iPhone 6 Frontkamera verschoben nach der Garantie

Ralph S.

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Bei meinem iPhone 6 ist an der Frontkamera nun der bekannte Fehler das sie etwas verschoben ist,
allerdings ist es über ein Jahr alt. Macht da Apple noch etwas oder muss ich damit leben?
 
Wenn bei Apple gekauft sind sie gewöhnlich kulant und beheben das auch paar Wochen/Monate nach Garantie-Ablauf kostenlos.

Einfach mal freundlich dort anfragen.
 
Wenn bei Apple gekauft sind sie gewöhnlich kulant und beheben das auch paar Wochen/Monate nach Garantie-Ablauf kostenlos.

Einfach mal freundlich dort anfragen.

Es ist von der Telekom, was denkt ihr lieber anrufen oder direkt in den Store?
 
Ich würde erstmal bei der Telekom nachfragen im Rahmen der 24 Monate Gewährleistung. Da dies ja ein nicht ganz unbekannter Fehler ist, hast du evtl. Chancen darüber was zu erreichen....
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
 
...innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren sollte das eigentlich auch bei Apple mit der Reparatur klappen. Ich hatte vor kurzem fast den gleichen Fall (Gerät bei der Telekom gekauft, allerdings noch keine 6 Monate alt) und habe die Reparatur komplett über Apple und deren Supportwebseite geregelt. UPS hat's abgeholt und repariert innerhalb einer Woche zurück gebracht.
 
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In deinem Fall hattest du ja auch noch Herstellergarantie. Da darf Apple dich ja auch nicht abweisen, weil du als Kunde das Wahlrecht hast.
Im Falle von @Ralph S. ist die Garantie jedoch vorbei und er könnten nur auf Kulanz seitens Apple hoffen.

Gegenüber der Telekom ist er zwar noch innerhalb der 2jährigen Gewährleistung, wobei diese nicht viel Wert ist, wenn sich die Telekom quer stellt.
Da er nachweisen müsste, dass der Fehler bereits bei Übergabe des Gerätes bestand.
 
...innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren sollte das eigentlich auch bei Apple mit der Reparatur klappen.
Gewährleistung läuft immer über den Händler und hat mit Apple nichts zu tun - sofern das Gerät nicht auch bei Apple gekauft wird. Ansprechpartner ist für dich jetzt der Händler, also die Telekom. Leider ist auch der Hinweis mit "Gewährleistung ist ab dem 7. Monat nicht viel Wert korrekt" - einen Versuch kann man aber immer unternehmen - vor allem, da das Problem mit der Frontkamera ja nicht ganz unbekannt ist.
 
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Gewährleistung läuft immer über den Händler und hat mit Apple nichts zu tun - sofern das Gerät nicht auch bei Apple gekauft wird. Ansprechpartner ist für dich jetzt der Händler, also die Telekom. Leider ist auch der Hinweis mit "Gewährleistung ist ab dem 7. Monat nicht viel Wert korrekt" - einen Versuch kann man aber immer unternehmen - vor allem, da das Problem mit der Frontkamera ja nicht ganz unbekannt ist.

Das Gezerre um Apples Garantie und Gewährleistung hat einen ziemlichen Bart und wurde letztlich gerichtlich entschieden:
Verbraucherzentrale: Apples verkürzte Hardwaregarantie unzulässig - Golem.de

Hier stellt Apple selbst die Zusammenhänge dar:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze

Der Fehler um die Frontkamera ist längst als Serienfehler bekannt und hat auch schon einen Hashtag:
http://www.noz.de/deutschland-welt/...tgate-verrutscht-die-frontkamera-des-iphone-6

Fazit: Kostenlos Repariert kriegst Du es in jedem Fall - entweder von Apple (wobei ich mir ziemlich sicher bin, am besten mal direkt in einem Strore vorbei bringen) oder halt mit mehr Wartezeit bei der Telekom.
 
Das Gezerre um Apples Garantie und Gewährleistung hat einen ziemlichen Bart und wurde letztlich gerichtlich entschieden:
Verbraucherzentrale: Apples verkürzte Hardwaregarantie unzulässig - Golem.de

Hier stellt Apple selbst die Zusammenhänge dar:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze

Ist leider komplett aus dem Zusammenhang gerissen .... dies bezieht sich alles auf den Apple Store ... also wenn Apple als Händler auftritt.
Mit 2 Jahren Gewährleistungsansprüchen hat der Hersteller Apple absolut nichts zu tun, wenn man das Gerät woanders gekauft hat.

