IPOD Touch aus Amerika

Hallo Freunde,

wo das Thema grad aktuell ist, hab ich da auch gleich mal 2 Fragen ;)

Da ja das iPhone in Deutschland derzeit ja wohl nur bei Terrorkom zu erhalten ist, wäre ein Import aus den Staaten hier wohl wesentlich sinnvoller. Weiß schon jemand, ob es problematische Unterschiede zwischen dem Amerikanischen und dem deutschen Modell gibt?

Und zweitens: wie stellt der Zoll in den Staaten fest, ob ich das Gerät dort gekauft oder schon aus Deutschland mitgebracht habe? ^^
 
Und zweitens: wie stellt der Zoll in den Staaten fest, ob ich das Gerät dort gekauft oder schon aus Deutschland mitgebracht habe? ^^
nicht der zoll ist in der beweispflicht, sondern du!
 
dass ist immer glücksache! Lass es dir als Geschenk schicken! und schreib auf dem karton giftig hin ^^
"giftig"? Ist das dein ernst?
Du schreibst "Gift" drauf, das heißt ins deutsche übersetzt "Geschenk", nix anderes...
Da ja das iPhone in Deutschland derzeit ja wohl nur bei Terrorkom zu erhalten ist, wäre ein Import aus den Staaten hier wohl wesentlich sinnvoller. Weiß schon jemand, ob es problematische Unterschiede zwischen dem Amerikanischen und dem deutschen Modell
soweit ich weiß sind das versch. Mobilfunkstandards, aber vlt. kann das iPhone ja beide
 
"giftig"? Ist das dein ernst?
Du schreibst "Gift" drauf, das heißt ins deutsche übersetzt "Geschenk"

Mensch Jung dass weiss ich auch :) Bin ja nicht auf den kopf gefallen :D:eek: :cool:
 
Und zweitens: wie stellt der Zoll in den Staaten fest, ob ich das Gerät dort gekauft oder schon aus Deutschland mitgebracht habe? ^^

Es wurde schon geschrieben, das der Zoll Dir gar nix beweisen muss. Der Zoll kann im Zweifel einfach erstmal beschlagnahmen bis Du bewiesen hast, dass Du es schon aus Deutschland mitgebracht hast.

Und ich habe ja schon geschrieben, dass es in Frankfurt die Kraniche von den Dächern pfeifen: Der Zoll hat im Moment ein ganz besonders Auge auf iPhones.

Alex
 
Es wurde schon geschrieben, das der Zoll Dir gar nix beweisen muss. Der Zoll kann im Zweifel einfach erstmal beschlagnahmen bis Du bewiesen hast, dass Du es schon aus Deutschland mitgebracht hast.

Und ich habe ja schon geschrieben, dass es in Frankfurt die Kraniche von den Dächern pfeifen: Der Zoll hat im Moment ein ganz besonders Auge auf iPhones.

Alex

iPhones sind zollfrei....von daher sollten die den Zoll nicht wirklich interessieren, zumindest wenn du nur eins dabei hast.

Steht sogar auf der Seite vom Zoll, dass Mobiltelefone zollfrei sind.
 
iPhones sind zollfrei....von daher sollten die den Zoll nicht wirklich interessieren, zumindest wenn du nur eins dabei hast.

Steht sogar auf der Seite vom Zoll, dass Mobiltelefone zollfrei sind.

Dir ist aber schon klar, dass die 19% Einfuhrumsatzsteuer auch vom Zoll eingezogen werden?

Alex
 
Und zweitens: wie stellt der Zoll in den Staaten fest, ob ich das Gerät dort gekauft oder schon aus Deutschland mitgebracht habe? ^^
Der Zoll in den Staaten interessiert sich nicht die Bohne dafür, was du aus den USA nach Deutschland mitnimmst. ;)
Der deutsche Zoll hingegen interessiert sich dafür mehr als für alles andere.

Und ob auf dem Paket "Geschenk", "Gift" oder "geschmuggelter iPod" steht ist dem Zoll egal. Denn auch Geschenke sind nur dann abgabenfrei, wenn sie den Wert von 45 Euro nicht überschreiten.

Auf den iPod kommt noch die Tax, falls man das Ding direkt in den USA kauft (die hängt nicht nur vom Staat ab, in dem man den iPod kauft, sondern je nach Staat eventuell auch vom County). Beim Versand könnte die Tax wegfallen. Auf jeden Fall kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf und im Falle des iPods auch noch 4,5% Zoll (das iPhone ist zollfrei, die EUSt fällt aber immer an).
 
:rolleyes:schon wieder die stunde der zoll- und moralexperten, hey leute haben wir diese punkte nicht schon in zich freds gelesen.
 
