Ist das voll-digitale Aufzeichnen und Speichern von TV-Sendungen legal?

rpoussin

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Hallo ans Forum,

ist das voll-digitale Aufzeichnen und Speichern von TV-Sendungen erlaubt?
Sind die dauerhafte Speicherung, Archivierung und Datenbankeinbindung erlaubt?

Ist die nichtkommerzielle Weitergabe von solchen Dateien erlaubt?

Ist das nichtkommerzielle Tauschen solcher Dateien erlaubt?

Wohlgemerkt, kein DVD-Rip oder Piratebay, sondern privater "Videorekorder".
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein letzter Kenntnisstand dazu ist:

Aufnehmen, archivieren etc. für rein private Zwecke = ja
Weitergabe/Tauschen (nichtkommerziell) = nein

Aber muss nicht 100%ig stimmen. Bin mal auf weitere Aussagen gespannt.
 
auch mein Stand:
Aufzeichnen ja, unter der Bedingung, Du umgehst keine Aufnahmesperren (Stichwort HD+ und seine 'Möglichkeiten')
Weitergabe in unscharf definiertem kleinen Umfang erlaubt.
 
Ich versuche es provokant-konkreter:

Nehmen wir an, mir fehlt als Aufzeichnung eine Serienfolge einer Serie, die bei Arte lief.
Jemand Anderer hat diese jedoch aufgezeichnet. Könnte er mir diese Datei als Direktversand zur Verfügung stellen?
Könnte ich als Dankeschön eine 3sat-Aufzeichnung zurücksenden?

Ich weiß, daß es bei PayTV-Sendern Sonderregelungen und Aufzeichnungsverbote gibt. Das soll hier aber aussen vor bleiben, ÖRs wären erstmal eine Diskussionsbasis.
 
.. nach meiner Rechtsauffassung: ja.

Komplizierter wird es, wenn Du das an alle Spieler deines Footballteams, incl. Ersatzspieler, verschickst.
Gar nicht geht, das irgendwo hochzuladen und 'jeder' kann es downloaden.
 
Mal ehrlich:
Wayne interessierts?

In diesem Fall sage ich wirklich, illegal? Schei ... egal!
Wobei ich davon ausgehe dass es völlig rechtens ist, eine DVB Aufnahme mit Freunden auszutauschen.
 
Nehmen wir an, mir fehlt als Aufzeichnung eine Serienfolge einer Serie, die bei Arte lief. Jemand Anderer hat diese jedoch aufgezeichnet. Könnte er mir diese Datei als Direktversand zur Verfügung stellen? Könnte ich als Dankeschön eine 3sat-Aufzeichnung zurücksenden?

Diese Diskussion hatten wir in einem anderen Forum. Es ist erlaubt, Aufnahmen digital zu speichern und innerhalb der Familie und im Freundeskreis einige wenige Kopien weiter zu geben. Dein Beispiel geht in Richtung Tauschörse, wenn Ihr Euch nicht persönlich kennt.

Diese Aufnahmen unverschlüsselt in eine allgemein zugängliche Datenbank einzubinden ist verboten. Einen privaten Videorekorer anzulegen und die Aufnahmen zu archivieren ist völlig legal.

Im Netz gibt es ja mehr als einen virtuellen Videorekorder (z.B. onlineTVrecorder.com). Dort ist man Mitglied und kommt über verschiedene Wege an seine Aufnahmen, größtenteils sind die Aufnahmen verschlüsselt.
 
.... Es ist erlaubt, Aufnahmen digital zu speichern und innerhalb der Familie und im Freundeskreis einige wenige Kopien weiter zu geben. Dein Beispiel geht in Richtung Tauschörse, wenn Ihr Euch nicht persönlich kennt. ...

Und da gibt es vereinzelte Gerichte, die es 'uns' nicht zumuten wollen darzulegen, wer zum Freundeskreis gehört bzw wodurch.

Es gibt kein Recht auf Privatkopie, die Duldung hat ihren Ursprung irgendwo '65, es wurde von Kopien für Familie und 'Freunde' gesprochen - da war Mark Zuckerberg and friends noch gar nicht geboren ;), dann '85 (83?) tauchte in einer Urteilsbegründung die Zahl 7 auf, die als geduldete 'Vervielfältigung' im Privaten (!) durchging ...

