MacBook Pro 13", defekt nach 13 Monaten

Book zurück fordern! Das kann ich mir irgendwie echt net so gut vorstellen, dass es rechtens ist, das Book da einfach gegen über 100 Euro zurück zu schicken, der normale Versand ist max. 10 Euro.

AGB ankucken, nicht nur benutzen. Der Händler berechnet ihm völlig zu Recht eine Aufwandsentschädigung für den Kostenvoranschlag. So lange behält er das Book als Pfand.
 
Ich habe die 3 Möglichkeiten:
1. Reparatur: 681€ als Kostenvoranschlag und dabei ist es gar nicht der Endbetrag, sondern dass noch weitere Kosten entstehen können.(da wirds vielleicht billiger ein neues Macbook zu kaufen)
2. Ich bekomme das defekte MacBook zurück für nur 101€, was für ein Schnäppchen
3. Kostenlose Entsorgung des kaputten MacBooks Pro (Wie freundlich)
.

Tief durchatmen und die Möglichkeit 2 wahrnehmen, 101 Euro als Lehrgeld abschreiben.
Allerdings als Bedingung einen detaillierten Fehlerbericht verlangen (Logicboard defekt reicht nicht - welche Einzel-Komponenten wurden als defekt diagnostiziert ?)

Dann:
Du kannst das defekte MacBook pro bei Eb** vertickten, das wird locker über 300 Euronen bringen - oder-
Nimm deinen Fehlerbericht und kontaktiere eine freie Werkstätte, die auf Bauteilebene repariert und nicht komplett austauscht. Ist mindestens 50% billiger, in der Bucht gibt es einige Anbieter, schau dir die Bewertungen an.
 
Was mir nicht einleuchtet: Warum ist die Garantie so wichtig? 24 Monate Gewährleistung müssen und werden auch drauf sein - warum nicht darauf berufen? Oder hab ich was überlesen?
Beim Verkäufer Notebooksbilliger.de renne ich wie gegen eine Wand an, die Antwort ist immer wieder die Gleiche:
"Bei den festgestellten Fehlern handelt es sich um einen Schaden der laut Vorgaben nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden kann."
Ich glaube ohne Anwalt rühren sie sich nicht.
 
Was mir nicht einleuchtet: Warum ist die Garantie so wichtig? 24 Monate Gewährleistung müssen und werden auch drauf sein - warum nicht darauf berufen? Oder hab ich was überlesen?

Gewährleistung ist keine Garantie! Du hast dann die Beweislast wegen dem Defekt und ohne Anwalt wirst du meistens nicht auskommen, von daher ist es schon sinnvoller bei bestimmten Geräten die Garantieerweiterung zu holen.
 
Das würde ich gar nicht per eMail oder Webformularen klären. Ich würde den Händler anrufen und ihm an Telefon glaubhaft verklickern das er sich da rechtlich auf extrem dünnen Eis bewegt. Da liegt ganz klar ein Sachmangel §434BGB vor, das Ding ist schließlich defekt. Somit bist du §363BGB nachgekommen. Das hab ich aber auch nur kurz hier gelesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Sachmangel

Wie gesagt, mit denen am Telefon zu reden ist sicher zielführender. Das kann ich von anderen Händlern aus Erfahrung berichten ;-)
 
Jetzt habe ich mir auch mal ein paar Interpretationen durchgelesen. Ein Stück weit muss ich wohl zurückrudern. Tatsächlich gibt es nach 6 Monaten in der Gewährleistung die Beweislastumkehr. Bedeutet: Du musst beweisen das das Notebook die Ursache des Schadens schon bei der Lieferung hatte. Das würde ich versuche indem ich gerade beim Board darauf hinweise das ich das Ding ja nicht angefasst habe und es keine Einwirkung von außen gibt die darauf deutet das es nicht schon vorher defekt gewesen wäre. Schließlich gab es ja auch im 6-monats-Zeitraum schon Auffälligkeiten.

