Mac Mini aus dem Applestore in den USA

Zudem die Steuern in den Staaten vergessen. Rechnen wir also $699 bei 10% Steuern ergibt $768.9. Umgerechnet 569.77€. Das ganze mit 19% Einfuhrumsatzsteuer macht 678.03€. Also ca. 30€ gespart gegenüber dem Apple Preis. Verglichen mit dem EDU-Preis von Apple (der nicht der Günstigste ist) zahlst du sogar noch 10€ drauf. Preis für das zusätzlich nötige Kabel mal außen vor gelassen.

Ok, ich gebs endlich zu :)D), meine Ausbildung ist schon etwas her und mit Zoll hatte ich nicht viel am Hut seither, aber Steuern zahlt man nicht zwei mal, das meine ich, ist hängen geblieben. Die Steuern werden irgendwie zurückerstattet. Ich weiß nur gerade nicht wie.
 
Die Steuern werden irgendwie zurückerstattet. Ich weiß nur gerade nicht wie.


Klar kannst Du Dir z. B. am Flughafen Steuern zurück erstatten lassen.

Da andere Länder aber andere Steuersysteme haben als wir (oder kurz "andere Länder = andere Sitten"), gelten dort nicht notwendigerweise die gleichen Spielregeln wie bei uns.

So wirst Du in den USA z. B. wohl kaum eine Steuer zurück bekommen, die von der Stadt (Kleinstadt, Kaff) erhoben wird (Local Tax), in der sich der Laden befindet, wo Du ein Teil gekauft hast.

Anders sieht es wiederum aus, wenn es um die VAT geht, die der Bundesstaat erhebt, in dem sich das Geschäft befindet.


MfG, Peter
 
Ein Bekannter hat letztes Jahr zwar nicht bei Apple, aber bei Google das Nexus One mehrfach gekauft, als es hier noch garnicht erhältlich war. Er tat dies über Borderlinx (DHL), weil man halt die US- oder UK-Lieferadresse braucht.

Vier Telefone hatte er bestellt (ging nur 1 Telefon pro Bestellung), und - was ich eigentlich sagen wollte - 2 davon über US-Adresse und dann nach Deutschland schicken lassen für 40 Euro Porto, dabei volle Besteuerung durch den Zoll. Die anderen beiden hat er sich nach Großbritannien schicken lassen zu seiner Borderlinx-Anschrift und dann von dort (EU!!) nach Deutschland für nur 30 Euro Porto. Bei beiden wurden weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer erhoben, was ja eigentlich bereits in UK hätte erfolgen müsste, vielleicht sind die britischen Beamten da ja nicht so genau wie die unseren. Oder es war nur Glück.
 
der billigste mini kostet in uk £ 612, das ist ident mit den preisen in d, der apple us-store liefert, wie schon das kürzel zeigt, nur in/nach usa, ergo ist auch die überlegung mit der borderlinx adresse sinnfrei ..
 
ja, die werde ich wohl zahlen müssen, wenn der Zoll aufmerksam ist
(19% glaube ich sind das immer noch)

Er geht entweder durch das rote Tor und zahlst brav die Steuern oder du überredest den Mitbringer zu einem Zollvergehen und er versuchst es durch das grüne Tor.
Wenn der Zoll dann aufmerksam ist, dann hast du wohl einen Freund weniger :D
 
ich kann mir nicht vorstellen, dass man die steuer zweimal zahlt

Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst: So ist es!

ja, die werde ich wohl zahlen müssen, wenn der Zoll aufmerksam ist
(19% glaube ich sind das immer noch)

Auch das ist zu einfach gedacht. Wie oben schon erwähnt: Entweder nimmt er den roten Ausgang und versteuert die volle Summe oder nimmt er den grünen Ausgang. Sollte er erwischt werden, liegt es in der Hand des Beamten, ob er darin eine Ordnungswidrigkeit sieht oder Vorsatz.