... da Du Deine Aufnahme irgendwo hin schickst, MUSST Du den Menschen kennen ... und wenn Du so einen lockeren 'Freundesbegriff' hast ("Ich hab bei FB schon 500 Freunde!!" ;) )
 
Alles Nachfolgend gesagte stellt eine persönliche Meinung dar, und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen!

Nach §52 urhg ist das Vervielfältigen - in diesem fall aufnehmen und Archivieren - eines Werkes - in diesem Fall einer TV Sendung - zum privaten gebrauch legal.

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

Der Download von einer Tauschbörse ist hingegen nicht erlaubt, da es sich dabei um eine illegale Quelle handelt.

Wer Werke ohne das Einverständnis des Urhebers, bzw ohne Verwertungsrechte, öffentlich zum Download anbietet verstößt gegen §19a Urhg:

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Was §53 übrigens dann auch noch beinhaltet, ist dass ich mir von einem Freund jedes Werk kopieren darf, solange die Quelle legal ist. Hat ein Freund also die Sendung aufgezeichnet, so darf ich mir die auch zum eigenen Gebrauch und ohne das Geld fließt kopieren, denn seine Aufzeichnung ist legal und somit ist es ne legale Quelle, und sie ist auch nicht illegalerweise öffentlich zugänglich gemacht, denn der bekanntenkreis ist nicht öffentlichkeit.

Die Zahl 7 ist dabei rechtlich nicht verankert. Laut einigen Medienrechtsprofessoren sogar völliger Humbug. Im Einzelfall muss da wohl ein Gericht entscheiden, wobei man schon nen richtigen Verstoss begehen muss, damit ein Gericht auf einen Aufmerksam wird - ein paar Kumpels (und wenns mehr als 7 sind) ne CD zu kokeln, wird da nicht reichen.

Einzig für Software gilt im übrigen das oben genannte nicht! Software darf nicht vervielfältigt werden, auch nicht zum eigenen, non-kommerziellen Privatgebrauch (gesonderter Anhang, och glaube 98 wars oder so...).
 
BTW: Eine auf für Nichtjuristen zugängliche Einführung ins und Bewertung zum Urheberrecht hat der Aachener Archivar Klaus Graf geschrieben und netterweise unter eine Creativecommons-Lizenz gestellt: http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Letztlich geht es Graf vor allem darum, dass das in seinen Augen viel zu verwerterfreundliche Urheberrecht dringend reformiert gehört – allerdings lässt sich seine Brandrede auch gut als Einführung lesen.
 
... da Du Deine Aufnahme irgendwo hin schickst, MUSST Du den Menschen kennen ... und wenn Du so einen lockeren 'Freundesbegriff' hast ("Ich hab bei FB schon 500 Freunde!!" )

Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich definiere den Begriff Freunde sehr eng: Das sind die Menschen, mit denen ich mich emotional sehr verbunden fühle und denen ich vertraue. Das sind momentan weniger als die "geduldeten 7". Das gilt auch für Bereich Familie.

Ich weiß um die Probleme mit dem Urheber-und Lizenzrecht. Ich würde niemals einem Autor, Künstler, "Urheber" schaden wollen (habe doch selbst publiziert) okay?!
 
Gehen wir mal in die Zeit vor Zuckerberg und Co zurück. Unser einer hat vorm Radio gesessen und die Musik die man nicht hatte mitgeschnitten (Kassette) , mein Freund hatte bei einem anderen Sender was aufgenommen. Wir haben dann immer getauscht und mit anderen Freunden getauscht. Das war ja auch schon immer so und wird sich nicht ändern. Selbst ein Dieter Bohlen hat das so gemacht und sagte noch dazu, das es in der Heutigen Zeit noch einfacher geworden ist zu "tauschen".
Das gleiche hat man auch mit den Fernsehaufnahmen gemacht. Keinen hat es gejuckt. Heute wissen nur noch mehr Leute von dem "tauschen" und der Kreis der Tauschenden ist durch das WWW viel grösser und einfacher geworden.

Um noch auf den Punkt zu kommen, denke mal alles was in deinem privaten Freundeskreis hin und her geht ist legitim. Das weiter geben an Dritte denke mal ist nicht mehr ok.
 
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