Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Gesellschafter oder Angestellter
Problematisch wird es, wenn der Gesellschafter als Angestellter geführt wird und sein Stimmrecht gemindert wird; könnte evtl. bei wichtigen Entscheidungen ein Problem werden?
Theoretisch könnte der Gesellschafter als Angestellter im Aussenverhältnis via Vertrag geführt werden; ob im Innenverhältnis das Stimmrecht durch Individualvereinbarung vereinbart werden kann, müsste man recherchieren?
Wenn der Erbfall noch keine 6 Monate her ist, hat man in dieser Zeit eine gewisse Karenz, welcher eine rückwirkende Regulierung ermöglich; zb. Steuertechnisch.
Wie es sozialversicherungmässig bei den Krankenkassen gehandelt wird?
Es gilt die Frage, ob man via Individualvereinbarung im Innenverhältnis das Stimmrecht wahren , synchron aber im Aussenverhältnis als AN erscheinen kann?
Zudem könnte man die Frage stellen? Hat der Steuerberater evtl. mangelhaft beraten? Korrekterweise müsste der Steuerberater sagen: so oder so wird es gemacht!
Ein richtiger Steuerberater ist nicht nur steuerlich beratend tätig, sondern auch gleichzeit Kaufmann. Der 0815-Steuerberater weiss nix über Gesellschaftsrecht und Sozialrecht.
Anwalt - Fachanwalt - f. Gesellschaftsrecht suchen; kein Wald und Wiesen