iMac27 im Originalkarton versenden (DHL) - verantwortbar?

dass DHL tätig wird, wenn der Empfänger sich meldet
Das ist so, aber nur in Abstimmung mit ihrem Auftraggeber, dem VK. Ich kenne das Prozedere.
Die Umverpackung hat doch nur den Sinn, die Originalverpackung zu schützen und zu verhindern, dass jeder direkt sieht, was da versendet wird
Na - dann hast Du den Sinn einer guten Karton-in-Karton-Verpackung nicht verstanden. Camouflage steht da nicht an erster Stelle.

natürlich ist das verantwortbar.
Für Dich und leicht gesagt. Du gehst ja nicht ins Risiko.
Ich rate ohne Umverpackung in beschriebener Weise dringend davon ab. Wer die iMac-OVP mal etwas eingedrückt hat, weiß warum.

Wellpappe hat diverse Härtegrade -. wer sich damit auskennt, weiß, dass unter 5er Wellpappe alles darunter eher Verkleidung als Schutz ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bobesch
Luftpolsterfolie ist für den Transport ziemlich ungeeignet, wie ich schon oft feststellen musste, sobald etwas Spiel plus entsprechendes Gewicht im Karton ist und die Ware sich bewegt, können die Einzel-Luftpolster platzen und dann war es das mit dem Polstern.

Styropor, das auch gern zum Füllen von Lücken verwendet wird, ist absolut ungeeignet - außer, es handelt sich um die passgenauen Formstücke wie beim iMac oder besonders bei der Käsereibe. Das hilft gut.

Ansonsten ist Pappe innen das beste Material zum Auspolstern, um den nötigen Abstand zur Umkarton-Innenwandung zu halten und auch einen Stoß mit spitzer Kante durch die Pappschichten abzudämpfen.
Ich sprach ja auch nicht von dieser Luftpolsterfolie mit den erbsengroßen Luftkammern, sondern es gibt ja auch die großen, mit den DIN A5 großen Luftkammern! Das im Zusammenspiel mit dickem Packpapier, Pappe etc. funktionierte bei mir immer ohne irgendwelche Schäden!
Sprich ich bin Verpackungs Fetischist
:LOL::whistle:
 
Ich sprach ja auch nicht von dieser Luftpolsterfolie mit den erbsengroßen Luftkammern, sondern es gibt ja auch die großen, mit den DIN A5 großen Luftkammern! Das im Zusammenspiel mit dickem Packpapier, Pappe etc. funktionierte bei mir immer ohne irgendwelche Schäden!
Sprich ich bin Verpackungs Fetischist
:LOL::whistle:
Also ehrlich gesagt hätte ich mehr bedenken bei diesen großen luftkammern als bei den kleinen. Wenn bei letzterer ein paar erbsen platzen, tut das keinen unterschied. Wenn aber von den großen nur eine platzt vermindert das die schutzwirkung schon ganz enorm!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LuckyOldMan
Wahrscheinlich verfügen wir nur beide über sog. „Gesunden Menschenverstand“ 😎
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Nein, es geht nicht nur um Verlust. Siehe auch der Link zum BGB. Und ja, es geht ja auch um Zivilrecht... oder welches Recht "möchtest" Du bei einem privaten Verkauf anwenden? Fakt ist und bleibt: Wenn ich Dir privat über Ebay, Kleinanzeigen oder sonst wo irgend etwas verkaufe, Du möchtest, dass ich Dir das zusende... und Dir sage, dass ich für den Versand keine Verantwortung übernehme, dann ist es so. Dann kannst Du Dich hinterher auf die Hinterbeine stellen. (Arglistige Täuschung, Vorsatz etc. mal ausgenommen).

Aber egal... bevor es jetzt endlos so weiter geht... lassen wir es lieber. :zwinker:
 
dass ich für den Versand keine Verantwortung übernehme, dann ist es so.
Da widerspreche ich ja auch nicht. Und Ich würde den Kauf dann ablehnen. Ganz einfach. ;)

Bzgl. der netten Ausschluß-Formulierungen der VK bei Ebay etc. solltest Du Dich mal dort informieren.
Selbst wenn defekte Geräte als solche beschrieben werden, es aber weitere unerwähnt gebliebene Defekte/Mängel gibt, greift mein Käuferschutz trotz Rücknahme-Ausschluß seitens VK.

