Muss ich Gewerbe anmelden ? Beamtenrechtliche Probleme ?

McDozent

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
13.01.2008
Beiträge
4
Reaktionspunkte
0
Hallo Freelancer-Forum!

Folgende Situation liegt bei mir vor:

Hauptberuflich bin ich verbeamteter Lehrer, gebe zusätzlich noch Seminare bzw. Kurse an Firmen der Industrie.

In den letzten beiden Jahren habe ich meinen Jahresumsatz knapp unter 17500 € gehalten um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Die Umsätze werden somit auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen und dementsprechend versteuert.

In 2008 wird der Umsatz deutlich über den 17,5k € liegen, wahrscheinlich aber unter 50k €.

Aus diesem Grund werde ich ab 1.1. 2009 umsatzsteuerpflichtig.

Jetzt meine Fragen:

1. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich aufgrund meiner Dozententätigkeit Freiberufler ?
2. Wäre es nicht sinnvoll, bereits ab jetzt Umsatzsteuer zu erheben (was optional beim FiAmt möglich) ist ?
3. Muss ich ab 2009 jeden Monat oder 1/4-jährlich meine USt melden / abführen ?

Meine Schule habe ich in Kenntnis gesetzt, dass ich diese Kurse halte (bis 2 Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur anzeigepflichtig).

Dürfte ich als Beamter überhaupt ein Gewerbe anmelden ?

Auf was muss ich noch achten, sowohl privatrechtlich als auch beamtenrechtlich ?

Vielen Dank für Antworten und Anregungen

McD

P.S. Dies ist mein erster Beitrag, seit bitte gnädig mit mir !
 
Hauptberuflich bin ich verbeamteter Lehrer, gebe zusätzlich noch Seminare bzw. Kurse an Firmen der Industrie.

In den letzten beiden Jahren habe ich meinen Jahresumsatz knapp unter 17500 € gehalten...

In 2008 wird der Umsatz deutlich über den 17,5k € liegen...

Meine Schule habe ich in Kenntnis gesetzt, dass ich diese Kurse halte (bis 2 Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur anzeigepflichtig).

Interessant.
2 Stunden je Woche und dann 17.500 EUR / Jahr? Macht einen Stundensatz von etwa 165 EUR. Klasse!

Ansonsten: Freiberufler = Kreative Berufe. Dass Dozent dazugehört, wage ich zu bezweifeln.
UST ist ein durchlaufender Posten, also ruhig ab sofort kassieren.
Ob man die Ust-Erklärung monatlich, 1/4jährlich oder jährlich abgeben muss (oder ob man sogar eine Vorauszahlung machen muss) hängt vom Umsatz ab, das FinAmt wird Dich entsprechend beraten.

Ob Beamte Unternehmer sein können, werden Dir hier nicht viele sagen können.


seit bitte gnädig mit mir !
Ich hoffe, Du bist kein Deutschlehrer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nggalai und McDozent
Hast du eine Genehmigung für deine Nebentätigkeit oder deine Schule lediglich in Kenntnis gesetzt?
 
Interessant.
Macht einen Stundensatz von etwa 165 EUR. Klasse!

Sind gute 300 € pro Woche, ergo gut 1300 € pro Monat für 4 Abende - bei Seminaren oder Kursen für Industrie/Wirtschaft nicht ungewöhnlich.

Hinzu kommt ja noch die Vorbereitungs-/Konzeptionszeit, die aus den 2 "Präsenzstunden" pro Woche eine weit höhere effektive Arbeitszeit zaubert.
 
Freiberufliche Tätigkeit üben nicht nur "Kreative" aus.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

D.h. die (selbständige) Tätigkeit als Dozent (= unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit) ist eine freiberuflichen Tätigkeit, auch wenn man sie parallel zu einem anderen Beschäftigungsverhältnis ausübt.

Eine Gewerbeanmeldung ist daher weder nötig, noch möglich.

Zu den beamtenrechtlichen Problemen ist es wohl sinnvoll, wenn sich der TE an seine personalverwaltende Stelle wendet. Dies ist doch ein ziemlich spezielles Rechtsgebiet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nggalai und McDozent
Noch ein paar Details ...

Hi!

