mahnbescheid ausfüllen

16 std. gearbeitet. ... musterlayout erstellen, 36 seiter layouten, usw.

36 Seiten Layout und dazu noch andere anspruchsvolle Sachen in "nur" 16 Stunden? Dann hätte ich Dich auch nicht bezahlt sondern hätte Dir einen Tempel gebaut. Der Auftraggeber scheint ein abgekochtes Schwein zu sein, wenn er nicht mal auf das Anwaltsschreiben reagiert, d. h. er kennt das Spiel, er kennt die Regeln und kennt die Wege aus dem Netz!
Den Betrag von ca. 500 Euro kannst Du getrost vergessen. Für diese Summe lohnt sich auch nicht der Weg über das Gericht. Das weiß der böse Mann und hat permanent Erfolg damit, die Arbeit in kleine Happen aufzuteilen und auf unterschiedliche Köpfe zu verteilen, damit sich keine größeren Forderungen ergeben, für die es sich dann lohnen würde, den Kampf aufzunehmen. Wie schon gesagt: Ein abgekochtes Schwein! Mit dem Weg schafft er Dauerbeschäftigung, aber ohne Lohn! In dem Fall sollten sich die Geschädigten zusammen tun, um dem Typ das Handwerk zu legen.

- Sterling
 
Zwar bin ich schon seit 2 Jahren Freelancer, aber ich hab das bisher überwiegend für diesen einen Kunden getan.

Schön für den Kunden, denn solltest Du ihn mit Mahnungen belästigen und vor Gericht zerren, dann wird er sicher nicht mehr freundlich bleiben und könnte auf die Idee kommen, Dich mit dem Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit zu konfrontieren. 2 Jahre sind für ihn leicht zu dokumentieren, wenn Du überwiegend für einen Kunden tätig warst – diesem Kunden! Riskiere für eine Zahlungsforderung nicht den Status Deiner freiberuflichen Tätigkeit. Das Finanzamt wartet nur auf solche Gelegenheiten, "Freelancer" zu erwischen!

Für alle kritischen Stimmen:
Arbeitgeber, die zum Thema "Scheinselbstständigkeit" erwischt werden, stehen zwar anschließend in der Verpflichtung, rückwirkend anteilige Kosten für die Sozialversicherung und Rentenversicherung zu entrichten, aber den Freelancern wird es den Status als Freiberufler kosten, was langfristig viel mehr kosten kann, wenn man einmal erwischt wurde. Als Arbeitgeber kommt man stets besser weg. Für den einen ein Warnschuss, für den anderen die Konsequenzen.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo sterling,
wahrscheinlich hast du recht. Auf jeden fall das mit dem tempel sollten wir in angriff nehmen.
Anspruchsvoll könnte auch meinen, der anpruch war, es ok aussehen zu lassen. War halt bild, head und lauftext, normaler seitenumbruch. Das kannst du auch.

mecci
 
kraftwerk schrieb:
Und habt Ihr Erfolg mit Euren Mahnbescheiden? Ich hatte in vielen Jahren bis heute das Glück, dass ich nur äußerst selten einen faulen Kunden hatte. Meiner Erfahrung nach hat ein Mahnbescheid aber weitaus weniger Wirkung (Kunde macht einfach sein Kreuzchen in die Zeile, dass die Forderung ungerechfertigt wäre…) als eine sofortige Klage. Ich habe solche Fälle immer direkt einem Anwalt übergeben, der dann gleich mit vollen Kanonen geschossen hat. Kostet den Schuldner dann halt auch noch saftige Anwaltsgebühren, wirkt aber!

Gruss Kraftwerk

Bei ca. zwanzig MB im Jahr werden 15 zu Vollstreckungsbescheiden und davon werden ca. 2 bis 3 bezahlt.
Einfach eine Sauerei!:mad: :klopfer:

LG
UnixLinux
 
Sterling schrieb:
Auf keinen Fall!

Schon die Eckdaten dieses Kunden zeigen auf, dass es sich um einen mittellosen Herrn mit Familie handelt, der sich seiner Schuldigkeit bewusst ist, aber ihm die finanziellen Möglichkeiten dazu fehlen, seine Schuld zu begleichen. Einem "nackten" Mann kann selbst ein Richter nicht in die Tasche greifen, wenn der Schuldner seine Absicht gegenüber dem Gläubiger erklärt, seinen Verpflichtungen – sobald es ihm möglich ist - nachzukommen. Ihm würde niemand unterstellen, keine Leistungen nach ALG I zu erhalten, weil er die Formulare nicht richtig ausfüllt. Und im Bedarfsfall von ALG II (Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II) lässt sich bei solchen Kunden nicht mal mehr das Pfandrecht auf Vermögen durchsetzen, denn das ist nur in seltenen Fällen und auf seinen Namen vorhanden. Von diesem Menschen noch Geld zu erwarten ist so, wie das Warten auf das Christkind. Die Möglichkeit besteht, aber gesehen hat es bisher niemand.

