iHeiko
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im anmeldeformular des finanzamtes findet sich unter punkt 7.2 die kleinunternehmer-regelung. wenn der gesamtumsatz im gründerjahr unter 17.500 euro bleibt, braucht man keine umsatzsteuer auszuweisen in seinen rechnungen und braucht auch keine umsatzsteuer-voranmeldungen abgeben.
welche FÜR und WIDER kennt ihr aus eurer erfahrung mit (potenziellen) auftraggebern, wenn man sich für diese kleinunternehmer-regelung entscheiden würde? (ich bin mir sicher, dass ich im verbleibenden jahr die grenze von 17.500 euro nicht mehr überschreiten werde) und an sich klingt das doch nach einer willkommenen erleichterung für berufseinsteiger in der selbständigkeit (ich-ag).
oder wird man da gleich als klein-krautkrämer abgestempelt und erhält nie mehr einen neuen auftrag? es heisst ja so schön: "wer erfolgreich sein wil, muss stets so tun, als wäre er es längst".
-> dies ist keine allg. meinungsumfrage! es geht um echte erfahrungen!
gruss, iheiko
welche FÜR und WIDER kennt ihr aus eurer erfahrung mit (potenziellen) auftraggebern, wenn man sich für diese kleinunternehmer-regelung entscheiden würde? (ich bin mir sicher, dass ich im verbleibenden jahr die grenze von 17.500 euro nicht mehr überschreiten werde) und an sich klingt das doch nach einer willkommenen erleichterung für berufseinsteiger in der selbständigkeit (ich-ag).
oder wird man da gleich als klein-krautkrämer abgestempelt und erhält nie mehr einen neuen auftrag? es heisst ja so schön: "wer erfolgreich sein wil, muss stets so tun, als wäre er es längst".
-> dies ist keine allg. meinungsumfrage! es geht um echte erfahrungen!
gruss, iheiko