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admartinator schrieb:Sorry, aber das ist Blödsinn. Das war vielleicht früher mal so, aber inzwischen ist das recht gut beschrieben.
Prediger schrieb:Leute die ungefragt klingeln und euch etwas an der Haustüre verkaufen wollen benötigen eine REISEGEWERBEKARTE. Die müssen sie vorzeigen können, ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Darunter fallen auch die "freischaffenden" Telekom-Vertags-Anbieter.
Incoming1983 schrieb:Cool. Jetzt weiß ich, was ich tun muß, wenn die Zeugen Jehovas oder die Typen von der GEZ wieder klingeln ;-).
Hast du dazu eine Quelle? Bzw: In welchem gesetz steht das?
Die ersteren verkaufen nix... die brauchen auch keine RGK. Die GEZler haben, vermute ich, einen Dienstausweis und die verkaufen auch nix.Incoming1983 schrieb:....Zeugen Jehovas oder die Typen von der GEZ ...
Prediger schrieb:Die ersteren verkaufen nix... die brauchen auch keine RGK.
Die GEZler haben, vermute ich, einen Dienstausweis und die verkaufen auch nix.
Tja grade die Nervigsten fallen nicht unter § 55 GewO
Incoming1983 schrieb:Wobei sie ja dann trotzdem nicht gegen meinen Willen das Grundstück betreten dürfen, oder?