Macbook pro Retina Verarbeitungsfehler`?

Eben das ist ja das Argument für das Widerrufsrecht beim Fernabsatz, dass man die Produkte im Laden prüfen kann und im Fernabsatz nicht. Wenn man das möchte und es der Laden nicht erlaubt, einfach nicht dort kaufen, würde ich mal sagen. Im Normalfall trittst du ja auch nicht von der Kaufabsicht zurück, sondern nimmst ein anderes (für dich mangelfreies) mit. Die Beseitigung von Mängeln muss der Händler einplanen, das muss dann nicht das Problem vom Kunden sein.
 
Fehlalarm, alles in Ordnung. Ich konnte das mit etwas Druck mit meinen Finger entfernen. :)
Gerade angefangen den Thread zu lesen wollte ich schreiben, ob du sicher bist, dass es nicht nur Dreck ist. War bei meinem am Deckel auch an einer Stelle. Ein feuchtes Tuch reichte da ebenfalls nicht. Ich musste mit dem Finger relativ stark schrubben, um den zu entfernen. Sah aber auch genauso aus, als wenn das Alu beschädigt gewesen wäre.
MBPR_Dreck.jpg
 
Finde ich aber schon merkwürdig, dass im Umkehrschluss ein Kratzer oder eine Delle die beim Kauf bestand kein Umtauschgrund bei Apple ist. Beim Kauf im Apple-Store habe ich doch kein Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz.

Auch im Offline-Store gibt es bei Apple ein (freiwilliges) Umtauschrecht. Und für obige Mängel gibt es eben auch noch die Gewährleistung.
 
Hallo tomcologne,

(...)Und für obige Mängel gibt es eben auch noch die Gewährleistung.(...)

Ja, wobei da die ursprüngliche Beweislast gilt, sie also beim Käufer liegt. Es könnte schwer werden nachzuweisen, dass der Kratzer schon vor dem Kauf bestand.

Viele Grüße

André
 
Ab wann bitte gilt für den Käufer die Beweislastumkehr im deutschen Gewährleistungsrecht?
 
Hallo newmaci,

Ab wann bitte gilt für den Käufer die Beweislastumkehr im deutschen Gewährleistungsrecht?

Das BGB ist am 01.01.1900 in Kraft getreten. Keine Ahnung, ob der Paragraf 476 der sich mit der Beweislastumkehr bei einem Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf, beschäftigt da auch schon drin stand.

6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast, das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand, beim Käufer. Vorher gilt die Beweislastumkehr, der Verkäufer muss nachweisen das der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bestand.

Viele Grüße

André
 
Hallo tomcologne,

...nicht in den ersten 6 Monaten... Wobei ich so einen Fehler umgehend reklamieren würde und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist.

Ja, du hast natürlich recht. Der Gewährleistungszeitraum beginnt beim Kauf, mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten gilt aber auch die Garantie. Bei Gewährleistung bezog ich mich auf > 6 Monate.

Viele Grüße

André
 
Kannst Du vielleicht einen Pfeil an die betroffenen Stellen machen, ich kann sonst nur raten, was Du meinst. :)
 
Hab nicht alles gelesen, aber Verstaubte Geräte gehören definitiv Umgetauscht!
 
Hab nicht alles gelesen, aber Verstaubte Geräte gehören definitiv Umgetauscht!
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Da benutze ich ein Tuch, wenn ansonsten alles Okay ist. Kein Wunder, dass Produkte immer teurer werden, wenn Kunden wegen so etwas umtauschen.
Und hier ging es nicht um ein verstaubtes Gerät. Sondern um Dreck. Wie gepostet, meiner hatte das gleiche Problem. Wo auch immer der her kommt. Ich vermute, das MB ist irgendwo über einen Gummipuffer gerutscht oder so etwas. So ähnlich sah es zumindest aus.
 
In den ersten 6 Monaten gilt aber auch die Garantie. Bei Gewährleistung bezog ich mich auf > 6 Monate.

Soweit richtig, nur das wir ja wissen, dass das Gerät neu war und die Garantie im Schadensfall (wenn es einer gewesen wäre) ja eben nicht gegriffen hätte und daher im Fall der Fälle eben ein Gewährleistungsfall gewesen wäre - oder Kulanz seitens Apple. Das Thema ist aber ja schon geklärt - der Dreck ist weg ;-)
 
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