Hier wird ja auch nicht gesagt, dass er über Apple nicht sogar nach Ablauf seiner Garantie unter Umständen Glück haben könnte und den Fehler repariert bekommt. Doch dann ist das reine Kulanz durch Apple, denn die sind gegenüber dem Käufer nicht mehr verpflichtet, da Apple nicht der Verkäufer war und die freiwillige Herstellergarantie bereits abgelaufen ist.
Die zuvor gemachten Aussagen beziehen sich auf die noch bestehende Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (hier Telekom).
Die Gewährleistung bezieht sich aber nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren.
Sprich in dem Moment, wo die Telekom das Gerät in die Hände des Kunden übergibt. Sie ist nicht zuständig für Mängel die erst später auftreten.
In den ersten sechs Monaten wird grundsätzlich, zu Gunsten des Verbrauchers, erst einmal davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Der Verkäufer könnte, rein theoretisch, jedoch beweisen, dass ein solcher Mangel bei Übergabe nicht bestand, sofern er ein entsprechendes Übergabeprotokoll oder sogar Fotos vom Gerät gemacht hätte, was jedoch in der Realität praktisch nie vorkommt.
Nach sechs Monaten müsste der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Im hier genannten Fall kommt das jedoch nicht mal im Ansatz in Frage, weil der TE selbst schreibt, dass der Fehler erst nach Ablauf der Garantie, also mindestens ein Jahr nach Kauf, aufgetreten ist.
Egal ob und wie und vom wem das Gerät vielleicht doch noch kostenfrei repariert wird, handelt es sich um reine Kulanz, da der TE rein rechtlich keine Anspruch auf eine kostenlose Reparatur hätte.
In Bezug auf Kundenbindung und -zufriedenheit, sollte sich spätestens Apple überlegen, ob sie den Schaden, der aus ihrer Sicht vermutlich eine Bagatelle darstellt, nicht übernehmen und dafür auf der anderen Seite einen vermutlich zufriedenen Wiederkäufer/Stammkunden haben.