Durch eine Gesetzesnovelle wurde der Gewährleistungsanspruch des Kunden auf insgesamt zwei Jahre ausgedehnt.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist in vielen Punkten reichhaltig. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet er,
dass der Hersteller für den Garantie- Zeitraum (üblicherweise ein Jahr) die volle Funktionstüchtigkeit sämtlicher Komponenten verspricht,
und für den Fall, dass dem nicht so ist, sämtliche defekten Teile kostenlos ersetzt. Bei der Gewährleistung verhält sich
das ein bisschen anders. Gewährleistung bedeutet, dass der Gesetzesgeber verordnet, dass sämtliche Komponenten
ihrem Alter entsprechend funktionstüchtig sein müssen. Eine defekte Pufferbatterie zählt da zB (anders als bei der Garantie) nicht
mehr dazu. Wenn die nach einem Jahr ausgepowert ist, hilft da auch keine Gewährleistung. Denn Verschleiss- Erscheinungen
sind nun mal mit der Zeit nicht auszuschliessen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Sache mit der Beweislast-
Umkehr ab dem sechsten Monat. Nach Ablauf dieser Frist, sieht das Gesetz nämlich vor, dass der Kunde um von seinem
Gewährleistungsrecht Gebrauch machen zu können, beweisen muss (!!!), dass der Mangel schon
innerhalb dieser Frist aufgetreten ist. Das ist in den meisten Fällen nahezu unmöglich.