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Das beschließt jeweils die Schulkonferenz, die (in NRW) paritätisch aus Schülern, Eltern und Lehrern bestehenNicht verpflichtend heißt, es gibt keine allgemeine Vorschrift mit Nutzungs-Zwang!
Von den Kindern – und was sie mit den Geräten tun oder tun könnten – ist doch gar nicht die Rede; sondern von etwaigen sittenwidrigen Klauseln in den Verträgen zum Nachteil der Eltern."Grenzen im Sittenwidrigen"...es sind Kinder, die sicher je nach Alter was zu entdecken haben
und genau deswegen werden diese Verträge auch von Anwälten überprüft, bevor sie auf die Schüler respektive Eltern losgelassen werden.Von den Kindern – und was sie mit den Geräten tun oder tun könnten – ist doch gar nicht die Rede; sondern von etwaigen sittenwidrigen Klauseln in den Verträgen zum Nachteil der Eltern.
Wenn ich deine Beiträge lese, frage ich mich, was dir im Leben passiert ist? Da klingt so viel Anti-Verwaltung/Behörde durch. So viel Verbitterung und Misstrauen.Seitens der Kindern kann man überhaupt nichts verhindern, genauso wenig eine Beschädigung, es sei den man schleudert den iPad gegen die Wand. Was durchaus vorkommen kann, sehe die Diskussion um die iCloud, welche Updates, da kann einer schon die Beherrschung verlieren. Wie die Eltern so was verhindern können, sollen, muss erstmals erfunden werden. Somit sind die knudel Verträge sittenwidrig, Und Anwälte im Auftrag einer Behörde, mehr Gerechtigkeit und Verstand kann es eigentlich nicht geben. Amen.
In dieser Allgemeinen Form ist deine Aussage sachlich falsch. Es gibt z.B. in Köln Schulen, wo ipads zur Teilnamne am Unterricht vorgeschrieben sind (ja, ausdrücklich ipads, iund zwar solche, die mit Stift 1 bedienbar sind, nicht ganz pauschal Tablets)iPads sind in der Schule nicht verpflichtend.
Also, was auch immer Sie gerade plagt …Seitens der Kindern kann man überhaupt nichts verhindern, genauso wenig eine Beschädigung, es sei den man schleudert den iPad gegen die Wand. Was durchaus vorkommen kann, sehe die Diskussion um die iCloud, welche Updates, da kann einer schon die Beherrschung verlieren. Wie die Eltern so was verhindern können, sollen, muss erstmals erfunden werden. Somit sind die knudel Verträge sittenwidrig, Und Anwälte im Auftrag einer Behörde, mehr Gerechtigkeit und Verstand kann es eigentlich nicht geben. Amen.
(1) Aber nur im Rahmen des in Bezug auf die Aufsichtspflicht Zumutbaren. Was darüber hinausgeht, wäre als Vertragsklausel sittenwidrig.Beim Internetkonsum geht es darum, dass mit den Schulgeräten keine illegalen Dinge gemacht werden. Auch dafür tragen Eltern in weiten Teilen Verantwortung.
einmal betont: ich bin kein Jurist.(1) Aber nur im Rahmen des in Bezug auf die Aufsichtspflicht Zumutbaren. Was darüber hinausgeht, wäre als Vertragsklausel sittenwidrig.
(2) Was passierte eigentlich, wenn die Eltern den betreffenden Nutzungsvertrag nicht unterschreiben wollen?
Gibt es da inzwischen ein Urteil?Soweit mir bekannt ist, wird gerade ausgeurteilt, inwieweit byod iPad in Schulen in den Funktionen beschnitten werden dürfen, was technisch über Profile durchaus machbar ist.
Gerät ausschalten nach den Hausaufgaben. Und Zuhause den WLAN Zugriff von diesem iPad nicht erlauben (Router).Moim,
an den Schul-iPad kann man das WLAN nicht abschalten.
Selbst wenn das iPad im Flugmodus geschaltet wird, bleibt das WLAN an.
In der Schule macht ein eingeschaltetes WLAN am iPad Sinn.
Zuhause sind die iPads nur in der Verwendung wenn die Kinder Hausaufgaben machen und diese auch für das iPad vorgesehen sind.
Dies ist ehe selten der Fall. Die Kinder berichten, dass sie von den Lehrern angesprochen werden wieso sie z.B. so viel Zeit gestern mit der App xxxx gearbeitet haben.
Mein Sohn hat mit einer Mal/Zeichen-App sich beschäftigt. Dies ist sofort negativ aufgefallen.
Auf dem Schul-iPad sind nur Apps drauf die, die Schule auch installiert hat.
Hier habe ich meine Kinder gesagt das Sie generell die Schul-iPads für Hausaufgaben (so weit vorgegeben) verwenden sollen. Der Rest wird mit den eigenen iPad gemacht.
Ich möchte die Möglichkeit unterbinde, das sich ein Person auf das Schul-iPad aufschalten kann und in unsere Wohnung rumspioniert.
A. Wie seht ihr das?
B. ist ein Abhören ohne aktive Zustimmung (Bestätigung auf dem iPad) mit der Lehrer-Verwaltungssoftware von Apple überhaupt möglich?
C. Alternativ kommt ein zweiter Router mit separatem WLAN, der wird nur ans Netz geschaltet wenn Hausaufgaben gemacht werden.
LG Mia
Kommt auf die Schule und die dortige Schulform an. An meiner Schule ist im BG (Berufliches Gymnasium) in zwei Profilen explizit ein iPad vorausgesetzt. Deswegen würde es auch gestellt werden. Es ist also in den zwei Profilen ein iPad verpflichtend um angenommen zu werden (oder man bekommt eben ein von der Schule administriertes iPad mit Tastaturhülle und Pencil).iPads sind in der Schule nicht verpflichtend.