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danke, dankeMensch, viel Glück, lass dich nich von den Brüdern ubern Tisch ziehen, kenn das von der Berufsgenossenschaft.
und was meinst du wo diese günstigen Kassen ihre Infos über einen her holen?Es gibt mittlerweile so günstige private Versicherungen, dass ich sowas einer Klage vorgezogen hätte. Keiner zwingt einen sich bei dieser oder jener Kasse zu versichern. Aber wie auch immer, wünsch Dir trotzdem Erfolg, ist ein interessantes Thema.
LG, Ralf
Mein Arbeitsverträge waren alle Korrekt und ohne Probleme, die KK hat einfach gemacht was sie wollte und macht es immer noch.
Kleiner Spaß am Rande:
Im letzten 5-seitigen Anschreiben der Krankenkasse an mich, wollte man uns glauben machen, dass 36% die Mehrheit in einer GmbH darstellen und man damit natürlich Selbstständig ist
36 % einer GmbH sind bei Gründung die Mehrheit, da normalerweise mindestens drei Gesellschafter benötigt werden.
Mundstuhl ist das Anschreiben dennoch.
...da normalerweise mindestens drei Gesellschafter benötigt werden.
In der Schweiz gar im MWST. In Deutschland, nun ja, Gesellschaft? Mehrere Leute? Wie soll eine Person, ein Gesellschafter (oder auch zwei) eine rechtlich-verblindliche GmbH gründen können? Wenn also entweder einer ohne die geringste Möglichkeit Widerspruch oder nur schon Diskutieren verunmöglicht, i.e. durch die eigene Existenz sagt, wo’s lang geht – oder bei zwei Leuten 1:1, face-to-face – wie kann so etwas eine Gesellschaft sein?Was?! Wo steht denn das?
einer reichthttp://www.foerderland.de/ schrieb:Generell werden zur Gründung einer GmbH eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen benötigt, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen.