Hallo Zusammen,
kurz zum Hintergrund: arbeite mit einem MBP, welches mir vor ein paar Tagen abgeraucht ist. Da ich eh vorhatte, mir nächstes Jahr einen iMac zu kaufen, hab ich das halt jetzt spontan vorgezogen. Zwischenzeitlich hat sich aber rausgestellt, dass das MBP doch noch repariert werden kann (kostenlos -> Nvidia-Problem). Nun gut, dann verkaufe ich das MBP eben und finanziere so einen Teil des schon gekauften iMac.
Die Abschreibung des MBP läuft allerdings noch bis Ende 2010.
Auf was muss ich jetzt achten? Ich nehme an, den iMac schreibe ich ganz normal neu ab (3 Jahre). Aber wie muss ich die Situation dem Finanzamt gegenüber erklären?
Noch eine Frage (wobei ich da natürich auch beim Finanzamt fragen kann ,aber vielleicht weiß es ja grad zufällig jemand hier).
Ich hab das MBP noch zu Zeiten gekauft, wo ich die Kleinunternehmerregelung genutzt hab. Mittlerweile nutze ich diese jedoch nicht mehr. Wenn ich jetzt was verkaufe, muss ich folglich die USt abführen... nur: gilt das auch in diesem Fall? Schließlich konnte ich damals beim Kauf auch keine Vorsteuer geltend machen....
Danke!
kurz zum Hintergrund: arbeite mit einem MBP, welches mir vor ein paar Tagen abgeraucht ist. Da ich eh vorhatte, mir nächstes Jahr einen iMac zu kaufen, hab ich das halt jetzt spontan vorgezogen. Zwischenzeitlich hat sich aber rausgestellt, dass das MBP doch noch repariert werden kann (kostenlos -> Nvidia-Problem). Nun gut, dann verkaufe ich das MBP eben und finanziere so einen Teil des schon gekauften iMac.
Die Abschreibung des MBP läuft allerdings noch bis Ende 2010.
Auf was muss ich jetzt achten? Ich nehme an, den iMac schreibe ich ganz normal neu ab (3 Jahre). Aber wie muss ich die Situation dem Finanzamt gegenüber erklären?
Noch eine Frage (wobei ich da natürich auch beim Finanzamt fragen kann ,aber vielleicht weiß es ja grad zufällig jemand hier).
Ich hab das MBP noch zu Zeiten gekauft, wo ich die Kleinunternehmerregelung genutzt hab. Mittlerweile nutze ich diese jedoch nicht mehr. Wenn ich jetzt was verkaufe, muss ich folglich die USt abführen... nur: gilt das auch in diesem Fall? Schließlich konnte ich damals beim Kauf auch keine Vorsteuer geltend machen....
Danke!