und das kann teuer werden). Es scheint jedoch so zu sein, dass viele Gerichte dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Gewährleistungsrechts folgend, sehr verbraucherfreundlich gesonnen sind und keine lückenlose Beweiskette vorgelegt werden muss. Vielmehr kann es sogar ausreichen, wenn glaubhaft dar gelegt wird, dass ein Eigenverschulden unwahrscheinlich ist.
Ich sehe in Deinem Fall (bei den gemachten Angaben) Schwierigkeiten Druck auf Apple auszuüben oder sogar vor Gericht zu bestehen. Vielleicht ist es deshalb das Beste den Rat von Hilarious zu befolgen und alles zu dokumentieren und Apple freundlich die Sache darzulegen und auf Kulanz zu hoffen. Wenn Du anfängst zu drohen, dann passiert wahrscheinlich gar nichts.
Hoffe der lange post hilft.
liebe grüsse,
chief