Schul-iPad - WLAN kann nicht deaktiviert werden.

Nicht verpflichtend heißt, es gibt keine allgemeine Vorschrift mit Nutzungs-Zwang!
 
Ja, ok, danke für die Auskunft, mache hier lieber Schluß, das Thema bringt mich immer wieder auf die Palme, muss nicht sein.
 
"Grenzen im Sittenwidrigen"...es sind Kinder, die sicher je nach Alter was zu entdecken haben
Von den Kindern – und was sie mit den Geräten tun oder tun könnten – ist doch gar nicht die Rede; sondern von etwaigen sittenwidrigen Klauseln in den Verträgen zum Nachteil der Eltern.
 
Von den Kindern – und was sie mit den Geräten tun oder tun könnten – ist doch gar nicht die Rede; sondern von etwaigen sittenwidrigen Klauseln in den Verträgen zum Nachteil der Eltern.
und genau deswegen werden diese Verträge auch von Anwälten überprüft, bevor sie auf die Schüler respektive Eltern losgelassen werden.
 
Seitens der Kindern kann man überhaupt nichts verhindern, genauso wenig eine Beschädigung, es sei den man schleudert den iPad gegen die Wand. Was durchaus vorkommen kann, sehe die Diskussion um die iCloud, welche Updates, da kann einer schon die Beherrschung verlieren. Wie die Eltern so was verhindern können, sollen, muss erstmals erfunden werden. Somit sind die knudel Verträge sittenwidrig, Und Anwälte im Auftrag einer Behörde, mehr Gerechtigkeit und Verstand kann es eigentlich nicht geben. Amen.
 
Seitens der Kindern kann man überhaupt nichts verhindern, genauso wenig eine Beschädigung, es sei den man schleudert den iPad gegen die Wand. Was durchaus vorkommen kann, sehe die Diskussion um die iCloud, welche Updates, da kann einer schon die Beherrschung verlieren. Wie die Eltern so was verhindern können, sollen, muss erstmals erfunden werden. Somit sind die knudel Verträge sittenwidrig, Und Anwälte im Auftrag einer Behörde, mehr Gerechtigkeit und Verstand kann es eigentlich nicht geben. Amen.
Wenn ich deine Beiträge lese, frage ich mich, was dir im Leben passiert ist? Da klingt so viel Anti-Verwaltung/Behörde durch. So viel Verbitterung und Misstrauen.
 
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iPads sind in der Schule nicht verpflichtend.
In dieser Allgemeinen Form ist deine Aussage sachlich falsch. Es gibt z.B. in Köln Schulen, wo ipads zur Teilnamne am Unterricht vorgeschrieben sind (ja, ausdrücklich ipads, iund zwar solche, die mit Stift 1 bedienbar sind, nicht ganz pauschal Tablets)

Gruss, Ciccio
 
"Armer.." "anti", was für ein Argument. Nur weil ich der Ansicht bin, sollte so eine Corona wieder kommen, werde es in den Schulen genauso ablaufen wie ab 2020. Trotz dem vielen Geld, ändert sich nichts, überhaupt nichts. Vertrauen verliert man mit der Zeit, weil sich die andere Seite keine Mühe macht.
 
Seitens der Kindern kann man überhaupt nichts verhindern, genauso wenig eine Beschädigung, es sei den man schleudert den iPad gegen die Wand. Was durchaus vorkommen kann, sehe die Diskussion um die iCloud, welche Updates, da kann einer schon die Beherrschung verlieren. Wie die Eltern so was verhindern können, sollen, muss erstmals erfunden werden. Somit sind die knudel Verträge sittenwidrig, Und Anwälte im Auftrag einer Behörde, mehr Gerechtigkeit und Verstand kann es eigentlich nicht geben. Amen.
Also, was auch immer Sie gerade plagt …
Es geht bei der Aufsichtspflicht mitnichten um die Verhinderung von Unfällen / Schäden am iPad. Da geht es um Haftung. Beim Internetkonsum geht es darum, dass mit den Schulgeräten keine illegalen Dinge gemacht werden. Auch dafür tragen Eltern in weiten Teilen Verantwortung.
Das macht die Verträge eben nicht sittenwidrig.
Die meisten Behörden haben hauseigene Juristen, um juristisches Unbill gegen die Behörde - zB durch sittenwidrige Handlungen und Verträge - zu verhindern und damit Schaden von der Allgemeinheit, die diesen dann tragen müsste, abzuhalten.

Edit: PS: soweit mir bekannt, darf die iCloud an Schulen nicht genutzt werden, da das Datenschutzgesetz Server in Europa/Deutschland vorschreibt.
 
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Beim Internetkonsum geht es darum, dass mit den Schulgeräten keine illegalen Dinge gemacht werden. Auch dafür tragen Eltern in weiten Teilen Verantwortung.
(1) Aber nur im Rahmen des in Bezug auf die Aufsichtspflicht Zumutbaren. Was darüber hinausgeht, wäre als Vertragsklausel sittenwidrig.

