shadow2209
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Weisst du an was mich das erinnert? An einen Ami der Apple verklagt hat weil das iPhone billiger wurde. Komische Welt...
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Apple hält sich da aber anscheinend eh nicht dran, da sie verlangen, dass das Gerät drei Mal zur Reparatur weg gewesen sein musste, also vier Mal was damit war!Der CD-Player muss also repariert und falls dies nicht möglich ist, ersetzt werden.
Falls die Reparatur zweimal misslingt oder auch das Ersatzgerät den gleichen
Mangel aufweist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück
verlangen.
Der Verbraucher muss maximal zwei Nacherfüllungsversuche hinnehmen, bevor er
weitere Rechte geltend machen kann (§ 440 Satz 2 BGB). Führt der Verkäufer eine
Ersatzlieferung durch, braucht man sich diese nur einmal gefallen zu lassen. Hat
auch das Ersatzgerät wieder einen Defekt, bestehen generelle Zweifel an der
Qualität des Produktes.
Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung, in der Regel nach Ablauf einer dem
Verkäufer gesetzten Frist, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten (§§ 440,
323 BGB), d. h. die mangelhafte Sache dem Verkäufer gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückgeben (§ 346 BGB). Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB kann der
Verbraucher nicht von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist.
Das bedeutet nicht, dass der Verbraucher kleinere Mängel akzeptieren muss. Er
kann dann aber nur Nacherfüllung verlangen oder ggf. den Kaufpreis mindern.
naja ich finde man sollte immer ein gerät bekommen. entweder es wird repariert oder man bekommt ein gerät das genau soviel kostet! & nicht 300€ weniger.
wie auch immer ich bin von apple enttäuscht und werde das gerät hier im anzeigemarkt dann zu einem fairen preis verkaufen sobald ich es habe!
Aber nur wenn es sich um eine Reparatur auf Gewährleistung handelt und wenn sich jeder Reparaturversuch auf den selben Fehler bezogen hat. Wenn es mal die Batterie, dann das Display und dann wieder etwas anderes war, dann sind dies unterschiedliche Reparaturversuche.Du könntest nach den drei erfolglosen Reparaturen auch einfach von dem Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Vorteil: Als Student bekommst Du beim Neukauf grad ein iPod und Drucker dazu. Nachteil: Apple wird das sicher nicht einfach machen wollen und Du wirst Dir ein Anwalt nehmen müssen.
Dann lies noch mal genau nach.Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, aber ich meine gelesen zu haben, dass eine Nutzungspauschale nicht zulässig ist!
die haben mich in dem sinne verarscht da sie mir ein gerät geben wollen was 300€ billiger ist!
Was meint Ihr was sie bei meinem Pro machen? Geben sie mir da auch das billigste was zwar schneller ist, aber wo die zweite Grafikkarte wegfällt?
also mein MBA rev:B wurde im Media Markt gekauft.
also mein MBA rev:B wurde im Media Markt gekauft.
Was mich an Apple nervt ist, dass ich immer zum nächsten Service Partner fahren muss und da bin ich immer eine gute Stunde unterwegs was mich jedes Mal gut 10€ an Benzin kostet. Klingt wenig aber wenn ich das Gerät drei Mal hin bringe und abhole, bin ich bei 60€!
Wo hast du das Gerät denn nun gekauft?
Das war nur ein Beispiel. Mein ersten MacBook war insgesamt fünf Mal weg bis mir Apple als Entschädigung (auch weil die Service Partner zu denen ich fahren sollte es manchmal einfach nicht angenommen haben) einen iPod geschenkt. Das Air war dann jetzt dreimal weg und das Pro auch dreimal.Was machst du blos mit deinen Macs? Konntest du auch schon mal arbeiten damit, oder waren sie immer beim Mech?
Dann hast Du, genau wie King T., den Gewährleistungsanspruch nur gegenüber MediaMarkt für das MBA.Also mein MacBook Air rev. A ist auch vom MediaMarkt (25% Rabatt Aktion) und das Pro habe ich direkt von Apple.
Vom MM?Das Air wurde dreimal wegen der Hitze eingeschickt
Dann hast Du keinen Anspruch auf Wandlung, oder nicht so einfach.das Pro wegen drei verschiedenen Sachen.
Lies Deinen Garantievertrag da steht alles drin: http://a248.e.akamai.net/7/248/8352...s/salespolicies_consumer.html#Anchor-10-11306Wie sieht es eigentlich mit der Garantie von dem Austauschgerät aus? Habe ich dann wieder 12 Monate?
Ich habe das mit der Garantie und Gewährleistung glaub ich immer noch nicht so ganz verstanden... Also Gewährleistung habe ich 24 Monate wobei da die Beweispflicht auf meiner Seite ist. Garantie sind 6 Monate und der Rest (also bei Apple die weiteren 6 Monate) ist Kulanz? Und ein Recht auf Geld zurück hätte ich nur, wenn dreimal der gleiche Fehler auftritt und ich den dem Verkäufer gegenüber geltend machen würde. Was wäre jetzt aber z.B. wenn mein Pro (bei Apple direkt gekauft) 8 Mal kaputt gehen würde und jedes Mal was anderes wäre? Apple kann doch nicht wirklich von mir verlangen, das sich jedes Mal die 20€ Benzinkosten zahle, das MacBook 16 Wochen eingeschickt habe und am Ende noch immer kein funktionierendes Gerät habe??