Verbuche den Auftrag unter: "Schicksale, die das Leben schreibt.", denn wer ohne Arbeit ist, aber mit Familie und damit mit Verantwortung für ein Kind, der erhält vor Gericht Zuspruch aufgrund sozialer Umstände und die wiegen schwerer als Forderungen von Gläubigern! Sollte es nicht um Beträge gehen, die Deine Existenz gefährden(!), dann sehe ich keine Aussicht auf Erfolg. Über ein akutes Mahnwesen wird der Typ schmunzeln müssen, denn er wird schriftlich Widerspruch einlegen und damit landet die Sachlage ohnehin vor Gericht – aber auf Deine Kosten!

Lass gut sein und hocke lieber wie eine Spinne im Bau und beobachte den Schuldner weiterhin aufmerksam, ob er tatsächlich mittellos ist. Falls nicht, dann kennt auch das Gericht kein Pardon. Doch was nützt Dir letztendlich ein Urteilsspruch, wenn Du an das Geld trotzdem nicht ran kommst, eben weil der Typ den Nachweis liefert, leere Taschen mit Löchern zu haben? Sollte potentielles Vermögen vorhanden sein, dann hat es sicher längst seine Frau! Und an ihr "Eigentum" kommt niemand ran.

- Sterling
Wenn man es so aufzieht wie du getan hast, hast du recht - aber das ist in meinem Fall etwas anders, wir reden hier nicht von dem Typischen Hartz Empfaenger. Ausserdem kannste dir ja mal hochrechnen wie viel 6 Monate Kindergeld sind ;-)
Das ist schon n bissl Asche und leben tun sie ja
 
6 Monate Kindergeld ... im Sinne des Kindes und der Eltern, aber nicht für den Zweck der Gläubiger. Die Kohle kommt rein und ist vom Musiker sicher längst verplant. Falls der Musiker keine anderen "Einkommen" vorweisen kann, sieht es übel aus mit Deinen Forderungen – gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo man Geschenke erhält, statt zu verschenken. Für Dich den weißen Bart und der Rutsch durch den Kamin. Für den Musiker die stille Nacht, denn er war zwar nicht brav gewesen, aber sein Geschenk hat er schon bekommen – Deine Leistungen. Damit sich zum weißen Bart nicht auch noch weiße Haare gesellen, mache Deinen Frieden mit der Kreatur. Zumindest hast Du nun für immer Ruhe vor ihm, denn er wird Dir stets aus dem Weg gehen, wenn er Dich sieht. Ein schwacher Trost, aber der Gedanke zahlt ... äh ... zählt.

- Sterling
 
jop ;-)
naja hab auch draus gelernt, jetzt nur noch mit Vertrag - egal wer es / sie ist
 
Noch besser: Nach Auftragserteilung 100% Vorkasse (wie bei ebay). Zahlung per PayPal! Aber dafür braucht Deutschland noch eine Weile (und noch mehr Reinfälle auf beiden Seiten). Unser Studio nimmt 30% Anzahlung, aber trotzdem bleiben 70% Risiko, die man ungern trägt - bei neuen und damit unbekannten Kunden. Doch wer schon die 30% nicht zahlen möchte, der löst bei uns Alarm aus, denn es gibt Dinge, die für seriöse Unternehmen einfach selbstverständlich sein sollten. Nicht nur bei Videoproduktionen entstehen Kosten vor der Produktion. Die Zeiten, als Studio stets in Vorleistung zu treten sind nicht mehr machbar. Womit wir wieder bei der erbärmlichen Zahlungsmoral wären - und ebay klappt trotzdem, obwohl sich Kunde und Käufer nicht mal persönlich kennen. Ein Wunder! Na ja, wenigstens in den meisten Fällen erhält der Anbieter sein Geld, aber der Kunde nicht seine Ware. Das wäre doch mal eine schöne Zeit für uns – als Anbieter.

