mann-aus-wurst
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Richtig, wie die AGBs bei MediaMarkt und Co. Kenne selber 5 Fälle, in denen die Richter die frei zugänglichen AGB-Tafeln für unzumutbar und damit ohne Rechtsgültigkeit deklarierten. Leider aber auch einen Fall in dem der Richter direkt fragte (originaler Wortlaut): "Ja hätten sie denn nicht gekauft, wenn der Kassierer ihnen die AGB runtergebetet hätte?" "Doch." (Volldusel, aber ist ja auch egal...) Es kommt also immer auf den Richter an.mwhiegl schrieb:Ob so ein Schrieb auf der Packung nun "deutlich" ist und ausreichend ist, liegt wohl im Auge des Richters. Und die sind hier in D sehr verbraucherfreundlich.