NeoSD
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Da geht es doch aber bestimmt noch um Links wo man richtiges Geld verspielt und nicht um Spielgeld spielt.Ghettomaster schrieb:Weil man als deutscher Bundesbürger nur an Glückspielen teilnehmen darf deren Betreiber dafür eine staatliche Konzession des jeweiligen (deutschen) Bundeslandes besitzen. An Online-Glückspiel darfst du nur teilnehmen wenn sich dein Wohnsitz und der Sitz der veranstaltenden Spielbank im selben Bundesland befinden. An einem ausländischen Glückspiel ohne Konzession des Bundeslandes in dem du wohnst, darfst du also rein rechtlich nicht teilnehmen.
Alles andere ist Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§285 StGB): "Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."
Achja, und für die fleissigen Verlinker: §284 (4) "Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
CU
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