Was denn, Herr X? Sie haben die Bilder nicht bekommen? Sie haben schon gezahlt? Wann? Ach, so! Ja, den Betrag habe ich erhalten. Vielen Dank. Leider muss ich jetzt Schluss machen, Sie rufen mich am Strand an. Ja, Herr X. Ich bin im Urlaub. Wie, das haben Sie nicht gewusst? Ihre Bilder? Was soll mit Ihren Bildern sein? Wenn Sie die Bilder bezahlt haben, dann bekommen sie sie auch. Ja, Herr X. Ganz sicher. Wann? Kann ich nicht sagen. Ich melde mich in 6 Wochen wieder. Richtig, Herr X. Ist eine Weltreise. Von ihrem Geld? Nicht doch, Herr X. Alles Weitere nach meiner Rückkehr – vielleicht. Und denken Sie daran, Herr X ... immer schön überweisen!

- Sterling
 
Sterling schrieb:
Womit wir wieder bei der erbärmlichen Zahlungsmoral wären - und ebay klappt trotzdem, obwohl sich Kunde und Käufer nicht mal persönlich kennen.
naja aber es wird ja nicht von _jedem_ genutzt

Unser Studio nimmt 30% Anzahlung, aber trotzdem bleiben 70% Risiko, die man ungern trägt
Auftrag in mehrere Teile teilen und dann Abschlagszahlungen fuer jedes "Modul" verlangen und erst nach Geldeingang und schriftlicher Bestaetigung fuer die Genehmigung wird das naechste Modul gemacht.
 
Auftrag in mehrere Teile teilen und dann Abschlagszahlungen fuer jedes "Modul" verlangen und erst nach Geldeingang und schriftlicher Bestaetigung fuer die Genehmigung wird das naechste Modul gemacht.

So was Ähnliches (Abrechnung nach Fertigstellung eines Projektteils) haben wir mal bei einem ausländischen Unternehmen (Italien) versucht, das uns erst für die Produktion eines Imagefilms beauftragten wollte (Laufzeit: 6 Minuten für eine Werkzeugmesse). Der verantwortliche Leiter der Niederlassung in Deutschland betonte während unserer Verhandlungen, das Unternehmen hätte unmittelbar im Anschluss an die Produktion Interesse für die Realisierung einer DVD sowie ein paar Werbemittel für ihre Außendienstmitarbeiter aus anderen Niederlassungen. Damit meinten sie dann eine CD-ROM für PC mit einer GUI, speziell zum Abruf für PDF-Daten. Man ließ ganz langsam die Katze aus dem Sack und wollte vermeiden, uns direkt nach einem günstigen Komplettpreis zu fragen.

Von unserer Seite wurde nach einiger Skepsis empfohlen, erst die Videoproduktion erfolgreich zu beenden und abzurechnen, bevor wir aus den Beiträgen eine DVD produzieren und weitere Schritte gehen. Eine fatale Entscheidung, denn damit haben wir gegenüber dem Interessenten kein Vertrauen signalisiert und zusätzlich den Eindruck erweckt, das wir den Ergebnissen unserer Produktion selbst nicht trauen würden, daraus eine DVD zu erstellen. Dabei wollten wir das gar nicht vermitteln sondern waren uns nur im Unklaren darüber, ob der Kunde tatsächlich die Folgeproduktionen in Anspruch nehmen wollte oder ob es diese übliche Form der Wünsche ist, die nur darauf abzielt, die erste Produktion besonders günstig zu erhalten.

Leider hat es der Kunde anders verstanden und so hatten wir weder die Zusage für den Imagefilm, geschweige denn die Folgeaufträge. Letztendlich haben wir über die Zulieferindustrie erfahren, dass ein Mitbewerber für die Produktion verpflichtet wurde, der besonders günstig den Film produzierte, aber vergeblich auf die Folgeaufträge wartet.

Wer muss sich am Ende mehr ärgern? Der Anbieter, der ahnte, dass nach einer unverhältnismäßig günstigen Erstlingsproduktion kein Folgeauftrag mehr kommen würde oder der Anbieter, der sich unter Wert verkaufte und darauf hoffte, bei der 2. Produktion endlich auf seine Kosten zu kommen?

Keine Frage:
Es war schlecht für uns, denn selbst eine Produktion bei einem neuen Kunden ist ein neuer Kontakt, eine neue Referenz! Ob tatsächlich ein Folgeauftrag produziert wird, danach fragt später niemand mehr. Gewinner in diesem Verhandlungsspiel war das italienische Unternehmen, denn es erhielt einen ansprechenden Film zu einem (selbst)mörderisch guten Kurs. Wenn auch von der Konkurrenz, die wohl immer noch darauf warten, dass der angebliche Folgeauftrag kommt. Nun, sie waren gierig und unvorsichtig. Wir waren zu vorsichtig und das war auch falsch. Pokern will gelernt sein. Und dazu gehört es auch, Fehler zu machen. In Modulen abzurechnen, werde wir nie mehr vorschlagen, denn das signalisiert kein Vertrauen - sondern Misstrauen. Wir bieten Angebote an, die in Leistungspunkten gegliedert sind und wofür sich der Interessent dann entscheiden kann, welche Leistungen gewünscht sind, die den Auftrag umfassen. So gehen wir in die Pflicht und teilen mit dem Kunden die Verantwortung, ohne ihn zu verschrecken.

