Gesellschaft Todesstrafe - Pro und Contra

Todesstrafe? Seid Ihr dafür?

  • Nein, ich bin absolut dagegen.

    Stimmen: 290 64,4%
  • Bei diesem Thema bin ich zwiegespalten.

    Stimmen: 86 19,1%
  • Ich halte die Todesstrafe für sinnvoll und gerecht.

    Stimmen: 74 16,4%

  • Umfrageteilnehmer
    450
kongo-otto

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Wie sieht zu diesem heiklen Thema Eure Anschauung aus? Und gibt es hier auch Leute, die für eine Wiedereinführung in Deutschland wären?

Und wie siehts mit "Just my two cents" aus? Also ich bin generell gegen die Todesstrafe und finde, dass wenn ein Mensch schlecht war, sich nicht auch noch der Staat zum Verbrecher machen sollte. Auch wurden z.B. schon Vergleiche in den USA durchgeführt, wo Staaten ohne Todesstrafe in etwa die gleiche Kriminalitätsrate haben, wie Staaten mit Todesstrafe. Und diesbezüglich wird ja immer wieder behauptet, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung habe und somit Straftaten stark vermindert werden können. Das stimmst so also nicht.
 
Gleich kommen sie wieder aus ihren Löchern gekrochen. Popcorn?
 
natürlich absolut DAGEGEN, in jedem Fall und unter allen Umständen.
 
dagegen, aber machen wir uns nichts vor, wenn es Volksentscheide auf Bundesebene geben würde, und dass nicht bei uns im GG stehen würde, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, hätten wir sie wahrscheinlich schon längst wieder.
 
Niemand hat das Recht einen anderen Menschen zu töten.
 
Naja kommt drauf an Prinzipiell bin ich schon dafür aber nicht weil es abschräckend wirkt oder sowas sondern einfach da es massiv Kosten sparen würde. Rechnet mal hoch was 20~30 Jahre Gefängnisaufenthalt kosten und wie viele Millionen wenn nicht gar Milliarden der Staat auf diese Art einsparen würde.

Was das Problem der Ethik angeht nunja würdet ihr einen Terroristen erschießen um 2 Zivilisten zu retten ?
Ich sehe das natürlich auch so das niemand irgendjemanden einfach so Töten darf, jedoch kann man durch bestimmte Handlungen eben auch Rechte verlieren. Und wer zb in den USA zum Tode verurteilt wird hat in den meisten Fällen mehr gemacht als der Omi die Handtasche geklaut und wenn jemand absichtlich 2~3 unschuldige ermordet, nein tut mir leid aber dieser hat sich dann als Mensch disquallifiziert und somit auch alle damitverbundenen Rechte verloren.

Das Problem sehe ich eigentlich nur bei denen die unschuldig verurteilt werden, wenn man da sicherstellen könnte das diese nicht hingerichtet würden würde ich da keine Probleme mehr sehen.
Vllt wäre es eine Lösung alle die länger als 10 Jahre bekommen zu Fragen ob sie die Zeit absitzen möchten oder unsere Welt lieber vorzeitig verlassen wollen.

Und horcht mal in euch aber aber was wäre euch lieber, 10 Jahre Knast und danach praktisch von vorne Anfangen müssen oder einfach ne kleine Spritze und weg ?
Bei allem was über 2 Jahre geht und ich diese Zeit garantiert absitzen müsste würde ich 100%ig die Spritze wählen.

Wobei, bevor ich die Todeststrafe (wieder?) einführen würde würde ich eher das Jugendstrafrecht streichen bzw es nur bis zum 7~8 Lebensjahr greifen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Staaten können nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen und vollstrecken. (AI)
 
Wie glaubwürdig ist man, wenn man einerseits predigt: "Du sollst nicht töten!" aber gleichzeitig dieses Recht für sich selbst in Anspruch nimmt?

.....und sich dann auch noch God's own country nennt?
 
Wie glaubwürdig ist man, wenn man einerseits predigt: "Du sollst nicht töten!" aber gleichzeitig dieses Recht für sich selbst in Anspruch nimmt?

.....und sich dann auch noch God's own country nennt?

Verstehe da die Leute in den USA auch nicht, an sich denke ich immer, dass sind genau so Leute wie hier, aber was den Punkt betrifft, verstehe ich die Leute nicht, man muss sagen, dass es in den USA eine ganz klare Mehrheit in den allermeisten Bundesstaaten für die Todesstrafe gibt.

