...ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Prüfung, bin aber mit einem blauen Auge davongekommen.
Was darf man? – was nicht? Auf jeden Fall solltest du deine freiberuflichen von den gewerblichen Einnahmen trennen, sonst läufst du Gefahr, dass deine gesamten Einnahmen als gewerblich eingestuft werden – und Gewerbesteuer fällig wird, fall du den Freibetrag überschreitest. Konkret: Wenn du für einen Kunden z.B. eine Broschüre entwirfst und 2000 Stück davon drucken lässt, schreibe eine rechnung für deine kreative Arbeit und eine für die Produktion, und splitte diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch so auf.
Das Finanzamt ist pingelig. Ich hatte damals ein Fahrtenbuch geführt, weil mir das besser erschien als die 1%-Regelung. Nur dummerweise hat der Prüfer das Fahrtenbuch mit meinen Tankquittungen verglichen, und mir gezeigt, dass ich am Tag X gar nicht getankt haben kann, weil ich laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bin... Sch...– damit war das ganze Fahrtenbuch hinfällig. Also immer schön ehrlich bleiben!
Gruß, Martin