Ordnungswidrigkeit = doppelter Steuerbetrag
Vorsatz = Steuerstrafverfahren, eventuell auch gegen Dich wegen Anstiftung zur Hinterziehung. Das ist dann nicht mit ein paar Euro getan....
 
moin, ich will nich noch nen neuen thread aufmachen deswegen versuche ich mal diesen hier wieder zu eröffnen. Ich stehe vor der gleichen Versuchung. Bin in den USA und würde mir gern ein MacBook mit nach Hause nehmen.

Soweit ist ja alles schon durchgekaut worden, mit den Prozensätzen.

Hier mal ein anderer Ansatz, natürlich rein theortisch:
Wie wäre das denn, wenn ich mir ein hypothetischer Amerikaner sein hypothetisches MacBook verkauft für den unglaublichen hypothetischen Preis von 400€? Er gibt mir eine hypothetische Quittung und hinterlässt hypothetische Kontaktdaten für hypothetische Nachfragen. Ich käme hypothetisch mit dem hypothetischen MacBook und der ebenso hypothetsichen Quittung zum hypothetischen deutschen Zoll und würde beides präsentieren. Würde der hypothetische deutsche Zoll das akzeptieren, oder würden sie wohl den Wert schätzen? Bzw, hätte ich dann überhaupt was zu verzollen und müsste ich es überhaupt melden!?

hat jemand eine hypothetische Meinung???

realen Gruß
Alloc
 
Würde der hypothetische deutsche Zoll das akzeptieren, oder würden sie wohl den Wert schätzen?

Selbst der nicht hypothetische Zoll (-beamte) ist nicht halb so doof, wie irgendwelche Witze über seine (angeblich nicht vorhandene) Intelligenz oder im WWW gepostete Geschichten von angeblich erfolgreichen "Schmuggelaktionen" Glauben machen wollen.

Natürlich lässt sich der Zoil durch so einen Kinderkram nicht ver*rschen und schätzt den Wert des Gerätes.

Mit ein bisschen Glück gibt es dann gleich noch ein Steuerstrafverfahren als Sahnehäubchen obenauf, da bei einer solchen Sache der Wille zum Vorsatz wohl kaum von der Hand zu weisen ist.


Bzw, hätte ich dann überhaupt was zu verzollen und müsste ich es überhaupt melden!?

Ich sage da nur noch mal "Vorsatz".


MfG, Peter
 
Ganz doof ist der Zoll auch nicht und ein neues Book unter 50% vom Kaufpreis nehmen auch die einem nicht ab. Das funktioniert uebrigens auch nicht bei den ganzen cleveren Versandhaendlern die die Ware dann einfach utopisch niedrig ausweisen auf der Rechnung.
 
Ich glaube gar nicht, dass der Zoll die Zeit hat hier mitzulesen....Und wenn, dann sicher nicht in diesem thread, sondern nur bei den wirklich wichtigen Fachbeiträgen für das unser Forum berühmt ist ;-))).

Aber einem deutschen Beamten so wenig Intelligenz zu unterstellen, dass er seine tägliche Aufgabe so schlecht verrichtet, ist ja schon erstaunlich. Das sind doch nicht die Zöllner aus der Bibel, das sind die Leute, die dafür sorgen, dass wir alle hier! nicht beschissen werden.
 
Da die Einfuhrumsatzsteuer in der EU ja min. 15% und max. 25% beträgt, würde mich aus reiner Neugier mal interessieren, ob die Einfuhrumsatzsteuer anfällt, welche dort gilt, wo die Einreise in die EU erfolgt (bei Reisen aus dem USA z.B. oft London und damit sogar 20%) oder ob der Steuersatz des Ortes des endgültigen Zielflughafens abzuführen ist?
 
Hängt davon ab wohin die Waren eingeführt werden. Werden die Waren nach Großbritannien eingeführt, also beim Zwischenstopp mit Aufenthalt in London muss man dort durch den Zoll. Wird nur zwischengelandet und die Waren werden im Gepäck durchgecheckt und passieren den Zoll am Zielflughafen in Deutschland, dann halt dort anmelden.
 
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