:rolleyes:schon wieder die stunde der zoll- und moralexperten, hey leute haben wir diese punkte nicht schon in zich freds gelesen.

Scheinbar nicht oft genug, ansonsten würden einige "Experten" nicht immer wieder so tolle Ratschläge zum Schmuggel verteilen...:rolleyes:

Also noch mal: selbst wenn Ihr den iPod bei der Einreise unbemerkt durch den Zoll bekommt, könnt Ihr auch später noch bei jeder Zollkontrolle erwischt werden, egal ob an der Autobahn oder oder bei der Rückkehr aus dem Urlaub in zwei Jahren. Wenn Ihr dann nicht vor Ort beweisen könnt, dass der iPod in Deutschland gekauft wurde, habt Ihr zwei Wochen zeit, dieses schriftlich in Form einer Rechnungskopie nachzuweisen. Wer dann dazu nicht in der Lage ist, darf zahlen.
 
Das ist jetzt "ein wenig" überdramatisiert. Als ob der Zoll auf der Autobahn prüfen würde, ob jeder Artikel den ich im Auto bei mir führe, auch innerhalb der EU gekauft wurde und ich darüber Nachweis führen können müßte. Völlig absurd. Ich kann das Ding überall in Europa auf jedem Flohmarkt gekauft haben, wie soll ich da einen Nachweis erbringen. Vielleicht hat mich auch meine Tante aus Amerika besucht und mir etwas geschenkt oder es vom Urlaub mitgebracht... wie soll ich da als Beschenkter den Nachweis bringen? Vielleicht wurde es mir auch aus einem anderen Land der EU geschenkt, woher soll ich da wissen, ob das nicht ursprünglich mal aus den USA gekommen ist. Das sind alles realistische Szenarien, wo ich gar nicht in der Lage sein kann, selbst Verdacht zu schöpfen oder einen Nachweis zu erbringen. Gleiches gilt am Flughafen. Ich weiß nicht, wie oft ich schon mit meinem iPod und auch anderen Dingen durch die Gegend geflogen bin und da wurde das noch nie abverlangt, auch wenn man vom Zoll angesprochen wurde. Das kann einem höchstens passieren, wenn man aus den USA mit einem nagelneuen Produkt einreist und am besten noch die Verpackung mit sich führt. Laßt doch mal die Kirche im Dorf.

Auch ist es immer unsinnig darauf zu beharren, dass auf MP3Player kein Zoll erhoben wird. Das ist zwar richtig, aber natürlich muß man trotzdem IMMER die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der MWSt entrichten. Auch ist richtig, dass auf die Produkte in Amerika dort Steuern erhoben werden. Dies aber in unterschiedlicher Höhe und es gibt dort auch Bundesstaaten, wo keine Steuer erhoben wird.

Und nein, dies ist keine Anleitung zum Schmuggel. Alles muß verzollt werden bei Einfuhr. Aber deshalb muß man den Leuten ja nicht irgendeinen Unsinn einreden. Ich bewahre meine Zollquittungen auch nicht ewig auf als Privatmann.
 
Klar; es kann passieren, muss aber nicht.
Mir ist es passiert. Auslandsreise mit MacBook, welches ich hier in Deutschland gekauft hatte.
Bei der Rückreise (Münchner Flughafen) Zollkontrolle, wurde auch auf das MB angesprochen. Da ich natürlich keine Rechnung dabei hatte, wurde alles erfasst und ich bekam ein Formular mit, welches ich binnen 2 Wochen mit einer Kopie der Rechnung (auf der ja mein Name steht) an den Zoll schicken musste. Ansonsten hätte ich blechen dürfen. :noplan:
 
Ja, man bemerke aber den Unterschied von MacBook am Flughafen und iPod auf der Autobahn. Wie geschrieben, völlig abwegig. Beim MacBook reicht im Normalfall der Hinweis auf die deutsche Tastatur. Die Jungs beim Zoll sind ja nicht irgendwelche Leute die da die ganze Zeit nur rumstehen und keine Ahnung haben. Vermutlich haben die sogar Listen mit Seriennummern wie bei vielen anderen Produkten auch. Hat man jetzt ne Amitastatur muß man eben verständlicherweise den Nachweis erbringen. Aber auch da nicht auf der Autobahn.
 
Ja, man bemerke aber den Unterschied von MacBook am Flughafen und iPod auf der Autobahn. Wie geschrieben, völlig abwegig.

Gut, Autobahn ist wahrscheinlich etwas hoch gegriffen...
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, auch wenn sehr unwahrscheinlich.
 