Ich habe mich da ganz gezielt bei Ebay informiert: es gelten die Ebay-AGB.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Also ehrlich gesagt hätte ich mehr bedenken bei diesen großen luftkammern als bei den kleinen. Wenn bei letzterer ein paar erbsen platzen, tut das keinen unterschied. Wenn aber von den großen nur eine platzt vermindert das die schutzwirkung schon ganz enorm!
Naja, ich rede von meinen Erfahrungen in der Realität und nicht vom Konjuktiv Metaversum!
:LOL:

@LuckyOldMan
Worte helfen nicht bei Altersstarsinn
:whistle:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Da widerspreche ich ja auch nicht. Und Ich würde den Kauf dann ablehnen. Ganz einfach. ;)

Bzgl. der netten Ausschluß-Formulierungen der VK bei Ebay etc. solltest Du Dich mal dort informieren.
Selbst wenn defekte Geräte als solche beschrieben werden, es aber weitere unerwähnt gebliebene Defekte/Mängel gibt, greift mein Käuferschutz trotz Rücknahme-Ausschluß seitens VK.

Ich habe mich da ganz gezielt bei Ebay informiert: es gelten die Ebay-AGB.
Ob und wann der Käuferschutz bei Ebay greift, ist ja nun wieder eine ganz andere Geschichte. Davon haben wir ja gar nicht gesprochen... und auch nicht von arglistiger Täuschung, Betrug etc. Es ging nur um das Thema Versandrisiko bei privaten Verkäufen.
Das man das Versandrisiko durch den Käuferschutz bei Ebay dann quasi doch wieder "auf den Verkäufer abdrücken" kann, steht ja auf einem ganz anderen Blatt Papier... :augen:

Das ist übrigens genau der Grund, weshalb ich kaum noch etwas bei Ebay verkaufe.... insbesondere keine teuren Dinge. Insbesondere seit auch die Zahlung über Ebay abgewickelt werden muss, ist der Käufer dort bei Streitigkeiten meines Erachtens einfach in der deutlich stärkeren Position.

Ich verkaufe daher eigentlich nur noch an Rebuy und Co... oder eben privat über Kleinanzeigen. Dann am liebsten an Selbstabholer, mit persönlicher Übergabe oooder - und da schließt sich der Kreis - Versand ohne Risiko meinerseits.:crack:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Ich bin Schichtleiter bei einem Paketdienstleister und es gibt viele Arten von Kartons. Unter anderem gibt es geprüfte Kartonage. Wird eine geprüfte Kartonage für den Versand verwendet, ist der Transporteur immer in der Haftung für Schäden von Übernahme bis Zustellung. Das ist nicht verhandelbar.

Keine OVP ist geprüfte Kartonage. Nicht bei Apple und auch sonst irgendwo nicht. Wenn Apple in OVP, ohne geprüfte Umverpackung, versendet gehen sie ein hohes Risiko ein. Jede Beschädigung beim Versand ohne geprüfte Kartonage kann durch den Transporteur dem Versender angelastet werden da die Verpackung den Inhalt nicht ausreichend schützen konnte.

Der Versand eines iMac in OVP ist definitiv nicht zu empfehlen. Geprüfte Kartonage in entsprechender Größe ist teuer. Alternative ist ein Karton, der in allen Richtungen 10cm größer als die OVP ist und alle Hohlräume sind dicht mit Luftpolsterfolie ausgefüllt. Diese Art der Verpackung kann nicht als "unzureichend" bezeichnet werden und der Schaden wird ersetzt.

UPS bietet als einziger Transporteur eigene, geprüfte, Kartonagen zum kauf an. Man kann also vorab dort einen passenden Karton erwerben. Ob die aber für einen iMac reichen, weiß ich nicht.

Generell würde ich nur versichert versenden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blino, dylan51, dg2rbf und 5 andere
Worte helfen nicht bei Altersstarsinn
Alter - wie bist Du denn drauf und wen meinst Du?
Wenn mich, dann ist das kein Altersstarrsinn, sondern Erfahrung eines schon langen Lebens. ;)

Ich empfehle Jedem, mal einen halben Tag an einer DHL/UPS-Laderampe zu verbringen. Das beseitigt die letzten Zweifel.