Wobei man andererseits sagen muss, ich wäre mich auch nicht sicher wenn wir das hier zu Abstimmung stellen würden, wie die Abstimmung dann ausgehen würde.
 
Pro: Popcorn! :)
Contra: Freitag ist eigentlich schon vorbei! :(
 
Die Todesstrafe ist mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wieder eingeführt.
 
Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta

Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[98] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[99] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.
Quelle: Wikipedia
 
Es gibt einen Unterschied zwischen "wieder einführen" und womöglich ermöglichen, dass Länder Gesetze erlassen, die es im Kriegszustand erlaubten
 
Nein, das ist sie nicht.

Ich zitiere mich mal selbst:

Jetzt aber zum (lächerlichen) Argument, dass mit dem Lissaboner Vertrag die Todesstrafe defacto wieder eingeführt würde:

1. Das, was hier kritisiert wird und angeblich unterschwellig mit dem EU-Reformvertrag eingeführt werden soll, existiert bereits! Und zwar seit 1950 in Form der Europäischen Menschrechtskonvention!

2. Die kritisierten Textpassagen werden entweder bewusst mißinterpretiert, oder es werden die Inhalte der ratifizierten Zusatzprotokolle unterschlagen, die die Todesstrafe eindeutig und allumfassend eliminieren.

a) Es ist zwar tatsächlich so, dass die ursprüngliche Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention aus den 50er Jahren die Todesstrafe unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Laufe der Zeit wurden aber diverse Zusatzprotokolle definiert, die die Konvention erweitert haben. Mittels zweier solcher Zusatzprotokolle wurde die Todesstrafe kategorisch abgeschafft. (Die BRD hat beide Zusatzprotokolle unterzeichnet.)

b) In dem Artikel wird unterstellt, dass die Todesstrafe auch bei Demonstrationen "angewendet" werden könne. Das ist aus zwei Gründen Unsinn. Erstens fallen Demonstrationen nicht unter den Begriff einer rechtswidrigen, gewalttätigen und tumultartigen Aufruhr. Und Zweitens ist im betreffenden Passus nie von einer absichtlichen, gezielten Tötung die Rede. Es geht dabei vielmehr um "unbedingt erforderliche" Gewaltanwendung mit Tötungsfolge - so etwas, was man landläufig als Notwehr bezeichnet.
https://www.macuser.de/threads/frie...r-is-barack-obama.483156/page-13#post-5573402
 
Verstehe da die Leute in den USA auch nicht, an sich denke ich immer, dass sind genau so Leute wie hier, aber was den Punkt betrifft, verstehe ich die Leute nicht, man muss sagen, dass es in den USA eine ganz klare Mehrheit in den allermeisten Bundesstaaten für die Todesstrafe gibt.

Wobei man andererseits sagen muss, ich wäre mich auch nicht sicher wenn wir das hier zu Abstimmung stellen würden, wie die Abstimmung dann ausgehen würde.



http://de.wikipedia.org/wiki/Bigotterie


kann man auch auf Ereignisse in der kath. Kirche anwenden.
 
@Angel: Menschenrechtcharta? Siehe Kundusaffäre.
 
Also ich muss sagen, dass ich die Seite vom Lissabon Vertrag noch nicht kannte.
Überrascht mich doch ziemlich, dass da so Passagen drinnen stehen.
Vor allem die Passage von wegen kriegsähnliche Zustände, und Aufstände niederschlagen.
Was ein Aufstand ist, entscheidet doch im Endeffekt die jeweilige Regierung, und kriegesähnlicher Zustand ist auch ziemlich schwammig.
Meiner Ansicht nach lässt dass viel zu viel Interpretationsspielraum zu.
 
@Angel: Menschenrechtcharta? Siehe Kundusaffäre.

Stimmt schon, im Grunde dürften wir da garnicht sein, unsere Armee ist eigentlich vom GG her gesehen eine reine Armee zur Landesverteidigung, und Krieg führen dürften wir auch nur führen, wenn wir, oder einer unserer Bündnispartner angegriffen werden würde.

Der Bundestag müsste dazu dann auch den sogenannten Verteidigungsfall feststellen.

Nur dann wäre die Kundus Sache als kriegerische Handlung zu rechtfertigen gewesen.

Und dann kommt immer noch das Problem dazu, dass das wissentliche Töten von Zivilisten auch nicht erlaubt ist.

Von der Seite her gesehen habe ich in die Prinzipientreue der Entscheidungsträger wenig Vertrauen.
 
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