1. Bin kein Deutschlehrer, trotzdem ärgert mich das "seid-Fauxpas".

2. Bis zwei Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur "anzeigepflichtig", was darüber liegt ist "genehmigungspflichtig".
Ich halte alle drei bis vier Wochen (Samstags) ein Tagesseminar. Aus diesem Grund muss ich die Nebentätigkeit nicht genehmigen lassen, da ich im Schnitt unter zwei Stunden/Woche bleibe.

3. Ja, ich habe hierbei einen "fetten" und wirklich unmoralischen Stundenlohn, da ich eine Marktlücke gefunden habe und hier "Spezialist" bin. Aber keine Sorge, hat mit dem graphischen Gewerbe nichts zu tun. Ich bin lediglich Macuser und kein "Grafik-Freelancer".

4. Das mit dem Freiberufler sehe ich ähnlich, ich werde morgen einmal mein Finanzamt kontaktieren. Die sollen mir dann das auch einmal mit der USt erklären (monatlich etc.),

5. Meine verantwortliche "Behörde" möchte ich nicht kontaktieren, da dort z.Zt. auch Kollegen von mir sitzen (als "Abordnung"), dort viel geschwätzt wird und ich darauf absolut keine Böcke habe.


Vielen Dank für Eure Antworten

McD
 
Auf was muss ich noch achten, sowohl privatrechtlich als auch beamtenrechtlich ?
Ist zwar schon ein paar Jährchen her dass ich im öffentlichen Dienst tätig war (Uni-Assistent), aber ich erinnere mich dass es (damals) eine Grenze gab wieviel man als Nebentätigkeit maximal dazuverdienen darf ohne Sondergenehmigung oder bestimmten Ausnahmen. Ausserdem gab es noch eine Unterscheidung zwischen Nebentätigkeiten im Staatsdienst (Pflicht zur Übernahme...) und außerhalb.

Mein dtv Beck-Texte Beamtenrecht (#5529) weist eine "Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit" in einer Fassung von 1974 aus. Schuldienst ist aber Landesrecht, also wohl schon wieder anders...

D.h. das ist wirklich ein extremes Spezialgebiet. Evtl. mal den Personalrat fragen?

-- hns
 
2. Bis zwei Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur "anzeigepflichtig", was darüber liegt ist "genehmigungspflichtig".
Ich halte alle drei bis vier Wochen (Samstags) ein Tagesseminar. Aus diesem Grund muss ich die Nebentätigkeit nicht genehmigen lassen, da ich im Schnitt unter zwei Stunden/Woche bleibe.

Hast du dazu eine Quelle?
§ 65 BBG besagt dazu:

1) Der Beamte bedarf zur Übernahme jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 66 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit er nicht nach § 64 zu ihrer Wahrnehmung verpflichtet ist. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen; ihre Übernahme ist vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen.
(...)
2)
Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt.
 
Steuern

Unterrichten ist keine Gewerbe
also Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Daher keine Gewerbeanmeldung.

Umsatzsteuer jetzt schon in Rechnung stellen nur dann sinnvoll, wenn ich für Firmen arbeite die ihrerseits vorsteuerberechtigt sind. Für den privaten Kunden wird die Leistung dann 19% teurer, oder wenn du den Preis hälst hast du weniger in der Kasse.
Hast du Firmenkunden macht des dann Sinn, bei entsprechenden Kosten und Vorsteuer, die du zurückerhältst.



Voranmeldung muss ein "Neuunternehmer" immer erst monatlich abgeben, auch wenn er die vierteljährlichen Grenzen einhält.

Als Beamter brauchst du die Erlaubnis des Dienstherren.
 
ich bezweifel stark, dass die Kleinunternehmerregelung auch für Nebenverdienste gilt. vermute mal dass die 17500 €-grenze nur gilt, wenn das das einzige einkommen ist.
ich würde mal umbedingt einen steuerberater kontaktieren
 
Mit der Ust ist es so, dass es von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist, wie schnell sie dein Geld wollen.
Wenn der Umsatz gering ist, wie z. B. bei Studenten mit ab und an Einkommen auf Honorarbasis, lassen manche Ämter auch jährliche Ust-Anmeldung zu.
Je mehr Geld du verdienst, desto eher wollen sie die Ust abegeführt sehen.
Also wird es in deinem Falle wohl erstmal vierteljährlich sein. Aber das wird dir auch dein zuständiger Finanzbeamter am Telefon mitteilen können.
 
