Gesellschaft Todesstrafe - Pro und Contra

Todesstrafe? Seid Ihr dafür?

  • Nein, ich bin absolut dagegen.

    Stimmen: 290 64,4%
  • Bei diesem Thema bin ich zwiegespalten.

    Stimmen: 86 19,1%
  • Ich halte die Todesstrafe für sinnvoll und gerecht.

    Stimmen: 74 16,4%

  • Umfrageteilnehmer
    450
Wer für die Todesstrafe in Frage kommen könnte, wenn es sie bei uns gäbe, hat eh lebenslänglich, der kommt nie mehr aus dem Gefängnis frei. Für alle, die nur eine zeitstrafe haben, kommt die Todesstrafe nicht in Frage, nirgendwo, auch nicht in den USA.

Stimmt nicht ganz, es gibt schon eine Abstufung bei lebenslänglich, da gibt es zunächst das "einfach" lebenslänglich, ohne anschließende Sicherungsverwahrung, und ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil.

Diesen Verurteilten ist es möglich bereits nach 15-20 Jahren vorzeitig entlassen zu werden.

Dann gibt es das Lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil.
Die Verurteilten kommen in der Regel dann frühstens nach 20 - 25 Jahren frei.

Wirklich lebenslänglich sitzt aber nur der Verurteilte, der dann noch anschließende Sicherungsverwahrung im Urteil drinnen stehen hat.

Ein 30 - 40 jähriger hat bei einer einfachen Verurteilung zur lebenslanger Haft dann noch wirklich eine große Chance einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.
 
Ein 30 - 40 jähriger hat bei einer einfachen Verurteilung zur lebenslanger Haft dann noch wirklich eine große Chance einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.

Man sollte nicht so tun, als ob 15-20 Jahre Freiheitsentzug spurlos an einem Menschen vorbeigehen wuerden. Jemand, der noch nie eingesperrt war,
weiss nicht wie lange 7300 Tage a 24 Stunden sein koennen.
 
Stimmt nicht ganz, es gibt schon eine Abstufung bei lebenslänglich, da gibt es zunächst das "einfach" lebenslänglich, ohne anschließende Sicherungsverwahrung, und ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil.

Diesen Verurteilten ist es möglich bereits nach 15-20 Jahren vorzeitig entlassen zu werden.

Dann gibt es das Lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil.
Die Verurteilten kommen in der Regel dann frühstens nach 20 - 25 Jahren frei.

Wirklich lebenslänglich sitzt aber nur der Verurteilte, der dann noch anschließende Sicherungsverwahrung im Urteil drinnen stehen hat.

Ein 30 - 40 jähriger hat bei einer einfachen Verurteilung zur lebenslanger Haft dann noch wirklich eine große Chance einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.
Das stimmt, aber zusätzlich kann auch noch jemand 'lebenslänglich' bekommen, obgleich er nur eine relativ 'kurze' Zeitstrafe bekommen hat, denn auch da kann Sicherungsverwahrung bestimmt werden. Denn die Sicherungsverwahrung ist ja vor allem an den sogenannten 'Hang' ausgerichtet, wenn dieser gutachterlich festgestellt wurde, kann die SV bestimmt werden.

Ich habe vor 3 Monaten als Schöffe noch jemanden wegen Totschlag verurteilt, zu 9 Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Sein 'Problem' seine Charakterstruktur ist aber so, das er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr aus dem Gefängnis rauskommen wird, weil bei ihm die Gründe für eine Haftentlassung nicht eintreffen werden, bzw er keine Chance hat die Sicherungsverwahrung zu beenden. Und das, obwohl er eigentlich nur zu 9 Jahren verurteilt wurde. Dieser Meinung bin übrigens nicht nur ich als psychologisch gebildeter Schöffe, sondern auch der Gutachter, mit dem ich mich längere Zeit darüber unterhalten habe.

Für Todestrafen würden aber nur bestimmte Fälle in Frage kommen, und zwar die Fälle, die keine Chance mehr auf Freilassung haben. Auch wenn das sicherlich eine etwas gewagte Aussage von mir ist, weil es ja kein entsprechendes Gesetz dazu gibt.
 
ja, wundert mich auch immer. Wenn ich schon ueber ein schwieriges Thema diskutieren will dann sollte ich auch ein Minimum ueber die Faktenlage wissen (Lebeslaenglich - ausser in Bayern - 8 Jahre, Kuschelvollzug, Alkohol = vermindert Schuldfaehig, 200% ueberfuehrte Taeter usw.) Und Menschen, die sich - abseits der Stammtische - ein wenig mit dem Thema beschaeftigt haben, sind Hippispinner :)

Lebenslänglich sind auch nur mindestens 15 Jahre... Ich glaube es gibt keinen der wirklich bis zum Lebensende(!) im Knast sitzt/sitzen wird. (muss ich gleich mal recherchieren)
Und hier verstehe ich dann auch nicht wirklich den Sinn des ganzen, wenn man wirklich bis um Lebensende im Knast sitzen soll. Dann sollte man denen auch die Möglichkeit geben sterben "zu dürfen" statt im Knast zu versauern.