Steht auch schön in dem 2. Link drin .. alles was sich auf die 2 Jahre gemäß der deutschen Verbraucherschutzgesetze bezieht, verweist ausschliesslich an den Verkäufer.
 
Steht auch schön in dem 2. Link drin .. alles was sich auf die 2 Jahre gemäß der deutschen Verbraucherschutzgesetze bezieht, verweist ausschliesslich an den Verkäufer.
Ja - ich habe ja auch nichts anderes behauptet. Allerdings hat der Fehler eine riesen Historie - ob er als Serienfehler von Apple mittlerweile anerkannt ist weiss ich nicht, faktisch ist es einer. Anerkannte Serienfehler behebt Apple lange rückwirkend - siehe die Nvidia-Problematik bei den MBPs, dort sind es vier Jahre. Bei dem Kameraproblem ist mir zumindest kein Fall bekannt, wo Apple sich geweigert hätte. Das wäre auch blöd, da sonst die Händler terz machen würden...
 
Hier wird ja auch nicht gesagt, dass er über Apple nicht sogar nach Ablauf seiner Garantie unter Umständen Glück haben könnte und den Fehler repariert bekommt. Doch dann ist das reine Kulanz durch Apple, denn die sind gegenüber dem Käufer nicht mehr verpflichtet, da Apple nicht der Verkäufer war und die freiwillige Herstellergarantie bereits abgelaufen ist.

Die zuvor gemachten Aussagen beziehen sich auf die noch bestehende Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (hier Telekom).
Die Gewährleistung bezieht sich aber nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren.
Sprich in dem Moment, wo die Telekom das Gerät in die Hände des Kunden übergibt. Sie ist nicht zuständig für Mängel die erst später auftreten.

In den ersten sechs Monaten wird grundsätzlich, zu Gunsten des Verbrauchers, erst einmal davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Der Verkäufer könnte, rein theoretisch, jedoch beweisen, dass ein solcher Mangel bei Übergabe nicht bestand, sofern er ein entsprechendes Übergabeprotokoll oder sogar Fotos vom Gerät gemacht hätte, was jedoch in der Realität praktisch nie vorkommt.

Nach sechs Monaten müsste der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Im hier genannten Fall kommt das jedoch nicht mal im Ansatz in Frage, weil der TE selbst schreibt, dass der Fehler erst nach Ablauf der Garantie, also mindestens ein Jahr nach Kauf, aufgetreten ist.

Egal ob und wie und vom wem das Gerät vielleicht doch noch kostenfrei repariert wird, handelt es sich um reine Kulanz, da der TE rein rechtlich keine Anspruch auf eine kostenlose Reparatur hätte.

In Bezug auf Kundenbindung und -zufriedenheit, sollte sich spätestens Apple überlegen, ob sie den Schaden, der aus ihrer Sicht vermutlich eine Bagatelle darstellt, nicht übernehmen und dafür auf der anderen Seite einen vermutlich zufriedenen Wiederkäufer/Stammkunden haben.
 
Die Gewährleistung bezieht sich aber nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren.
Sprich in dem Moment, wo die Telekom das Gerät in die Hände des Kunden übergibt. Sie ist nicht zuständig für Mängel die erst später auftreten.
Stimmt so leider auch nicht ganz :(
Stichwort "verdeckte Mängel", die sind auch Bestandteil der Gewährleistung!
Und genau um einen solchen versteckten Mangel handelt es sich hier .... Apple hat bei der Montage oder Konstruktion Mist gebaut, und die Kameras verschieben irgendwann sich bei mehreren Geräten.
Die ist ein versteckter Mangel, der bereits beim Kauf bestand - aber erst jetzt ersichtlich geworden ist.

Die ganze Diskussion ist jetzt müßig - aber der TE sollte schon die rechtliche Situation einschätzen können um sich nicht beim Kontakt mit der Telekom oder Apple zu blamieren, zB in dem man bei Apple irgendwas im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung versucht einzufordern, was schlicht und einfach Unsinn ist da Apple in diesem Fall damit nichts zu tun hat.

2 Möglichkeiten also ...
a) Gewährleistungsansprüche bei der Telekom durchsetzen .... durch diesen versteckten und mittlerweile durchaus bekannten Mangel hat er hierfür sogar ganz gute Karten!
b) sich gaaaanz freundlich an Apple wenden ... hier aber ohne jegliche rechtliche Grundlage und auf Kulanz hoffen - ein offizielles Austauschprogramm seitens Apple gibts dafür imho nicht
 
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