iPhone verkauft, nicht angekommen

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Zeugen gibt es. Zufällig war ein bekannter gerade mit am Schalter. Aber was gilt das? Woher soll der wissen was ich da abgegeben habe.
Rechtlich gesehen ist es schon so das er das Risiko jetzt trägt. Aber ich muss es dann vor Gericht erstmal nachweisen.
Das ist Praktisch dann aber wirklich schwierig.
 
Ganz lustig. Würde mal tippen, dass Du jetzt daraus gelernt hast und es beim nächsten mal besser machst. Selber Schuld. Entschuldige, aber so ist das leider.
 
Also hatte mal dasselbe Problem. Habe dem Käufer mitgeteilt das er das Risiko trägt beim Versand vom Päckchen und das Geld erneut gefordert.
Wenn du einen Zeugen hast o.k das ist schon mal gut. Wie gesagt würde ihn freundlich fordern das Geld erneut zu bezahlen und wenn nicht
zum Anwalt gehen. Bei mir ist es so ausgegangen nach dem ich ihm mit Anwalt gedroht habe hatte er bezahlt. Ich hatte auch Zeugen beim Versand.
Gruß
Ingo
 
Okay, dann haben wir das Thema ja.
Mir ging es ja eigentlich um was anderes :)
 
Wie schon Saugkraft erwähnte, das mit den Zeugen bringt Dir rechtlich überhaupt nichts.
 
Ich war beim Anwalt, wir haben alles gemacht was bisher ging, einschließlich Gerichtlies Mahnverfahren. Dagegen hat er jetzt Widerspruch eingelegt und als nächstes geht es dann zum Gericht.
Aber das hat wenig Chancen. Wenn er einknickt, ist gut. Sonst blöd.
 
Willst Du ihm jetzt unterstellen, dass er lügt?
 
Auf jeden Fall hab ich wieder was gelernt! Als Verkäufer möglichst kein Paypal anbieten und wenn schon, dann zumindest als Paket versenden.
 
Ja guten Morgen, das hatten wir nun schon mehrmals. :rolleyes:
 
Du warst innerhalb einer Stunde (seit Thread-Erstellung) beim Anwalt und hast all das bewirkt? Wenn nicht, wäre die Info ganz nett gewesen.

Gehen wir mal davon aus, dass das Päckchen wirklich nicht angekommen ist und du laut PayPal per Paket hättest versenden müssen? Was ist dann fair, den Käufer mit rechtlichen Schritten zu plagen? Aber ich kanns ja irgendwie verstehen, geht ja sicher um einige hundert Euro. Die Frage ist denn, ob der Käufer wusste/ ahnen konnte, dass du per Päckchen versendest?
 
Er hat ja erwähnt, das er dem Käufer geschrieben hat, das er per Päckchen verschickt.
 
Naja, muss man wohl unter "Dumm gelaufen" verbuchen.
 
Was ist denn bei der Nachforschung bei der Post raus gekommen?

Die PayPal Richtlinien können dir erst einmal egal sein. Da geht es nur um die Abwicklung bei PayPal sowie RÜckerstattung und nicht die generelle Rechtslage.

Die Rechtslage ist aber auf deiner Seite und der Zeuge beim Versand zählt ebenfalls:

Kauft ein Unternehmer bei einem Onlineshop (B2B) oder ein privater Käufer bei einer privaten Internetauktion (C2C), wird der Transport der Ware meist auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers durch den Verkäufer veranlasst. Dabei genügt es nach § 447 BGB, dass der Verkäufer die Ware gut verpackt und diese an ein Transportunternehmen übergibt. Wird die Ware beschädigt oder geht sie verloren, trägt der Käufer das Risiko und muss trotzdem den Kaufpreis zahlen.

Du hast ihn ja sogar noch einmal darauf hingewiesen, das ein Versand als Päckchen Risiken birgt. Das wird dir dein Anwalt aber sicher alles schon erklärt haben, daher versteh ich den Thread nicht so ganz :)
 
Päckchen kann man nicht nachverfolgen. Deshalb sollte man ja auch immer als Paket versenden. PayPal nutze ich nur zum bezahlen, als Verkäufer biete ich es nicht an, da die Gebühren schon recht hoch sind und man als Verkäufer nichts davon hat.
 
Es wäre nur hilfreich, wenn er einen Nachweis hätte. Eine Quittung oder sonstwas. Ein Bekannter, der "zufällig" mit am Schalter war, wird da nicht viel helfen. Aber da er eh schon Rechtsberatung eingeholt hat, brauchen wir uns auch nicht den Kopf zu zerbrechen ;)
 
Eine Quittung gibt es von der Post immer, halt bei Päckchen ohne Trackingnummer und ohne Empfänger. Entscheidend ist natürlich das deinem bekannten der Adressat "bekannt" war oder zumindest über den Inhalt Bescheid wusste.
 
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