Locusta
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In der Prüfungsordnung der neuen Uni wird stehen, dass man Leute nicht zulässt, wenn sie in ähnlichen Fächern - die sind dann namentlich genannt - den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben. Ggf. lässt die Fakultät eine Ausnahme zu - welche auch in der PO steht -, dass sie auch Leute annehmen, wenn der Prüfungsanspruch verloren ist.Wenn dort in der Prüfungsordnung steht, dass man keine "Durchfaller" nimmt, dann wird man da leider schwer herumkommen (Beratungsgespräche etc. solltest Du natürlich trotzdem nochmal versuchen, vielleicht kannst du ja innerhalb der Uni in ein zumindest ähnliches Fach wechseln und noch etwas angerechnet bekommen).
Aber ohne dass er sagt auf welcher Uni er vorher war und auf welcher jetzt und um welche Studiengänge es sich handelt kann man hier nur spekulieren.
Da er wohl in Köln wohnt, kann ich ihm da wenig helfen. Wenn er in BaWü die Uni besucht hat, dann könnte ich ihm helfen.