Kunde hätte gerne offene Datei

ebenfalls OT @mariajohanna: ich mache mich mal zum honk und stelle zur wahl, dass sie entweder dem technischen gelaber nicht folgen können oder einfach nicht kreativ genug sind, die jungs hier im gestalter-thread zu überrennen. :crack:

Zum Thema:
OK, dann bekommt das Textbüro eben eine offene Datei im Austauschformat und man kann eben nur darauf vertrauen, dass sich nicht wer auch immer diese offene Datei abgreift, sich mit dem Layout verbotenerweise davon macht und mit dem Goldstück Millionen verdient. Denn das ist doch erklärterweise die Befürchtung jedes Layouters, so auch hier, oder?
 
Auschließlich OT:

OT. Ich wundere mich langsam nicht mehr, warum hier kaum Frauen schreiben.

Äääh ... hab' ich irgend einen Beitrag verpasst?
WESHALB wunderst du dich nicht mehr? Wobei es mich auch interessieren würde, weshalb du dich ursprünglich gewunderst hast ...

... dem technischen gelaber nicht folgen können

Die Betonung liegt dann aber eindeutig auf »Gelaber« und weniger auf »technisch«. :D
Aber stimmt, manchmal liegt's auch an der Technik. Wenn selbige nämlich in Richtung »größer, schneller, besser, mehr« ausartet. ;)
 
sich mit dem Layout verbotenerweise davon macht und mit dem Goldstück Millionen verdient. Denn das ist doch erklärterweise die Befürchtung jedes Layouters, so auch hier, oder?
Vielen Dank - Geschäftsmodell steht: ich mache eine "Pseudo-Übersetzungs-Layout-Abgreif-Bude"
auf und bin morgen Millionär! Supiiiii! ;)

p.s. Ihr seid dann auch alle auf meine Jacht gern gesehene Besucher (wenn Ihr Gold-Layouts mitbringt :D )
 
Ich hab den Thread gerade (zum erstenmal) gelesen.

Ist lustig, wie sämtliche Beiträge komplett am Thema vorbeigehen.

Es wurde nach der Berechnung der Nutzungsrechte gefragt. Die Texte
sind schon übersetzt und vom TE eingepflegt.


Meine Antwort dazu wäre:
Ich würde für die Reindaten in dem Fall nur eine Aufwandsentschädigung
verlangen und für weitere Nutzung auf meine AGB verweisen.
 
So, danke erstmal für die vielen Antworten. Ich war bis Ende des Jahres im Urlaub und habe noch eine Woche daheim drangehängt, deshalb erst jetzt meine Antwort.

OK, dann bekommt das Textbüro eben eine offene Datei im Austauschformat und man kann eben nur darauf vertrauen, dass sich nicht wer auch immer diese offene Datei abgreift, sich mit dem Layout verbotenerweise davon macht und mit dem Goldstück Millionen verdient. Denn das ist doch erklärterweise die Befürchtung jedes Layouters, so auch hier, oder?

Genau darum geht es mir. Mir ist ersteinmal egal aus welchem Grund meine offene Datei benötigt wird - oder eben auch nicht. Fakt ist, der Kunde hätte gerne die offenen Dateien (Aussage: für die Übersetzungen) und ich will diese nicht "einfach so" aushändigen - sondern gegen eine angemessene Bezahlung. Nur was ich mir genau bezahlen lasse (z.B. Aufwandsentschädigung, Nutzungsrechte etc.) und wieviel, darüber bin ich mir nicht im Klaren und deshalb dieser Thread.

Ist lustig, wie sämtliche Beiträge komplett am Thema vorbeigehen.

Es wurde nach der Berechnung der Nutzungsrechte gefragt. Die Texte
sind schon übersetzt und vom TE eingepflegt.

Meine Antwort dazu wäre:
Ich würde für die Reindaten in dem Fall nur eine Aufwandsentschädigung
verlangen und für weitere Nutzung auf meine AGB verweisen.

Korrekt. Allerdings habe ich dies nur mit der englischen Übersetzung gemacht und dieses auch in Rechnung gestellt. Nun soll der Text wohl noch in weitere Sprachen übersetzt werden. Deshalb hätte der Kunde gerne die offene Datei.
 
Nun soll der Text wohl noch in weitere Sprachen übersetzt werden.

D.h., du willst ihm (neben einer Aufwandsentschädigung) gleich ein Angebot machen,
wieviel z.B. für jede weitere Sprache an Nutzungshonorar fällig würde?

Leider habe ich keine Tabellen o.ä., wie man Nutzungsrechte für Sprachen berechnet,
am besten wohl einfach nach der Gesamtauflage. Hast du denn für die erste Auflage
irgendetwas vereinbart? Steht in deiner Rechnung über die Nutzung was drin?


Nur nochmal zu den AGB der Designer, die sollten in etwa das enthalten:

„Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe
von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
 
Genau diesen Passus habe ich auch in meinen AGBs. Meine Realität ist aber, dass ich durchaus gewillt bin Reindaten herauszugeben, allerdings bin ich mir über die Grundlage für eine angemessene Kalkulation nicht ganz im Klaren, da ich in dieser Sitation noch nie war.

Eine Angebot für das Setzen des Texts der englischen Übersetzung lag dem Kunde vor und wurde auch unterschrieben bzw. der Auftrag von mir ausgeführt (Übersetzungsbüro bekam ein PDF). Nun soll mehrsprachig verfahren werden. Ich unterstelle dem Kunde nur beste Absichten und denke er will sich das "hin und her" zwischen Überstzungsbüro und mir "sparen", deshalb auch die Anfrage nach den Reindaten. Zur Erklärung, der Kunde hat InHouse Mediengestalter/Druckservice etc. die das technisch umsetzen (könnten).
 
Wenn du im ersten Angebot nichts über Nutzungsrechte pro Auflage oder ähnliches
stehen hast, dann musst du das Nutzungshonorar für weitere Sprachen/Auflagen wohl
Pi mal Daumen festlegen. Etwa 1/4 bis 1/3 der ersten kompletten Rechnung... wie gesagt
hab ich keine genaueren Werte dazu. Sonst ist leider auch noch niemandem hier etwas
eingefallen. Wie hoch war denn die erste Rechnung und die Auflagen und das Verbreitungs-
gebiet? Dann könnte man das besser einschätzen.
 
FYI, ich habe es jetzt über die Nutzugsrechte (zeitlich unbegrenzt) geregelt. Danke an alle für die Anregungen! :cake:
 
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