Selbstständiger Webdesigner/Webentwickler - Mehrwertsteuer sinnvoll?

Das nennt sich dann Nullmeldung. Sprich du schickst einfach ne leere USt-VA weg und gut ist.
 
Man "verschenkt" aber auch die Vorsteuer, siehe oben. Und das können auch bei 17.500 Euro immerhin einige Euros sein...

Wenn sich jetzt ein Rentner für 60000 Euro ne Solaranlage aufs Dach bauen lässt, würde ich ihm auch raten, zur Umsatzsteuer zu optieren, denn da lohnt sich der Vorsteuerabzug. Man muss allerdings bedenken, dass ein Grafiker / Webdesigner außer Software, bisschen Büromaterial / Einrichtung und evtl nem neuen Rechner nichts braucht, was unmengen an Geld verschlingen würde.

Was einem auch bewusst sein muss, ist, dass man fünf Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden ist, wenn man sich entscheidet, zur Umsatzsteuer zu optieren. Das kann ne lange Zeit sein. Und spätestens wenn das Gewerbe nicht so läuft, wie man es erwartet hat, wird man es bereuen, wegen ein paar Euro Vorsteuer im Jahr optiert zu haben.
 
Wenn sich jetzt ein Rentner für 60000 Euro ne Solaranlage aufs Dach bauen lässt, würde ich ihm auch raten, zur Umsatzsteuer zu optieren, denn da lohnt sich der Vorsteuerabzug. Man muss allerdings bedenken, dass ein Grafiker / Webdesigner außer Software, bisschen Büromaterial / Einrichtung und evtl nem neuen Rechner nichts braucht, was unmengen an Geld verschlingen würde.

Was einem auch bewusst sein muss, ist, dass man fünf Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden ist, wenn man sich entscheidet, zur Umsatzsteuer zu optieren. Das kann ne lange Zeit sein. Und spätestens wenn das Gewerbe nicht so läuft, wie man es erwartet hat, wird man es bereuen, wegen ein paar Euro Vorsteuer im Jahr optiert zu haben.

Dem kann ich nur zustimmen. Für deine Kunden ist es in diesem Falle eh wurscht, ob mit oder ohne USt -- für die Privaten sogar noch vorteilhafter. Du sparst dir ne Menge an Buchhaltungsaufwand und späterem Ärger ... die Umsatzsteueraußenprüfer sind sehr gefürchtet ;) Dazu noch die monatliche USt-VA (zumindest in den ersten 2 Jahren) etc....
 
Also das mit dem einen Monat keinen Umsatz war so gemeint, dass es ja auch durchaus Projekte geben kann, die über mehrere Monate gehen. Da würde ich dann so verfahren einen Teil des Auftragswertes bei Vertragsschluss, einen bei Fertigstellung und einen bei "Übergabe".

Private Kunden hab ich so gut wie keine.

Also im Moment kann ich auch von der Auftragsseite her nicht meckern. Ich habe jetzt Aufträge die ich im Januar abschließen werde daraus wird ein Gewinn von ca. 1100 Euro entstehen. Was ich schon nicht schlecht finde. Leben kann man davon schon ein wenig. Muss eh drauf achten, dass mein Gewinn, so lange ich nicht meinen Lebensunterhalt komplett aus der Selbständigkeit bestreiten kann, nicht zu hoch ist, da ich als Student im Moment noch Bafög und Kindergeld bekomme. Mein Ziel ist es aber so schnell wie möglich meinen Lebensunterhalt und mein Studium komplett selbst finanzieren zu können.

Gut der Buchhaltungsaufwand ist ja auch von der Menge der Aufträge abhängig. Also ich rechne eher mit mittel bis großen Aufträgen. Wobei das ja auch immer relativ ist, jeder empfindet groß ja anders.
Naja und zur Not habe ich auch noch einen BWL'er an der Hand, der schon Bereitwilligkeit signalisiert hat mich in entsprechenden Buchhaltungsgeschichten zu unterstützten.....

Fredddy, was meinst du denn für Ärger der später entstehen kann?

Kann ich eigentlich bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch so Sachen wie Möbel angeben? Also mein Büro ist im Moment noch in meiner Wohnung, und wird es auch erstmal bleiben. Jetzt wollte ich gerne da ich vor kurzem Umgezogen bin einen neuen Tisch + Stühle für Kunden- Meetings kaufen so wie neue Lampen und ein Sofa fürs Büro. Nun werde ich das alles aber nicht nur gewerblich Nutzten sondern auch Privat. Kann ich das trotzdem angeben?
 
Wenn du die Vorsteuer von einem angeschafften Gegenstand ziehen willst, muss dieser Unternehmensvermögen sein. Dieser Tatbestand liegt (umsatzsteuerlich!!!) vor, wenn in deinem Fall die Möbel zu mindestens 10% betrieblich genutzt werden. Trifft das zu, kann man die gesamte Vorsteuer ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok. Das werden sie ja. Wobei das aber auch schon wieder eine sehr schwammige Regelung ist, finde ich. Wie will man nachweisen ob man auf einem Stuhl mehr gesessen hat um zu arbeiten oder aber sonst was zu treiben....
 