Mit 200% überführt meinte ich, dass eben nicht nur eine Zeugenaussage reicht, sondern mindestens noch zusätzlich(!) z.b. der DNS-Test positiv sein muss. Also so, dass ein Beweis normal ausreicht, man aber mindestens zwei braucht, damit die Todesstrafe in Frage kommen könnte.

Hast du kurz vor deinem Beitrag richtig Mist gebaut? Würde einiges erklären... :D Aber genau diese Blödsinnsthesen a la Schuldfähigkeit mit Alkohol vermindern, Notwehr bedeutet man wird selber bestraft, der Staat schützt nur die Täter aber nicht die Opfer etc. kommen dabei raus, wenn die Leute sich als Informationsquelle doch wieder auf Bild & Co. verlassen.

Guter Konter! Treibt mir ein Lächeln ins Gesicht :)

Nein so früh morgens bin ich noch nüchtern, dies sollte auch reichen um zu zeigen, dass cih kein Bild-Leser bin :D
 
Lebenslaenglich bedeutet bei uns eine zeitlich unbefristete Hafstrafe, wovon mindestens 15 Jahre verbuesst sein muessen bevor ein Antrag auf Bewaehrung gestellt werden kann. Im Schnitt sitzen Lebenslaegliche (ohne besondere Schwer der Schuld im Urteil) bei uns knapp 20 Jahre - auch da gibt es ein Nord-Sued Gefaelle. Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, dauert es zwischen 23 und 25 Jahre bis ein Antrag auf Bewaehrung gestellt werden kann. Wird der abgelehnt, muss man 2 Jahre warten bis ein erneuter Antrag gestellt werden kann. Setzt ein Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe nicht zur Bewaehrung aus, sitzt du also tatsaechlich ein bis du in der Haft verstirbst. Die laengste lebenslange Hafststrafe in Deutschland hat bisher 37 Jahre gedauert. Es gibt keine Statisitk darueber, wie viel zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte auch im Gefaengnis verstorben sind.
 
Lebenslänglich sind auch nur mindestens 15 Jahre... Ich glaube es gibt keinen der wirklich bis zum Lebensende(!) im Knast sitzt/sitzen wird. (muss ich gleich mal recherchieren)
Jetzt recherchierst Du erst? :eek:
Mit 200% überführt meinte ich, dass eben nicht nur eine Zeugenaussage reicht, sondern mindestens noch zusätzlich(!) z.b. der DNS-Test positiv sein muss. Also so, dass ein Beweis normal ausreicht, man aber mindestens zwei braucht, damit die Todesstrafe in Frage kommen könnte.
Der DNA Test ist bei Totschlag und Morden eher unwichtig, weil die meisten Taten im Beziehungebereich liegen, und da ist die DNA eh 'wild' verteilt. DNA ist im TV immer wichtig, aber vor Gericht spielt das eine viel, viel kleinere Rolle...

Es geht auch nicht um die Häufigkeit von 'Beweisen', ein deutlicher Indiz wiegt 20 Nebenindize auf. Mit so einer Quanitifizierungsdenke kann man da nicht wirklich ankommen.

Du solltest weniger CSI gucken ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Lebenslaenglich bedeutet bei uns eine zeitlich unbefristete Hafstrafe, wovon mindestens 15 Jahre verbuesst sein muessen bevor ein Antrag auf Bewaehrung gestellt werden kann.
Bei uns in Österreich ist das auch so, wobei es schon Leut gibt, die wahrscheinlich nicht mehr hinauskommen (z.B. J. Fritzl, J. Unterweger etc - in Österreich sind wir bezüglich Psychopathen ja ein wahrlich blühendes Land). Die Leute, die lebenslänglich und keine Aussicht auf Entlassung haben sind allermeist gravierend psychisch Gestörte. In England wird das auch so gehandhabt. Manchmal sagt man das den Delinquenten sogar schon beim Urteil.