Ansonsten hilft es eventuell noch dem Händler gegenüber anzudeuten in entsprechenden Portalen seine unkulante Art und den Umgang mit Gewährleistungsansprüchen entsprechend zu dokumentieren und zu bewerten.
 
Ok, nach dem kontaktieren des Verkäufers (notebooksbilliger.de), schickt dieser das Notebook an Apple zur Überprüfung und teilt mir mit:
-Das Logicboard ist kaputt.
Ich muss sagen: eine sehr detaillierte Erklärung( dass der Bildschirm funktioniert wusste ich schon, Festplatte auch, RAM auch)
Also nichts neues, 0 Information.
und dann heisst es:
Bei den festgestellten Fehlern handelt es sich um einen Schaden der laut Vorgaben nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden kann.

Notebooksbilliger.de ist ein reiner Kistenschieber. Die verticken nur und reparieren nicht selbst, sondern leiten das an zertifizierte Apple Werkstätten weiter.
Sie bezahlen für deren Analyse und berechnen dir zusätzlich den Bearbeitungsaufwand.
Gehe davon aus dass die selbst keinen blassen Schimmer haben und sich nur auf den Werkstattbericht verlassen.
Wir und vielleicht auch du wissen immer noch nicht worin der Fehler konkret bestand und was konkret die Apple Vorgaben in diesem Fall sind.
Ein Ausschlußgrund würde darin bestehen, dass aufgrund eingedrungener Feuchtigkeit Bauteile beschädigt wurden, das das Gerät unsachgemäß geöffnet wurde etc....
Diese Detailinformationen sollen Sie dir wenigstens geben.
 
Tief durchatmen und die Möglichkeit 2 wahrnehmen, 101 Euro als Lehrgeld abschreiben.
Allerdings als Bedingung einen detaillierten Fehlerbericht verlangen (Logicboard defekt reicht nicht - welche Einzel-Komponenten wurden als defekt diagnostiziert ?)

Dann:
Du kannst das defekte MacBook pro bei Eb** vertickten, das wird locker über 300 Euronen bringen - oder-
Nimm deinen Fehlerbericht und kontaktiere eine freie Werkstätte, die auf Bauteilebene repariert und nicht komplett austauscht. Ist mindestens 50% billiger, in der Bucht gibt es einige Anbieter, schau dir die Bewertungen an.

Beim Verkäufer Notebooksbilliger.de renne ich wie gegen eine Wand an, die Antwort ist immer wieder die Gleiche:
"Bei den festgestellten Fehlern handelt es sich um einen Schaden der laut Vorgaben nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden kann."
Ich glaube ohne Anwalt rühren sie sich nicht.

Zahl die 101,- EUR und verbuch's unter Lehrgeld. Laß Dir aber ausdrücklich den ermittelten Fehler bestätigen und möglichst genau beschreiben. Jetzt mit Anwalt anzutanzen birgt das Risiko, den bisher überschaubaren finanziellen Schaden noch auszuweiten. Ob's was bringt ist wohl eher fraglich.

Anschließend begibst Du Dich auf die Suche nach einer vertrauenswürdigen Werkstatt, die Dir das Logicboard zu einem vernünftigen Preis repariert (das ist je nach Fehlerbild durchaus machbar).

Der hier z.B. repariert LogicBoards zu einem vernünftigen Preis (hab nix mit dem zu tun, hab ich eben per ebay-Suchfunktion aufindig gemacht). Ruf ihn an und klär Dein Problem. Vor allem vereinbare einen verbindlichen Reparaturzeitraum. Ein paar negative Bewertungen in seinem ebay-Profil lassen darauf schliessen, dass er hier und da etwas länger braucht.
 