Das ist jetzt "ein wenig" überdramatisiert. Als ob der Zoll auf der Autobahn prüfen würde, ob jeder Artikel den ich im Auto bei mir führe, auch innerhalb der EU gekauft wurde und ich darüber Nachweis führen können müßte. Völlig absurd.
Du meinst also das dies absurd ist?
Sicherlich, der Zoll hält nicht jeden an. Aber jeden der auffällig ist. Was auffällig ist, liegt beim Zoll immer im Auge des Betrachter. Immerhin muss man bedenken, dass dies geschulte Leute mit langjähriger Erfahrung sind. Überleg mal wie sie sonst die Hasch-Schmuggler bekommen würden, die mit ihrem Auto aus Holland kommen. Wenn dann einer angehalten wurde, aus welchem Grund auch immer, wird immer ALLES überprüft. Ähnliches macht der Zoll mit allen, die aus Polen herüber kommen, wenn man bedenkt, dass Zigretten dort immer noch wesentlich billiger sind als hier.
Ich kann das Ding überall in Europa auf jedem Flohmarkt gekauft haben, wie soll ich da einen Nachweis erbringen. Vielleicht hat mich auch meine Tante aus Amerika besucht und mir etwas geschenkt oder es vom Urlaub mitgebracht... wie soll ich da als Beschenkter den Nachweis bringen? Vielleicht wurde es mir auch aus einem anderen Land der EU geschenkt, woher soll ich da wissen, ob das nicht ursprünglich mal aus den USA gekommen ist. Das sind alles realistische Szenarien, wo ich gar nicht in der Lage sein kann, selbst Verdacht zu schöpfen oder einen Nachweis zu erbringen. Gleiches gilt am Flughafen. Ich weiß nicht, wie oft ich schon mit meinem iPod und auch anderen Dingen durch die Gegend geflogen bin und da wurde das noch nie abverlangt, auch wenn man vom Zoll angesprochen wurde. Das kann einem höchstens passieren, wenn man aus den USA mit einem nagelneuen Produkt einreist und am besten noch die Verpackung mit sich führt. Laßt doch mal die Kirche im Dorf.
Dies sind sicherlich interessante Szenarien. Das Problem ist nur: Man kann auch gebrauchte Dinge im Ausland kaufen. Auch gebrauchte Dinge habe einen Wert und sind Einfuhrumsatzsteuerpflichtig (was für ein Wort) und ggfs. Zollpflichtig. Der Zoll kann nicht unterscheiden, ob eine Ware gebraucht aus Deutschland kommt bzw. ursprünglich korrekt eingeführt wurde oder ob sie im Ausland gekauft wurde. Daher wird man bei der Einreise ggfs. gefragt, ob man Dinge zu verzollen hat. Wenn man diese Frage eindeutig mit "Nein" beantwortet, wird man immer untersucht. Dann muss man für jedes Stück ggfs nachweisen, dass es ursprünglich aus Deutschland kommt.
Übrigens wer es nicht glauben will. Es gibt sogar beim Zoll selbst eine FAQ dazu: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist natürlich nen super Vergleich von einem iPod auf dem Beifahrersitz zu Drogen und Zigaretten. Ich wiederhole mich nur zu gerne, völlig absurd.

Klar sind gebrauchte Artikel auch zollpflichtig. Da hier aber kaum ein Nachweis erbracht werden kann, ich kann jedenfalls nicht beweisen, dass ich meinen 4 Jahre alten iPod in dem und dem Laden bar gekauft hab. Wird also in der Realität auch kaum bis gar nicht geprüft. Und auf ner Autobahn schon mal gar nicht. Und es stimmt nicht, Sachen aus der Ausland, wenn es innerhalb der EU ist, muß ich nie verzollen, wenn ich keine vorgegebenen Mengen überschreite. Aus dem restlichen Ausland müßte ich dies, aber das wird wieder kaum bis gar nicht geprüft. Von mir wollte noch nie einer wissen, wo ich meine Mini herhabe, auch bei einer Kontrolle nicht.
 
Also wenn das Auto voller iPods ist (nicht nur einer!) dann wollen die Zöllner natürlich schon einen Kaufnachweis sehen. Aber bei EINEM iPod sollte sich keiner dafür interessieren.
 
Naja, es ging ja darum sich EINEN iPod aus den USA mitzubringen, bevor das Ganze mit Autobahnhorrormärchen unnötig aufgebauscht wurde. ;)

Es geht hier um Privatkauf in einfacher Stückzahl und nicht um Händler.
 
Dass man es nicht mit Szenarien vergleichen kann, in denen jemand mit nem Laster voll iPods auf der Autobahn nach einem Nachweis gefragt wird, wenn man einen iPod dabei hat.
 
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