- Sterling
 
Wir waren zu vorsichtig und das war auch falsch.
Glaub ich nicht, denn ihr wart skeptisch. Wo kommen wir denn hin wenn wir ab sofort alle Auftraege die wir bekommen koennen annehmen und erst nachher Geld sehen???
In Modulen abzurechnen, werde wir nie mehr vorschlagen, denn das signalisiert kein Vertrauen - sondern Misstrauen.
Was aber jeder dank der aktuellen Zahlungsmoral verstehen sollte / kann. Wenn nicht, dann hat der Kunde entweder Glueck gehabt sowas nie zu erfahren, oder es nie gesehen und laeuft mit geschlossenen Augen durch die Welt.
Absichern muss man immer, und wie hier im Thread deutlich wird, der weg ueber den Anwalt ist nie ne schoene Sache!
 
@sterling
bei langfristigen grossprojekten werden immer die zahlungen geteilt, wobei die endsumme schon im voraus steht*. das ist der usus, der dann, meinetwegen pokermässig, auf kürzere projekte angewendet werden kann oder nicht.
rob


*es sei denn die änderungen sie obsolet machen...
 
So dann... die Spiele wurden eröffnet. Mein Anwalt hat meiner Ex-Firma/Kunde einen Mahnbescheid geschickt mit dem Hinweis auf gerichtliche Schritte. Ich schätze es wird auf jeden Fall vor Gericht enden, denn erst gestern habe ich von meinem einstigen Kollegen erfahren, dass eine Druckerei die seit dem Sommer auf ihr Geld wartet bereits Klage gegen die Firma eingereicht hat, dass der gute Herr D. aber wieder einmal über die Klage gelacht und Widerspruch eingelegt hat. Wenn der sich aus all den Klagen rauswinden kann, dann verliere ich ernsthaft meinen Glauben an Gerechtigkeit.

Manchmal frage ich mich ja: Muss man unehrlich und ein A******** sein um beruflichen Erfolg zu haben? Ich glaube dann hab ich ein echtes Problem. :)
 
moya schrieb:
So dann... die Spiele wurden eröffnet. Mein Anwalt hat meiner Ex-Firma/Kunde einen Mahnbescheid geschickt mit dem Hinweis auf gerichtliche Schritte. Ich schätze es wird auf jeden Fall vor Gericht enden, denn erst gestern habe ich von meinem einstigen Kollegen erfahren, dass eine Druckerei die seit dem Sommer auf ihr Geld wartet bereits Klage gegen die Firma eingereicht hat, dass der gute Herr D. aber wieder einmal über die Klage gelacht und Widerspruch eingelegt hat. Wenn der sich aus all den Klagen rauswinden kann, dann verliere ich ernsthaft meinen Glauben an Gerechtigkeit.

Manchmal frage ich mich ja: Muss man unehrlich und ein A******** sein um beruflichen Erfolg zu haben? Ich glaube dann hab ich ein echtes Problem. :)

In so einem Fall ist es vielleicht besser gleich zu klagen, wenn sowieso zu erwarten ist, dass gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, und die Sache dann eh in ein Klageverfahren übergeht, dann kann man auch gleich eine Klage einreichen.
 
Die Klage wird Ende der Woche formuliert, da der Mensch sicher nicht bezahlen wird. Mein Anwalt hat mir geraten erst noch eine formelle Mahnung zu schreiben um Guten Willen zu demonstrieren es außergerichtlich regeln zu wollen. Auf diese Weise kann man später vor Gericht sagen, dass man dem Schuldner die Gelegheit dazu gegeben, er diese aber nicht genutzt hat. Lässt mich vielleicht in einem besseren Licht dastehen falls der Typ wirklich versuchen sollte meinen Namen in den Schmutz zu ziehen. :motz:

Vielleicht sollte ich den Versuch Selbstständig zu arbeiten einfach aufgeben und mich in irgendeiner Agentur anstellen lassen. Aber allein bei dem Gedanken sträuben sich mir die Nackenhaare! :rolleyes:
 
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