Selbstständiger Webdesigner/Webentwickler - Mehrwertsteuer sinnvoll?

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nima

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Hi,
ich bin als selbstständiger Webdesigner/Webentwickler tätig. Keine freiberufliche Tätigkeit, weil das Finanzamt Webentwicklung nicht als freiberufliche Tätigkeit sieht. Das ganze neben meinem Studium, also im Nebenerwerb als Kleingewerbe.

Somit habe ich ja die Wahl ob ich mit Mehrwertsteuer oder ohne arbeiten möchte.

Nun meine Frage ob es sinnvoll für mich ist mit Mehrwertsteuer zu arbeiten.
85% meiner Kunden sind gewerbliche Kunden bei denen ich als Subunternehmer tätig bin. 10% sind ebenfalls gewerbliche Kunden bei denen ich nicht als Subunternehmer tätig bin. Und die restlichen 5% sind privat Kunden. Sind alles ca. Werte. Aber im Groben stimmt das so.

Nun habe ich zwei Monate nach dem ich das Gewerbe angemeldet habe, endlich die Formulare vom Finanzamt bekommen. Da die Entscheidung für oder gegen die Mehrwertsteuer ja für 5 Jahre bindend ist, wollte ich euch mal fragen was am besten für mich ist.

Größere Anschaffungen werde ich nicht tätigen. Einen Mac hatte ich schon vorher. Software (legal) ist auch vorhanden. Eventuell mal ein Upgrade von der CS4 auf die CS5. Und eine Digi Spiegelreflex. So was im Bereich EOS 550d. Für einfache Fotos. Weil im Moment gebe ich wegen jedem Foto was ich für einen Kunden brauche alles nach Extern.

Wie hoch ist den Aufwand mit Mehrwertsteuer zu arbeiten (Doppelte Buchführung?).

Wie läuft das im Groben? Ich schreibe eine Rechnung, weise die Mehrwertsteuer aus. Die muss ich dann zurück legen und bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt abführen? Dieses verrechnet das dann mit der Mehrwertsteuer die ich von Dingen, die ich gewerblich eingekauft habe, geltend machen kann?

Vielen Dank für eure Antworten und schöne Grüße,
Nico
 
Hi Nico,

vorab ein paar organisatorische Dinge: wenn du das Gewerbe neu gegründet hast, musst du in den ersten beiden Jahren monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen, unabhängig vom Einkommen. Aber einer gewissen Umsatzgrenze (glaube ~17.800 jährlich, kenne die genaue nicht mehr, da ich von Anfang mit ausgewiesener MwSt. gearbeitet habe) musst du so oder mit Umsatzsteuer verrechnen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer spät. am 10. des Folgemonats abgegeben werden. Dabei gibst du an, was du im Monat vorher eingenommen hast (netto, ohne MwSt.) und die Steuern, die du bereits durch Rechnungen, Einkäufe, etc. bezahlt hast. Das Finanzamt bucht dann monatlich die Differenz entweder ab oder du bekommst Geld vom Staat zurück. Nach 2 Jahren wir dann abhängig von deinem Jahreseinkommen festgesetzt, ob du zukünftig weiterhin monatlich, vierteljährlich oder jährlich deine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst.

Ob du jetzt von Anfang an mit MwSt. arbeiten willst, hängt von dir ab. Ich kann dir sagen, warum ich es gemacht habe und was mir mein Steuerberater geraten hat: der sagte einst, ich sollte direkt von Anfang an mit MwSt. arbeiten. Erstens findet man immer irgendetwas, das man als Ausgabe buchen kann und zweitens hat man so oder so Ausgaben: Büromaterial, Software, etc. pp. Ich hab in meinem ersten Jahr knapp 100,00 € dadurch "dazuverdient". Ich mache es so: die eingenommene MwSt kommt auf ein eigenes Konto, von dem das Finanzamt auch abbucht. Dadurch, dass das Finanzamt ja nicht immer genausoviel abbucht, wie ich an MwSt. eingenommen habe, hat sich da über die Jahre ein nettes kleines Sümmchen angespart.

