Selbstständig obwohl "nur" Gesellschafter

Das Problem hat sich mittlerweile anders erledigt.
Aber wir bereiten gerade eine Klage vor :)
 
Mensch, viel Glück, lass dich nich von den Brüdern ubern Tisch ziehen, kenn das von der Berufsgenossenschaft.:eek:
 
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Gesellschafter oder Angestellter:cool:

Problematisch wird es, wenn der Gesellschafter als Angestellter geführt wird und sein Stimmrecht gemindert wird; könnte evtl. bei wichtigen Entscheidungen ein Problem werden?

Theoretisch könnte der Gesellschafter als Angestellter im Aussenverhältnis via Vertrag geführt werden; ob im Innenverhältnis das Stimmrecht durch Individualvereinbarung vereinbart werden kann, müsste man recherchieren?

Wenn der Erbfall noch keine 6 Monate her ist, hat man in dieser Zeit eine gewisse Karenz, welcher eine rückwirkende Regulierung ermöglich; zb. Steuertechnisch.
Wie es sozialversicherungmässig bei den Krankenkassen gehandelt wird? :confused:

Es gilt die Frage, ob man via Individualvereinbarung im Innenverhältnis das Stimmrecht wahren , synchron aber im Aussenverhältnis als AN erscheinen kann?

Zudem könnte man die Frage stellen? Hat der Steuerberater evtl. mangelhaft beraten? Korrekterweise müsste der Steuerberater sagen: so oder so wird es gemacht!
Ein richtiger Steuerberater ist nicht nur steuerlich beratend tätig, sondern auch gleichzeit Kaufmann. Der 0815-Steuerberater weiss nix über Gesellschaftsrecht und Sozialrecht.

Anwalt - Fachanwalt - f. Gesellschaftsrecht suchen; kein Wald und Wiesen:cool:
 
Es gibt mittlerweile so günstige private Versicherungen, dass ich sowas einer Klage vorgezogen hätte. Keiner zwingt einen sich bei dieser oder jener Kasse zu versichern. Aber wie auch immer, wünsch Dir trotzdem Erfolg, ist ein interessantes Thema.

LG, Ralf
 
Mensch, viel Glück, lass dich nich von den Brüdern ubern Tisch ziehen, kenn das von der Berufsgenossenschaft.:eek:
danke, danke :)
Es gibt mittlerweile so günstige private Versicherungen, dass ich sowas einer Klage vorgezogen hätte. Keiner zwingt einen sich bei dieser oder jener Kasse zu versichern. Aber wie auch immer, wünsch Dir trotzdem Erfolg, ist ein interessantes Thema.

LG, Ralf
und was meinst du wo diese günstigen Kassen ihre Infos über einen her holen? ;)

Mein Arbeitsverträge waren alle Korrekt und ohne Probleme, die KK hat einfach gemacht was sie wollte und macht es immer noch.
Auch gegen geltendes Recht und Urteile BSG.

:(

Kleiner Spaß am Rande:
Im letzten 5-seitigen Anschreiben der Krankenkasse an mich, wollte man uns glauben machen, dass 36% die Mehrheit in einer GmbH darstellen und man damit natürlich Selbstständig ist :rotfl:
 
Kleiner Spaß am Rande:
Im letzten 5-seitigen Anschreiben der Krankenkasse an mich, wollte man uns glauben machen, dass 36% die Mehrheit in einer GmbH darstellen und man damit natürlich Selbstständig ist :rotfl:

36 % einer GmbH sind bei Gründung die Mehrheit, da normalerweise mindestens drei Gesellschafter benötigt werden. ;)

Mundstuhl ist das Anschreiben dennoch.

Viel Erfolg bei Deinem Unterfangen! Magst Du uns erzählen, wie sich „das Problem anders erledigt“ hat?
 
36 % einer GmbH sind bei Gründung die Mehrheit, da normalerweise mindestens drei Gesellschafter benötigt werden. ;)

Mundstuhl ist das Anschreiben dennoch.

Problem ist nur, dass es die GmbH schon ma 8 Jahre gibt :eek: und jetzt erst die Krankenkasse anfängt Blödsinn zu machen.

Ich freu mich mittlerweile schon fast auf den Prozess :)
 
Was?! Wo steht denn das?
In der Schweiz gar im MWST. In Deutschland, nun ja, Gesellschaft? Mehrere Leute? Wie soll eine Person, ein Gesellschafter (oder auch zwei) eine rechtlich-verblindliche GmbH gründen können? Wenn also entweder einer ohne die geringste Möglichkeit Widerspruch oder nur schon Diskutieren verunmöglicht, i.e. durch die eigene Existenz sagt, wo’s lang geht – oder bei zwei Leuten 1:1, face-to-face – wie kann so etwas eine Gesellschaft sein?

Gesellschaft. Gesellen. Mehrere Leute. Unzo. Entsprechend bin ich ein großer Feind der Mini-GmbH.

Gesunder Menschenverstand hilft oft mehr als Gesetzestexte. Ich mein … Gesellschaft.

Und ich hab explizit von der Gründung gesprochen. Nicht vom Betrieb. ;)
 
http://www.foerderland.de/ schrieb:
Generell werden zur Gründung einer GmbH eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen benötigt, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen.
einer reicht ;)
sonst könnte man ja keine GmbH als Tochtergesellschaft ausgründen bspw.
 
Jetzt bin ich baff. Danke für die Korrektur! :D

Ist das in DE schon länger so oder relativ neu? Wir hatten 2003 in der Schweiz gegründet. Muss mal nachsehen, ob das noch immer so wie damals läuft …
 

wi ich Abkürzungen doch liebe. Ich habe im ersten Moment an ein obzönes Produkt gedacht "iAnal"
Aber es bedeutet wohl doch etwas anderes: „I am not a lawyer“

Wie ist es denn jetzt ausgegangen, bzw. wie ist der Stand der Dinge?
 
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