Wie willst du es denn sonst regeln? :) Sei froh, dass schon 10% für den Vorsteuerabzug ausreichen. Einkommensteuerlich ist das häusliche Arbeitszimmer sehr viel komplizierter zu behandeln. Aber soweit bist du ja erstmal noch nicht.
 
Hehe ne, fürs Arbeitszimmer usw. wenn das alles kommt, wird der Gang zum Steuerberater wohl nötig.
 
Man muss allerdings bedenken, dass ein Grafiker / Webdesigner außer Software, bisschen Büromaterial / Einrichtung und evtl nem neuen Rechner nichts braucht, was unmengen an Geld verschlingen würde.

Das ist doch schonmal was. Und bei einem neuen Mac + CS5 (hatte der TE doch erwähnt) "spart" man sich eben die 19%... Bei mir ist die Vorsteuer inzwischen ein angenehmer Posten, auf den ich nicht verzichten möchte (wobei Kleinunternehmerregelung nicht zur Debatte stand). Und die nervige Arbeit (Buchhaltung) hat man doch sowieso, man muss nur die Erklärung abgeben.
 
Joa einen neuen Mac hatte schon im August gekauft, obwohl ich mich da noch nicht für Umsatzsteuer entschieden hatte. Das heisst den werde ich auch angeben. Das FA hat mir ja geschrieben das ich bis zum 10.01.11 die Voranmeldung Rückwirkend bis August machen soll...und den Mac hatte ich am 31 August bestellt und 1,5 Monate später erhalten :)
 
Selbst nach 3 Jahren Nebengewerblicher Tätigkeit kaufe ich noch immer Hard- und Software und bin froh, daß alles 19% "billiger" ist. Hast Du hauptsächlich gewerbliche Kunden ist MwST eh besser, die wollen alle eine Rechnung mit ausgewiesener MwST sehen. Ich verstehs zwar nicht, weil ein Kleingewerbetreibender eben 19% billiger sein kann, aber es ist halt so.

An Deiner Stelle würde ich mir einen Steuerberater suchen gleich von Anfang an. Der kennt dann Deine Vorgänge und kann Dich entsprechend beraten.
 
Hallo,
so ich hab da noch mal ne Frage. Und zwar habe ich immer brav jeden Monat meine Umsatzsteuer- Voranmeldung gemacht. Jetzt habe ich einen dicken Umschlag vom Finanzamt bekommen, in dem die Formulare für die Einkommensteuererklärung sowie die Anlage EÜR für die Einnahmeüberschussrechnung. Dann sind da noch die Anlage G Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Anlage SZE Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldeszinsen zur Anlage EÜR, Anlage S Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Anlage ST Statistische Angaben.
Wenn ich das Richtig deute, reicht da ich unter 17500 Euro Umsatz bin, das ausfüllen der Anlage EÜR.
Dann war im dem Brief noch 2x das Formular für die Umsatzsteuererklärung 2010 und einmal die Anlage UR. Heisst das, ich muss jetzt noch mal für das komplette Vergangene Jahr eine Umsatzsteuererklärung machen oder wie?

Ich würde ja auch meinen Steuerberater fragen, nur der kommt erst in zwei Wochen aus dem Urlaub wieder. Und ich wollte schon mal so weit alles Vorbereiten wie ich kann.

Vielen Dank und Grüße,
Nico
 
Ist so wie du sagst – die EÜR musst du machen, und die Umsatzsteuererklärung,
die macht man nochmal komplett fürs ganze Jahr. Wenn sich was geändert hat,
kreuzzt du "berichtigte Erklärung" an. Oder so ähnlich.

Musst du das ganze nicht mit Elster elektronisch machen? Und dann ausdrucken,
unterschreiben und ans Finanzamt schicken? Mache ich seit 2-3 Jahren so.
 
Ok danke. Die monatlichen habe ich immer elektronisch gemacht. Deswegen hat es mich auch gewundert warum auf einmal die Fomulare kamen...
 
Eigentlich war mir das früher mit Formularen auch lieber. Ich habe die ausgefüllt, bin
zur Sprechstunde beim Finanzamt, wir haben das gemeinsam durchgesehen und teilweise
noch ergänzt, wo ich mir nicht sicher war.

Heute muss ich alles selber wissen, und erwischt man mal ein falsches Feld, das echt
schwer zu erkennen ist für einen Laien, dann bekommt man eine Strafanzeige bzw.
muss Strafe zahlen, um die Anzeige abzuwenden.
 
Dann werde ich, trotz Steuerberater, wohl mal die Sprechstunde im FA besuchen. Wenn die mir schon so freundlich die Formulare schicken. Nachher macht es eh der Steuerberater, aber ich möchte den noch auch wissen wie das so vor sich geht usw.
 
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