Wenn du darüber hinaus hauptsächlich Firmen als Kunden hast, freuen die sich auch, wenn sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. bekommen :)

Viele Grüße
Martin
 
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Wie hoch ist den Aufwand mit Mehrwertsteuer zu arbeiten (Doppelte Buchführung?).

Wie läuft das im Groben? Ich schreibe eine Rechnung, weise die Mehrwertsteuer aus. Die muss ich dann zurück legen und bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt abführen? Dieses verrechnet das dann mit der Mehrwertsteuer die ich von Dingen, die ich gewerblich eingekauft habe, geltend machen kann?

Ja, so geht das. Der Aufwand ist gering. Nix doppelte Buchführung, die brauchst du nicht.

Du gibts je nach Höhe deiner Verdienste entweder monatlich, quartalsweise oder einmal pro Jahr
eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Bei der Steuererklärung musst du nochmal eine Ust-Erklärung
abgeben. Mehr Aufwand ist es nicht.

P.S: Martin war schneller :) und besser :(
 
Hi,
vielen Dank für euere Antworten. Ich werde mir das ganze mal durch den Kopf gehen lassen und auch im www noch Infos einholen.
Ein paar Fragen hab noch.
Ich wollte mir dann auf jeden Fall für die jährliche Steuererklärung auch im privaten Bereich einen Steuerberater suchen.
Was kostet eigentlich ein Steuerberater ca.? Ich habe da noch keine Erfahrungen, weil ich meine private Steuererklärung immer selbst gemacht habe. Aber jetzt wird mir
das mit Gewerbe zu unübersichtlich, weil ich noch was aus einem Anstellungsverhältnis von diesem Jahr geltend machen kann, Teilweise ja wohl Kosten vom Umzug angeben kann und
auch, da ich schon ne Berufsausbildung hab, Material fürs Studium absetzten kann.
Und was sollte ich dann alles vom Steuerberater machen lassen im gewerblichen Bereich?
Für die Umsatzsteuervoranmeldung meldet sich da dann das Finanzamt bei mir oder muss ich das monatlich selbst abgeben? Wo bzw. wer entscheidet eigentlich in welchem Intervall ich die Abgeben muss? 1/4 jährlich würde ja auch reichen.
Und gibt es eine gescheite Buchhaltungssoftware mit der ich das alles Verwalten kann? Vorzugsweise für den Mac? Die auch nicht gleich ein Vermögen kostet.
 
Was kostet eigentlich ein Steuerberater ca.?

Wie immer im Leben: kommt drauf an. ;-) Ein Einzelunternehmer mit überschaubarer Anzahl von Buchungen und wenig komplizierten Geschäfts- und Anlagenverhältnissen kann (entsprechende Organisation der Belege vorrausgesetzt) durchaus für drei- oder vierhundert Euro pro Steuerjahr professionelle und gute Hilfe eines Steuerberaters bei allen wichtigen Dingen bekommen. Der Kostenrahmen variiert aber nach Aufwand erheblich, also unbedingt vorher mal drüber sprechen.

Für die Umsatzsteuervoranmeldung meldet sich da dann das Finanzamt bei mir oder muss ich das monatlich selbst abgeben? Wo bzw. wer entscheidet eigentlich in welchem Intervall ich die Abgeben muss? 1/4 jährlich würde ja auch reichen.

Wie bei allen Steuererklärungen und Anmeldungen bist _DU_ zur Abgabe verpflichtet, notfalls auch ohne Aufforderung. Du bekommst den Intervall einmalig mitgeteilt (danach nur bei Änderung), ansonsten bist du für die Einhaltung der Abgabetermine selbst verantwortlich (auch wenn es ein Steuerberater macht).
Der Intervall richtet sich nach deinen Umsätzen und der Rechtsform, bei einem neuen Gewerbe meldest du im ersten Jahr immer monatlich an. Danach wird dir das FA mitteilen, wie deine Anmeldung zu erfolgen hat (u.U. sogar gar nicht, dann machst du nur eine USt.-Erklärung pro Jahr, bspw. Einzelunternehmen unter m.W.n. 1.000 EUR Umsatzsteuerschuld pro Jahr)

Und gibt es eine gescheite Buchhaltungssoftware mit der ich das alles Verwalten kann? Vorzugsweise für den Mac? Die auch nicht gleich ein Vermögen kostet.

