käufer schickt artikel zurück und behauptet fälscherweise es sei ein plagiat

Er soll belegen, dass es eine Fäschung ist. Wenn er das nicht kann, bleibt das Geld bei dir.
Wenn er es nicht belegen kann, weil er das Ding in ein Paket gesteckt hat, dass nie bei dir angekommen ist, sein Pech.

Kostet weder Zeit, Geld noch Nerven ...

Ja, hab ich. Den "Kohlhaas" übrigens auch. Empfehlenswerte Lektüre für alle, die "aus Prinzip" in einen Feldzug ziehen wollen.
Hab ich gelesen und übrigens den Film von 2013 mit Mads Mikkelsen gesehen - sehr empfehlenswert! Der Film hat mich gerettet, als ich gezwungen war, ein paar Stunden in Köln auszuharren ...
 
Er soll das Teil auf seine Kosten zurückschicken. Dann überweisst du ihm sein Geld.

Bedenke: Du hast momentan keine Gewalt über das Beweismittel.
dass es davon auch keine fälschungen gebe und dass laut diesem der artikel (habe fotos mitgeschickt) wie ein originaler aussehe.
Entschuldige, aber das sind reine Mutmaßungen.

Ist das alles den Ärger und die Zeit wert?
 
Das Teil liegt doch schon bei ihm, wenn ich das richtig verstehe ;)

Daher volle Kontrolle über die Beweismittel, dazu die Aussage des Herstellers und das Geld des Käufers.:)
 
Er soll belegen, dass es eine Fäschung ist. Wenn er das nicht kann, bleibt das Geld bei dir.
Wenn er es nicht belegen kann, weil er das Ding in ein Paket gesteckt hat, dass nie bei dir angekommen ist, sein Pech.

Kostet weder Zeit, Geld noch Nerven ...

Hab ich gelesen und übrigens den Film von 2013 mit Mads Mikkelsen gesehen - sehr empfehlenswert! Der Film hat mich gerettet, als ich gezwungen war, ein paar Stunden in Köln auszuharren ...

OT
Boha, und bisher hat sich noch kein Kölner gemeldet auf die Aussage hin? :confused:
Dom, Rhein, Altstadt, Museen, Kneipen, Cafés, sich von Kölnern anquatschen lassen,
und Du gehst ins Kino?
 
Rechtsschutzversicherungen decken keine Online-Streitfälle.

Woher hastn das? Du weisst ja gar nicht was in der Rechtschutzversicherung alles abgedeckt ist. Ich behaupte dass das unter die Privatversicherung der Rechtsschutz fällt, da dies ein Privater verkauf ist. Denke das dies unerheblich ist ob das auf dem Flohmarkt war oder über die Bucht oder sonstwo Privat.

Ich habe auch mal in der Bucht ein einmal ausgepacktes MBP verkauft (Frau hat gestresst)
Dieser hat das auch abgeholt und auch angeschaut. Nach ner Woche hat dieser meint er war im Apple store und die sagten die Rückplatte war geöffnet, sieht man an den Schrauben, Akku defekt, pi pa po.. Er hätte auch von Apple n Zettel.

Er verlange 200€ Entschädigung. Er hat auch mit Anwalt gedroht.

Hier will er zwar sein Geld zurück, aber wenn du, wie schon anderweitig erwähnt, keine Fälschung verkauft hat. Würde ich nicht zurückzahlen.

Sitz das aus, der wird sich schon melden, und wenn er zu unrecht zum Anwalt geht, kannst du ihm ja dann noch deine Anwaltskosten einklagen.
 
Sitz das aus, der wird sich schon melden, und wenn er zu unrecht zum Anwalt geht, kannst du ihm ja dann noch deine Anwaltskosten einklagen.

Er ist selber angeblich Anwalt. Obwohl ich das nicht glaube. Der hätte die Paragraphen im ersten
Brief nur so um die Ohren geschmissen und das ganze datiert mit Einschreiben und Frist.
 
Hat der Schoffo denn mal den Namen gegoogelt? Wenn der Käufer wirklich Anwalt ist sollte man das doch ganz leicht im Internet finden können...
Eventuell sogar seit wann und welches Fachgebiet oder ob er vielleicht nur mal die Visitenkarten für nen Anwalt ausgeliefert hat :)
 
OT
Boha, und bisher hat sich noch kein Kölner gemeldet auf die Aussage hin? :confused:
Dom, Rhein, Altstadt, Museen, Kneipen, Cafés, sich von Kölnern anquatschen lassen,
und Du gehst ins Kino?
Hatte ne Konferenz in Leverkusen, das ist ein ganz fieses Kaff. Weil ich auf den Flieger warten musste, dachte ich so, wartest du lieber in Kölle als in LEV ... Naja, war nicht viel besser. :eek:
 
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