Franken
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Hallo,
in letzter Zeit wurde die Existenz(-berechtigung) der KSK in Frage gestellt.
Ein Grund ist die mangelnde Finanzierung.
Eine Ursache ist, dass viele Firmen nicht wissen (wollen), dass sie Gebühren an die
KSK zu entrichten haben, wenn sie Leistungen von Kreativen in Anspruch genommen haben.
Mit der Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz 2007 übernahm die Deutsche Rentenversicherung die Aufgabe,
Unternehmen auf ihre Abgabepflicht zu prüfen, mit erfreulichen Ergebnissen:
Der Abgabesatz sank deutlich auf zwischenzeitlich 3,9% – aktuell ist er wieder auf 4,1% gestiegen.
Ursache für die erneute Steigerung der Unternehmensabgaben ist die fehlende Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen.
Die Künstlersozialabgabe wird – wie jede Abgabe – nur dann ordnungsgemäß gezahlt, wenn die Abführung regelmäßig geprüft wird.
Genau hier ist aktuell aber ein Konflikt entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bzw. die Arbeitgeberverbände
innerhalb der DRV für die Prüfkosten nicht mehr aufkommen wollen. Ein Gesetzesvorhaben,
das die DRV zur Prüfung zwingen sollte, wurde in letzter Minute von arbeitgeberfreundlichen Akteuren der Regierungsparteien gekippt.
Petition 43188
Sozialversicherung - Prüfung der Abgabeflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung vom 10.06.2013
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten,
im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen,
die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung
nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller,
Journalist oder in ähnlicher Weise …
Hier der Link zur Unterzeichung der Petition
in letzter Zeit wurde die Existenz(-berechtigung) der KSK in Frage gestellt.
Ein Grund ist die mangelnde Finanzierung.
Eine Ursache ist, dass viele Firmen nicht wissen (wollen), dass sie Gebühren an die
KSK zu entrichten haben, wenn sie Leistungen von Kreativen in Anspruch genommen haben.
Mit der Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz 2007 übernahm die Deutsche Rentenversicherung die Aufgabe,
Unternehmen auf ihre Abgabepflicht zu prüfen, mit erfreulichen Ergebnissen:
Der Abgabesatz sank deutlich auf zwischenzeitlich 3,9% – aktuell ist er wieder auf 4,1% gestiegen.
Ursache für die erneute Steigerung der Unternehmensabgaben ist die fehlende Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen.
Die Künstlersozialabgabe wird – wie jede Abgabe – nur dann ordnungsgemäß gezahlt, wenn die Abführung regelmäßig geprüft wird.
Genau hier ist aktuell aber ein Konflikt entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bzw. die Arbeitgeberverbände
innerhalb der DRV für die Prüfkosten nicht mehr aufkommen wollen. Ein Gesetzesvorhaben,
das die DRV zur Prüfung zwingen sollte, wurde in letzter Minute von arbeitgeberfreundlichen Akteuren der Regierungsparteien gekippt.
Petition 43188
Sozialversicherung - Prüfung der Abgabeflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung vom 10.06.2013
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten,
im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen,
die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung
nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller,
Journalist oder in ähnlicher Weise …
Hier der Link zur Unterzeichung der Petition