hallo!
Habe folgende fragen (probleme) mit dem ausfüllen eines mahnbescheids:
1. Den rechnungsbetrag incl. mwst. einzutragen ist wohl richtig. oder? (Ich will ja den ganzen rchng.-betrag.)
2. Zinsen:
Hier habe ich gelesen, dass die zinsen nur auf den reinen rchng.-betrag (ohne mwst.) berechnet werden. Stimmt das?
3. Zinsen – ab wann berechnen?
einen tag nach rechnungsdatum ok? (z.B. verschickt am 31.01, zinsen ab 01.02.)
4.
Ich will 8 prozent über basiszinsatz berechnen (+1.37 Prozent bis 30. juni – ab 01. juli dann plus 1,95 Prozent). Angegeben ist im mahnbescheid, wenn zinsen über basiszinssatz berechnet werden, diese auszurechenen sind. Dann wäre die zeit nach dem 01. juli bis zum abschicken des bescheids auch auszurechen.
(verzichte ich dann nicht auf zinsen bis zur tatsächlichen zahlung?)
Über dem auszufüllenden Feld für die ausgerechneten zinsen steht:
"Betrag EUR nur angeben, wenn abweichend vom hauptforderungskatalog."
5.
Nach dem schreiben der rechnung habe ich erfahren, dass die firma ist eine gmbh. ist, die rechnung, mahnung usw. hatte ich namentlich an den inhaber adressiert. Alles ok., bis auf "gmbh" – was aber von ihm nicht moniert wurde.
Wäre es denkbar, dass mein ganzer aufwand vergeblich – oder klärt sich das spätestens vor gericht?
Schon extrem ärgerlich der ganze aufwand für einen betrag unter 500 e.
Wäre toll, wenn jemand mir helfen könnte, der den mahnbescheid schon mal "erfolgreich" ausgefüllt hat.
danke
mecci
Habe folgende fragen (probleme) mit dem ausfüllen eines mahnbescheids:
1. Den rechnungsbetrag incl. mwst. einzutragen ist wohl richtig. oder? (Ich will ja den ganzen rchng.-betrag.)
2. Zinsen:
Hier habe ich gelesen, dass die zinsen nur auf den reinen rchng.-betrag (ohne mwst.) berechnet werden. Stimmt das?
3. Zinsen – ab wann berechnen?
einen tag nach rechnungsdatum ok? (z.B. verschickt am 31.01, zinsen ab 01.02.)
4.
Ich will 8 prozent über basiszinsatz berechnen (+1.37 Prozent bis 30. juni – ab 01. juli dann plus 1,95 Prozent). Angegeben ist im mahnbescheid, wenn zinsen über basiszinssatz berechnet werden, diese auszurechenen sind. Dann wäre die zeit nach dem 01. juli bis zum abschicken des bescheids auch auszurechen.
(verzichte ich dann nicht auf zinsen bis zur tatsächlichen zahlung?)
Über dem auszufüllenden Feld für die ausgerechneten zinsen steht:
"Betrag EUR nur angeben, wenn abweichend vom hauptforderungskatalog."
5.
Nach dem schreiben der rechnung habe ich erfahren, dass die firma ist eine gmbh. ist, die rechnung, mahnung usw. hatte ich namentlich an den inhaber adressiert. Alles ok., bis auf "gmbh" – was aber von ihm nicht moniert wurde.
Wäre es denkbar, dass mein ganzer aufwand vergeblich – oder klärt sich das spätestens vor gericht?
Schon extrem ärgerlich der ganze aufwand für einen betrag unter 500 e.
Wäre toll, wenn jemand mir helfen könnte, der den mahnbescheid schon mal "erfolgreich" ausgefüllt hat.
danke
mecci