Wie eben jener Spruch auf den Baustellenschildern »Eltern haften für ihre Kinder«. Nein. Es »haftet« erstmal jeder für sich selbst. Auch Kinder. Und seien diese strafunmündig, gehen dafür eben nicht die Eltern in den Knast – und haben die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügegetan, können diese auch nicht in finanziellen Regress genommen werden.

(2) Was passierte eigentlich, wenn die Eltern den betreffenden Nutzungsvertrag nicht unterschreiben wollen?
Unterstellt, die Kinder müssen das Gerät nutzen (länderspezifisch sei das ja so), gehe daran ja kein Weg vorbei. Dann aber bekämen jene Klauseln im Vertrag zusätzlich noch den Charakter einer Absprache (des Landes mit dem Dienstleister) zulasten Dritter (den Eltern). Auch solche sind unwirksam – weil sittenwidrig. Auch dann könnten sie zu beachten nicht eingefordert werden.
 
(1) Aber nur im Rahmen des in Bezug auf die Aufsichtspflicht Zumutbaren. Was darüber hinausgeht, wäre als Vertragsklausel sittenwidrig.
(2) Was passierte eigentlich, wenn die Eltern den betreffenden Nutzungsvertrag nicht unterschreiben wollen?
einmal betont: ich bin kein Jurist.

Ad 1. ja, das wäre wohl so, und das meinte ich mit „in weiten Teilen“.

Ad 2. Dann gibt es wohl kein iPad von der Schule und dann muss der Schüler die Schule wechseln oder ein eigenes (byod) iPad besorgen.
Mir ist keine Schule bekannt, die diese Möglichkeit nicht einräumt.
Nochmal: wir reden ursprünglich (Thread Starter) über ein Gerät, welches das Kind kostenfrei von der Schule zur (eingeschränkten) Verfügung gestellt bekommt. Diese müssen per se ja nur das können, was die Schule benötigt, es sind eben nicht „privat nutzbare“ Geräte.

Soweit mir bekannt ist, wird gerade ausgeurteilt, inwieweit byod iPad in Schulen in den Funktionen beschnitten werden dürfen, was technisch über Profile durchaus machbar ist.
 
Soweit mir bekannt ist, wird gerade ausgeurteilt, inwieweit byod iPad in Schulen in den Funktionen beschnitten werden dürfen, was technisch über Profile durchaus machbar ist.
Gibt es da inzwischen ein Urteil?
Wir haben komplett BYOD und meine Klasse wird ab Februar digitalisiert unterwegs sein (allerdings auch immer noch im Zusammenspiel mit analogem Material).
 
afaik nein - ich lasse das mal (wieder) von unserem Hausjuristen prüfen …
 
Moim,

an den Schul-iPad kann man das WLAN nicht abschalten.
Selbst wenn das iPad im Flugmodus geschaltet wird, bleibt das WLAN an.

In der Schule macht ein eingeschaltetes WLAN am iPad Sinn.
Zuhause sind die iPads nur in der Verwendung wenn die Kinder Hausaufgaben machen und diese auch für das iPad vorgesehen sind.
Dies ist ehe selten der Fall. Die Kinder berichten, dass sie von den Lehrern angesprochen werden wieso sie z.B. so viel Zeit gestern mit der App xxxx gearbeitet haben.
Mein Sohn hat mit einer Mal/Zeichen-App sich beschäftigt. Dies ist sofort negativ aufgefallen.
Auf dem Schul-iPad sind nur Apps drauf die, die Schule auch installiert hat.
Hier habe ich meine Kinder gesagt das Sie generell die Schul-iPads für Hausaufgaben (so weit vorgegeben) verwenden sollen. Der Rest wird mit den eigenen iPad gemacht.

Ich möchte die Möglichkeit unterbinde, das sich ein Person auf das Schul-iPad aufschalten kann und in unsere Wohnung rumspioniert.

A. Wie seht ihr das?
B. ist ein Abhören ohne aktive Zustimmung (Bestätigung auf dem iPad) mit der Lehrer-Verwaltungssoftware von Apple überhaupt möglich?
C. Alternativ kommt ein zweiter Router mit separatem WLAN, der wird nur ans Netz geschaltet wenn Hausaufgaben gemacht werden.


LG Mia
Gerät ausschalten nach den Hausaufgaben. Und Zuhause den WLAN Zugriff von diesem iPad nicht erlauben (Router).
 
iPads sind in der Schule nicht verpflichtend.
Kommt auf die Schule und die dortige Schulform an. An meiner Schule ist im BG (Berufliches Gymnasium) in zwei Profilen explizit ein iPad vorausgesetzt. Deswegen würde es auch gestellt werden. Es ist also in den zwei Profilen ein iPad verpflichtend um angenommen zu werden (oder man bekommt eben ein von der Schule administriertes iPad mit Tastaturhülle und Pencil).
 
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