Schau doch mal hier: KLICK
 
Hi,
danke für die Antworten. Dieses Programm aus dem Link macht einen guten Eindruck.
Ab welchem Datum müsste ich dann eigentlich meine Einnahmen/Ausgaben, wenn ich mit Mehrwertsteuer arbeite, angeben?
Ab dem Tag der Gewerbeanmeldung oder dem an dem ich vom Finanzamt meine Steuernummer bekomme?
Die Gewerbeanmeldung liegt jetzt schon zwei Monate zurück. Das FA hat sich ziemlich Zeit gelassen mit dem zusenden der Formulare. Lag aber eventuell auch daran dass ich umgezogen
bin, in den Zuständigkeitsbereich eines anderen FA.
Was muss denn dann auf den Rechnungen stehen von Sachen die ich gewerblich gekauft habe?
In der Form:
Vorname Name
Adresse
oder:
Firmen-Name
Vorname Name
Adresse

Weil ich habe z.B. mir Zeitgleich zur Gewerbeanmeldung eine Bahncard25 angeschafft um günstiger mit der Bahn zu Kunden fahren zu können. Die Rechnung ist aber normal auf:
Vorname Name
Adresse

Ausgestellt. Kann ich die auch schon zur Voranmeldung nehmen?

Ahso, Kunden von mir haben jetzt noch keine Rechnungen bezahlt, weil ich darum geben haben, dass die warten möchten bis ich ne Steuernummer habe.

Grüße,
Nico
 
Ab welchem Datum müsste ich dann eigentlich meine Einnahmen/Ausgaben, wenn ich mit Mehrwertsteuer arbeite, angeben?

Einnahmen ab Datum der Gewerbeanmeldung (vorher waren sie ja nicht gewerblich ;-)). Im Vorfeld getätigte Ausgaben kannst du allerdings schon geltend machen (bspw. kannst du deinen Bürocomputer schon vor der Anmeldung gekauft haben, aber insbesondere Gebühren für Behörden bei der Anmeldung gelten bereits als Betriebsausgaben)

Was muss denn dann auf den Rechnungen stehen von Sachen die ich gewerblich gekauft habe?

Soweit ich das verstanden habe, bist du Einzelunternehmer? Dann reicht dein Name auf der Rechnung, die Anschrift sollte mit der Betriebsadresse übereinstimmen. Einen Firmen-Namen im klassischen Sinne kannst du ohnehin nicht tragen (du bist ja keine "Firma"),
es gibt da allerdings Konstruktionen mit Zusätzen wie e.K. und UG (haftungsbeschränkt). Mach dich da mal schlau, da gibt es einiges zu beachten und ggf. auch einzutragen. Die örtliche IHK ist da eine gute Adresse, die können für ihr Geld auch mal was tun.

Kann ich die auch schon zur Voranmeldung nehmen?

Ja.

Ahso, Kunden von mir haben jetzt noch keine Rechnungen bezahlt, weil ich darum geben haben, dass die warten möchten bis ich ne Steuernummer habe.

Die Steuernummer ist verpflichtender Bestandteil der Rechnung. Ggf. beim FA nachhaken, die Rechnungen würde ich neu stellen, dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, musst man diese angeben. Wenn nicht die Steuernummer. Wenn man eine Ust.-Identnummer hat ist man gesetzlich verpflichtet diese auch anzugeben (vgl. § 5 TMG). Wenn man keine hat, kann man auch keine angeben.

Gibt ja auch Unternehmen ohne Ust.-Identnummer ;) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, musst du diese angeben. Wenn nicht die Steuernummer.

Ganz streng genommen ist es umgekehrt: du musst eine Steuernummer angeben, ersatzweise wird aber auch die USt-Idnr. akzeptiert.

Ich hab mir die USt.-Idnr. auch zugelegt, weil ich als Einzelgewerbetreibender ansonsten meine persönliche Steuernummer angeben müsste, und mit dieser Nummer kann man schon einigen Unfug anstellen (telefonische Auskünfte beim FA bspw.)...