du kannst auch das macbook mit rechnungskopie zu einem AASP bringen. die können auch gewährleistungsanträge stellen, wenn sie der Meinung sind, dass es sich um einen handelt. sollte das logic board wirklich Ursache sein für den Fehler, kann ich mir schon vorstellen, dass je nach Formulierung der Antrag gewährt wird.
Bitte diesen Vorgang nicht mit dem GWL Gesetzeswirrwarr vergleichen, Apple vereinfacht diesen Prozess durch eben die Möglichkeit, die GWL von einem AASP prüfen zu lassen und dann sozusagen Kulanz bei Apple einzufordern.
Bezüglich des Kostenvoranschlags: klar, der ist teuer. Aber dennoch dürfen sie das Book nicht als Pfand behalten. Da würde ich mal bei einem guten Anwalt nachfragen, ob das rechtens ist.
Bezüglich der Fehlerhistorie: Immer dann, wenn ein Fehler auftritt, ihn auch unmittelbar prüfen lassen. Es ist komplett sinnfrei, nach 15 Monaten zu sagen, dass der Fehler schon 2 Monate nach Kauf aufgetreten ist. Dann brauch man sich nicht beschweren. Eine Reparatur innerhalb der Garantie dauert in der Regel 2-3 Tage, ausserhalb erheblich länger (mit KV etc).
 
Ganz ehrlich, ich kenne die Probleme, die sich im Laufe der Zeit mit Dienstleistern und Co. ergeben. Habe ich schon hunderte von Malen durch gemacht das Spiel und am wütendsten wurde ich bei meinen Apple-Problemen, weil die am Ende den meisten Euro-Verlust bedeuteten.

Meine Erfahrung ist, wenn man es sich leisten kann, dann sollte man sich eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Insbesondere, wenn man ein Freund von Gadgets ist, die einem sowieso das Leben lang einen hohen Posten des Einkommens bedeuten. Da wird es also immer Probleme geben.

Aus meinem reichen Erfahrungsfundus:

1. Rechtsschutzversicherung abschließen
2. Bei Apple-Produkten immer den Protection Plan erwerben. - Bei dem kleinsten Problem in den Apple Store laufen und Druck machen.
3. Dem Verkäufer (hier Notebooksbilliger.de) klar machen, dass er Dir Dein Eigentum vorenthält und sich damit ggf. strafbar macht. Er kann Dir gerne eine Rechnung stellen und den Betrag dann einfordern, ob das dann rechtens ist, ist zu klären. Andersherum kannst Du auch den Betrag zahlen und den Betrag zurück fordern. Aber all das lässt sich nur über einen Anwalt regeln.

Am Ende wird es wohl darauf hinaus laufen, dass Du die 101€ zahlst, das Gerät als Bastler-PC an den höchst Bietenden verkaufst und Dich darüber ärgerst! Dann wirst Du Dir schwören, dass Du Dir nie wieder ein Apple Produkt kaufst, aber wir wissen alle, dass es am Ende doch so sein wird.

Keiner von uns will glauben, dass Apple-Produkte Schrott-Produkte sind, wenn es um Langlebigkeit geht. Aber die Erfahrung zeigt, dass es nicht darum geht. Apple ist unter vieler anderer Vorteile einfach cool. PUNKT
Deswegen kaufen wir auch weiterhin die Produkte, nur mit dem Unterschied, dass nach dem ersten Fehler, immer eine Garantieerweiterung mit gekauft wird und man zum Service-Alptraum mutiert.
Wenn man Computer rein kosten-nutzen-effizient betrachten würde, käme einem nie ein Apple-Rechner ins Haus, sondern ein Prospekt-PC. Die kosten 1/3 oder 1/2 vom Apple-Preis bei höherer Leistung und längerer Lebensdauer.

Letzter Tipp: Kulanz gibt Apple noch 20 Tage nach Garantie Ende. Danach bist Du denen egal, unabhängig von deinen Umsatzwerten der Vergangenheit.

Viel Erfolg!!!
 
Keiner von uns will glauben, dass Apple-Produkte Schrott-Produkte sind, wenn es um Langlebigkeit geht.

Glaub ich auch nicht. Mein PowerMac ist wird bald sechs, mein Mac Mini wird fünf, das MacBook Pro vom Sohnemann wird auch fünf und das MacBook Pro meiner Frau bald vier Jahre alt.
Bis auf wenige Ausnahmen habe ich bisher nichts von Apple besessen, was bei mir kaputt gegangen wäre.
 
Zurück
Oben Unten