Ich weiß nicht, wer von Euch die Dekalog-Filme von Kieslowski kennt. Da wurde auch das 5. Gebot: "Du sollst nicht töten" verfilmt, in der ein zu Tode Verurteilter exekutiert wird. Auch wenn ich manch geäusserte Bedenken bzgl Opferschutz durchaus teile, aber wer diesen Filme und auch andere in diesem Genre gesehen hat, die/der kann unmöglich für die Todesstrafe sein.
 
Mit 200% überführt meinte ich, dass eben nicht nur eine Zeugenaussage reicht, sondern mindestens noch zusätzlich(!) z.b. der DNS-Test positiv sein muss. Also so, dass ein Beweis normal ausreicht, man aber mindestens zwei braucht, damit die Todesstrafe in Frage kommen könnte.

Es gibt eben keine 200%ig bewiesene Schuld. Auch auf DNA (sofern sie sich nicht schon aus oben genannten gründen disqualifiziert) ist nicht fehlerfrei. Man denke nur an das Phantom von Heidelberg und die Q-Tips...
 
@lundehundt
Klar sind auch 15 oder 20 Jahre ein großer Teil vom Leben, wollte nur einmal daran erinnern, dass bei uns lebenslänglich nicht zwangsläufig wirklich lebenslänglich heißt.

Vor einiger Zeit mal von einer Idee gelesen die ich ganz gut fand, und zwar die lebenslängliche Freiheitsstrafe abzuschaffen, und eine zeitige Freiheitsstrafe von 15 - 25 Jahren umzuwandeln.
Also praktisch dass zu machen, was im nach hinein gemacht wird, eben zu differenzieren, denn Mord ist eben nicht gleich Mord, in der Praxis was vorzeitige Entlassung betrifft.

Und für Leute die einfach eine Gefahr für die Allgemeinheit sind, gibt es dann noch die Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung ist im Grunde das eigentliche lebenslänglich, denn die ist seit einiger Zeit nicht mehr zeitlich befristet, früher waren das maximal 10 Jahre, heutzutage bräuchte man dann ein Gutachten dass einem bescheinigt, dass man keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellt, um entlassen zu werden.

Bisher habe ich aber noch nie gehört, dass jemand aus einer zeitlich unbefristeten Sicherungsverwahrung entlassen worden ist.

Wobei dass mit der Sicherungsverwahrung auch so eine Geschichte für sich ist, für Mord und Totschlag kann ich das noch nachvollziehen, wenn man feststellt, dass jemand so was wieder tun würde, dass man denjenigen dann zum Schutz dauerhaft weg sperrt.

Habe aber letztens einen Artikel gelesen von jemanden, der mehrfach wegen Einbruchdiebstahl geschnappt wurde, der Betreffende hat dann auch anschließende Sicherungsverwahrung bekommen.
Für Verbrechen die sich nicht gegen Leib und Leben richten, finde ich die Sicherungsverwahrung unangemessen.

Wegen den DNA Geschichte, bei Tötungsdelikten meistens nicht relevant, da, wie schon geschrieben, Opfer und Täter sich in der Regel kennen, und es daher nicht verwunderlich ist, dass man die DNA am Tatort findet.

Davon abgesehen sagt ein DNA Funde auch nichts darüber aus, wann der Betreffende, dem die DNA Funde zugeordnet werden können, an dem Ort war, wo sie gefunden wurden.
Das kann auch lange vor der Tat gewesen sein.
 
Langsam zweifel ich doch wieder an dem Land der unbegrenzten Dumm... ehm Freiheit.

ist alles Ansichtssache.
Dort sind es "freie Waffen für freie Bürger", hier ist es "freie Fahrt für freie Bürger"
Ich (ver)zweiflevon daher auch regelmäßig an der kollektiven Intelligenz in Deutschland, wenn mal wieder eine Diskussion über die Einführung eines generellen Tempolimits angeworfen wird.
 
Ich finde bloß die Argumentation so schön von manchen Herren aus dem rechten Spektrum: "Ja, wenn wir Waffen besitzen dürften, dann könnte uns die <...> auch nicht mehr abstechen!". Stimmt, weil man danach einfach 5 Pistolenläufe am Kopf hätte und das Portmonee freiwillig rausrückt.
 
ist alles Ansichtssache.
Dort sind es "freie Waffen für freie Bürger", hier ist es "freie Fahrt für freie Bürger"
Ich (ver)zweiflevon daher auch regelmäßig an der kollektiven Intelligenz in Deutschland, wenn mal wieder eine Diskussion über die Einführung eines generellen Tempolimits angeworfen wird.

Mag schon sein, dass es unvernünftig ist, auf bestimmten Autobahnabschnitten kein Tempolimit festzulegen. Aber mit weitem Abstand nicht so unvernünftig wie der freie Verkauf von Schusswaffen.
 
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