Bei der Ust.-Identnummer ist es gesetzlich vorgeschrieben diese auch anzugeben (vgl. § 5 TMG).

§5 TMG hat jetzt aber nichts mit den Angaben auf Geschäftspapieren und Rechnungen zu tun ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein, sobald man eine Ust.-Identnummer hat, muss man sie auch angeben (ersatzweise für die Steuernummer, das ist richtig). Bloß die Wahlfreiheit ob normale Steuernummer oder Ust.-ID gibts nicht.
Sobald du eine Ust.-ID hast: Angeben.
Wenn du keine Hast: Nur die Steuernummer angeben.
 
Jein, sobald man eine Ust.-Identnummer hat, muss man sie auch angeben (ersatzweise für die Steuernummer, das ist richtig). Bloß die Wahlfreiheit ob normale Steuernummer oder Ust.-ID gibts nicht.
Sobald du eine Ust.-ID hast: Angeben.
Wenn du keine Hast: Nur die Steuernummer angeben.

Ist nicht richtig:
Eine Rechnung muss nach § 14 UStG entweder die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) wird häufig bevorzugt, da diese weniger Missbrauchsmöglichkeiten bietet.
Gemäß § 5 TMG muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden, im Impressum einer Website angezeigt werden.
(Quelle: Wikipedia) Findet man aber auch in zahlreichen anderen Quellen.

Ist aber auch nicht so wichtig ;-))
 
Ich schreibe in meine Rechnungen auch den Leistungszeitraum rein

Gruss Wooki
 
Der Vollständigkeit halber nochmal was offizielles:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

In Absatz 4 siehst du, welche Informationen eine ordentliche Rechnung beinhalten muss.

Zur Umsatzsteuer:

Ich würde jedem, der die Kleinunternehmerregelung (Umsatz + USt < 17.500 € / Jahr) anwenden kann, raten, dies auch zu tun. Wenn man sich um Umsatzsteuer / Vorsteuer keine Gedanken machen muss, spart man sich zum einen Aufwand (Keine Voranmeldungen / USt-Jahreserklärungen) oder Steuerberatungskosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Link, bumbklaatt
 
Zur Umsatzsteuer:

Ich würde jedem, der die Kleinunternehmerregelung (Umsatz + USt < 17.500 € / Jahr) anwenden kann, raten, dies auch zu tun. Wenn man sich um Umsatzsteuer / Vorsteuer keine Gedanken machen muss, spart man sich zum einen Aufwand (Keine Voranmeldungen / USt-Jahreserklärungen) oder Steuerberatungskosten.

Man "verschenkt" aber auch die Vorsteuer, siehe oben. Und das können auch bei 17.500 Euro immerhin einige Euros sein...
 
Die Formvorschrift für Rechnungen ist ausschließlich für den Rechnungsempfänger interessant. Nur aus Rechnungen nach 14UStG kann Vorsteuer gezogen werden. Sonst hat diese Vorschrift keine Bedeutung für dieses Thema.
 
Ich bin froh, daß ich gleich von Anfang an mit MwST. gearbeitet habe, denn es kamen doch viel mehr Einkäufe zustande als ich es mir zuvor ausgerechnet habe.
Und das sind eben alles Nettopreise vom Stift bis zum Rechner. Wie schon oben erwähnt möchten alle gewerblichen Kunden eine Rechnung mit MwST sehen, von daher ist es praktikabler wenn Du überwiegend gewerbliche Kunden hast.
 
Ich habe mich jetzt auch für die Märchensteuer entschieden. Im ersten Jahr muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung ja monatlich. Das ganze geht ja über dieses Elster Online. Ich habe mich da erstmal als privat Person mit der Steuernummer die ich am Freitag vom FA per Post bekommen habe angemeldet. Denn als Gewerbetreibender konnte ich mich nicht anmelden, da ich ja noch keine Berechtigungsdaten habe.
Aber was muss ich machen, wenn ich mal einen Monat keinen Umsatz gemacht habe und nichts an zu geben habe? Das muss ich dem FA doch auch mitteilen? Wenn ich dann einfach keine Umsatzsteuervoranmeldung mache bekomme ich dann nicht irgendwann einen auf den Deckel?
 
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