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Nicolas1965
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(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war
Selbst ein Akkuzyklus mehr sollte Hinweis darauf sein, dass das Gerät in unverhältnismäßigem Maß getestet wurde.
Und um zu "lernen, wie Computer geht" ist das Fernabsatzgesetz nicht da.
Auch das Zurücksetzen eines bereits personalisierten Computers zeigt deutlich, dass die "Prüfungsarbeiten" über das verkehrsübliche Maß hinaus ging.
Spätestens wenn da 3 Zyklen drauf sind, kommen "die RIchtigen" um die Ecke und wollen Nachlass wegen Gebrauchtware.