Bei dem Umsatz sollte Dir doch an sich mal die Idee gekommen sein, eine berufsbezogene Rechtsberatung steuerlich geltend zu machen, oder? ;)
 
Hallo,

ich bezweifel stark, dass die Kleinunternehmerregelung auch für Nebenverdienste gilt. vermute mal dass die 17500 €-grenze nur gilt, wenn das das einzige einkommen ist.

Nein, das ist nicht richtig. Die Klein(st)unternehmerregelung bezieht sich auf Deinen Umsatz! Nicht auf Dein Einkommen... Wenn Du also in NICHT-selbstständigen Tätigkeiten 80.000 EUR p.a. verdienst, dann hat das keinen Einfluss auf eine eventuelle Einstufung als Kleinunternehmer.

Wenn Du mit Deiner freiberuflichen Tätigkeit über die 17.500 EUR kommst, dann bist Du kein Kleinunternehmer mehr und wirst USt. PFLICHTIG! Als Kleinunternehmer hast Du noch die Wahl, Dich von der USt. befreien zu lassen, oder sie auszuweisen/abzuführen.

In welchen Intervallen Du die Voranmeldung machen musst, entscheidet Dein Finanzamt. Bei mir war es so, dass sie im ersten Jahr eine monatliche Anmeldung haben wollten, danach Quartalsweise.

Hierbei hast Du dann wieder die Möglichkeit nach Veranlagung oder nach Veranschlagung anzumelden.

Veranlagung = Erst wenn das Geld auf Deinem Konto ist, musst Du die Ust. anmelden und abführen. Solange Du die Wahl hast, würde ich das immer so machen...
 
Umsatzsteuer

zur Umsatzsteuer
1. Kleinunternehmerregelung gilt auch für Nebengewerbe, gerade dafür ist sie eingeführt worden.
2. Der Zeitraum für die Abgabe der Voranmeldung und damit Zahlung der Umsatzsteuer ist im Gesetz geregelt und liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Da kann auch Jährlich sein wenn nicht mehr als 532,- (kann auch 534,- sein) Zu beachten ist, dass sich zu zahlende Umsatzsteuer durch die Vorsteuer mindert und so die vereinnahmte Umsatzsteuer durchaus höher sein kann
(Anm. ich bin Steuerberater)
 
Hallo Freelancer-Forum! Folgende Situation liegt bei mir vor:
Hauptberuflich bin ich verbeamteter Lehrer, gebe zusätzlich noch Seminare bzw. Kurse an Firmen der Industrie.

Schade dass Beamte anderen ihre Arbeitsplätze "Wegnehmen". Im Freelancer - Forum wird immer gejammert über nebenberufliche Fotografen u.a.

Kleine Nebentätigkeiten von Lehrern, wenn Sie dann der Volksbildung dienen kann ich ja akzeptieren. Was aber oben beschrieben wird ist zuviel.:nervi:
 
Hallo,

hier geht aber eine ganze Menge durcheinander: Beamtenrecht, Gewerbeaufsicht, Steuerrecht, …

Mein Tipp: such Dir einen Steuerberater und lass Dich beraten. Der wird ggf. auf die IHK hinweisen und wenn er gut ist, wird er auch die beamtenrechtlichen Besonderheiten bei Nebenverdiensten kennen oder sachverständigen Rat einholen können.

Übrigens: ein Steuerberater haftet auch für seinen Rat.

Gruß
Peter

Bin kein Steuerberater und mit keinem verschwistert oder verschwägert.
 
Kleine Nebentätigkeiten von Lehrern, wenn Sie dann der Volksbildung dienen kann ich ja akzeptieren. Was aber oben beschrieben wird ist zuviel.:nervi:

In dem Fall find' ich es OK. Er nimmt ja auch einen ordentlichen Studensatz und stellt sich damit dem Wettbewerb...
Nicht gut fände ich, wenn er die Arbeit für Getränkemarken machen würde, weil er als Beamter schon genug Geld verdient. Leider erlebt man sowas sehr oft.

Aber sonst ist an zwei Jobs ja nix auszusetzen...
 
Zurück
Oben Unten