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Wenn bei Apple gekauft sind sie gewöhnlich kulant und beheben das auch paar Wochen/Monate nach Garantie-Ablauf kostenlos.
Einfach mal freundlich dort anfragen.
Gewährleistung läuft immer über den Händler und hat mit Apple nichts zu tun - sofern das Gerät nicht auch bei Apple gekauft wird. Ansprechpartner ist für dich jetzt der Händler, also die Telekom. Leider ist auch der Hinweis mit "Gewährleistung ist ab dem 7. Monat nicht viel Wert korrekt" - einen Versuch kann man aber immer unternehmen - vor allem, da das Problem mit der Frontkamera ja nicht ganz unbekannt ist....innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren sollte das eigentlich auch bei Apple mit der Reparatur klappen.
Gewährleistung läuft immer über den Händler und hat mit Apple nichts zu tun - sofern das Gerät nicht auch bei Apple gekauft wird. Ansprechpartner ist für dich jetzt der Händler, also die Telekom. Leider ist auch der Hinweis mit "Gewährleistung ist ab dem 7. Monat nicht viel Wert korrekt" - einen Versuch kann man aber immer unternehmen - vor allem, da das Problem mit der Frontkamera ja nicht ganz unbekannt ist.
Das Gezerre um Apples Garantie und Gewährleistung hat einen ziemlichen Bart und wurde letztlich gerichtlich entschieden:
Verbraucherzentrale: Apples verkürzte Hardwaregarantie unzulässig - Golem.de
Das Gezerre um Apples Garantie und Gewährleistung hat einen ziemlichen Bart und wurde letztlich gerichtlich entschieden:
Verbraucherzentrale: Apples verkürzte Hardwaregarantie unzulässig - Golem.de
Hier stellt Apple selbst die Zusammenhänge dar:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze
Ja - ich habe ja auch nichts anderes behauptet. Allerdings hat der Fehler eine riesen Historie - ob er als Serienfehler von Apple mittlerweile anerkannt ist weiss ich nicht, faktisch ist es einer. Anerkannte Serienfehler behebt Apple lange rückwirkend - siehe die Nvidia-Problematik bei den MBPs, dort sind es vier Jahre. Bei dem Kameraproblem ist mir zumindest kein Fall bekannt, wo Apple sich geweigert hätte. Das wäre auch blöd, da sonst die Händler terz machen würden...Steht auch schön in dem 2. Link drin .. alles was sich auf die 2 Jahre gemäß der deutschen Verbraucherschutzgesetze bezieht, verweist ausschliesslich an den Verkäufer.
Stimmt so leider auch nicht ganzDie Gewährleistung bezieht sich aber nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren.
Sprich in dem Moment, wo die Telekom das Gerät in die Hände des Kunden übergibt. Sie ist nicht zuständig für Mängel die erst später auftreten.