Hallo Freelancer-Forum!
Folgende Situation liegt bei mir vor:
Hauptberuflich bin ich verbeamteter Lehrer, gebe zusätzlich noch Seminare bzw. Kurse an Firmen der Industrie.
In den letzten beiden Jahren habe ich meinen Jahresumsatz knapp unter 17500 € gehalten um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Die Umsätze werden somit auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen und dementsprechend versteuert.
In 2008 wird der Umsatz deutlich über den 17,5k € liegen, wahrscheinlich aber unter 50k €.
Aus diesem Grund werde ich ab 1.1. 2009 umsatzsteuerpflichtig.
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich aufgrund meiner Dozententätigkeit Freiberufler ?
2. Wäre es nicht sinnvoll, bereits ab jetzt Umsatzsteuer zu erheben (was optional beim FiAmt möglich) ist ?
3. Muss ich ab 2009 jeden Monat oder 1/4-jährlich meine USt melden / abführen ?
Meine Schule habe ich in Kenntnis gesetzt, dass ich diese Kurse halte (bis 2 Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur anzeigepflichtig).
Dürfte ich als Beamter überhaupt ein Gewerbe anmelden ?
Auf was muss ich noch achten, sowohl privatrechtlich als auch beamtenrechtlich ?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen
McD
P.S. Dies ist mein erster Beitrag, seit bitte gnädig mit mir !
Folgende Situation liegt bei mir vor:
Hauptberuflich bin ich verbeamteter Lehrer, gebe zusätzlich noch Seminare bzw. Kurse an Firmen der Industrie.
In den letzten beiden Jahren habe ich meinen Jahresumsatz knapp unter 17500 € gehalten um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Die Umsätze werden somit auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen und dementsprechend versteuert.
In 2008 wird der Umsatz deutlich über den 17,5k € liegen, wahrscheinlich aber unter 50k €.
Aus diesem Grund werde ich ab 1.1. 2009 umsatzsteuerpflichtig.
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich aufgrund meiner Dozententätigkeit Freiberufler ?
2. Wäre es nicht sinnvoll, bereits ab jetzt Umsatzsteuer zu erheben (was optional beim FiAmt möglich) ist ?
3. Muss ich ab 2009 jeden Monat oder 1/4-jährlich meine USt melden / abführen ?
Meine Schule habe ich in Kenntnis gesetzt, dass ich diese Kurse halte (bis 2 Stunden pro Woche ist die Nebentätigkeit nur anzeigepflichtig).
Dürfte ich als Beamter überhaupt ein Gewerbe anmelden ?
Auf was muss ich noch achten, sowohl privatrechtlich als auch beamtenrechtlich ?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen
McD
P.S. Dies ist mein erster Beitrag, seit bitte gnädig mit mir !