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Hä?dsquared2 schrieb:Wenn du in einen schriftlichen Streit mit Kingston übergehen solltest, kann ich dir dann auch direkt den kompletten Sachverhalt mit Anspruchsgrundlage nach BGB und Sachmängelprüfung machen !... Ich find das ja lustig, dass manche Hersteller so unkulant sind !
Klar - wenn er den - noch auf mehrmalige Nachfrage als DDR2-667 bezeichnet, dann ist das (wie ich oben glaube ich auch schon meine) ein Sachmangel.dsquared2 schrieb:Naja, aber auch bei einem Privatverkauf, muss man die Regeln einhalten.. Und wenn er die Ware ausdrücklich fürn macbook verkauft hat..
performa schrieb:Hä?
Was kann der Hersteller dafür, wenn jemand den "RAM für PowerBook" für einen anderen Rechner verkauft?
Nichts.
Kingston hat doch nicht die Bohne damit zu tun!?
Mit Sachmängeln nach BGB schon gar nicht.
Naja - das ist so eine Sache.dsquared2 schrieb:Natürlich... 3 Sachmängel.. a) Eignet sich nicht zur vereinbarten Verwendung
pixelpunk schrieb:Ja, das möchte ich auch gerne mal wissen? Ein Sachmagel läge in diesem
Falle schon vor, denn es handelt sich ja scheinbar um Arbeitsspeicher, der
nicht oder nicht vollständig, dem im Kaufvertrag Vereinbarten entspricht.
Aber die Firma Kinston hat nichts damit zu tun und gegen diese müsstest Du
Deine Ansprüche auch nicht richten. Du könntest in Deinem Falle Nachbesserung
durch den Verkäufer des RAMs fordern. Das hiesse von ihm zum selben Preis
den richtigen Speicher zu bekommen, da ihr ja augenscheinlich den Kauf des
richtigen Speichers im Kaufvertrag vereinbart habt. Wenn Du den Verkäufer
so nett findest kannst Du aber auch einfach den Speicher zurückschicken und
das Geld nehmen.
pp.