Ich selber habe übrigens als Studi-Job Mitte/Ende der 60er in der Versandabteilung des Kaufhofs und später bei einem Motorsportzubehör-Vertrieb gearbeitet.
Da kann man eine Menge lernen. Ich wurde damals schon zum "Verpackungskünstler" gedrillt., was mir später zugute kam. ;)

UPS bietet als einziger Transporteur eigene, geprüfte, Kartonagen zum kauf an
Gut zu wissen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Ich korrigiere mich selbst. Auch DHL und DPD bieten geprüfte Kartonage für den Wein/Sekt/Spirituosenversand an.

6.666 Beiträge! Bekomm ich jetzt nen Kuchen von MU?
 
  • Haha
Reaktionen: dg2rbf
Alter - wie bist Du denn drauf und wen meinst Du?
Wenn mich, dann ist das kein Altersstarrsinn, sondern Erfahrung eines schon langen Lebens. ;)

Ich empfehle Jedem, mal einen halben Tag an einer DHL/UPS-Laderampe zu verbringen. Das beseitigt die letzten Zweifel.

Ich selber habe übrigens als Studi-Job Mitte/Ende der 60er in der Versandabteilung des Kaufhofs und später bei einem Motorsportzubehör-Vertrieb gearbeitet.
Da kann man eine Menge lernen. Ich wurde damals schon zum "Verpackungskünstler" gedrillt., was mir später zugute kam. ;)


Gut zu wissen.
Guck mal, ich glaub dir das ja alles und es ist für mich auch nachvollziehbar!
Wenn ich dir allerdings aus meiner persönlichen Erfahrung heraus berichte, dann fängst du an mich zu belehren was daran alles falsch läuft etc. Ich wollte jetzt hier weder einen heiligen Verpackunsgkrieg starten, noch kleinkariert angeben, wer mehr Erfahrung hat im Versand etc.
:LOL:

NUR darum gings und nicht um den reinen Konjunktiv (hätte, wäre, würde etc)

LuckyOldMan + immer das letzte Wort haben wollen + rechthaberisch = Altersstarsinn
Kleiner Scherz am Rande
:D
 
Davon haben wir ja gar nicht gesprochen... und auch nicht von arglistiger Täuschung, Betrug etc. Es ging nur um das Thema Versandrisiko bei privaten Verkäufen.
Sollte auch nur ein Beispiel & Beleg dafür sein, dass das BGB Dich nicht weiter bringt, wenn die Plattform Anderes sagt, u. A. auch, wenn der VK dort bestimmte Dinge ausschließt.

Wenn ich dir allerdings aus meiner persönlichen Erfahrung heraus berichte, dann fängst du an mich zu belehren
Wenn ich dir allerdings aus meiner persönlichen Erfahrung heraus berichte, empfindest Du das direkt als Belehrung. Nichts liegt mir ferner. Wie könnte ich auch ... Dich belehren? :LOL:
Kleiner Scherz am Rande
Ja - weiß ich doch - immer für einen kleinen Scherz gut.
 
Nee, wenn was passiert, muss sich der Verkäufer kümmern, der ist nämlich der Vertragspartner von DHL und nicht der Empfänger
Tatsächlich ist das ein weit verbreiteter Irrtum. Es stimmt, solange der VK gewerblich handelt. Bei Privatleuten endet aber die Verantwortung des VK mit der Übergabe ans Transportunternehmen. Der Käufer kann dann den VK bitten, für ihn aktiv zu werden, da der VK gewöhnlich auch der Auftraggeber des Versands ist. Es geht aber auch anders - der Käufer kann ein Produkt auch abholen lassen.

Im übrigen ist die transportversicherung bei DHl auf 500 € bgrenzt. Sollte der iMac teurer verkauft worden sein, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Boogaboo
Wow! Das hat sich ja in kurzer Zeit zu einer sehr lebhaften Diskussion entwickelt ;)

Danke an alle für die Beiträge. Sicher wird eben nur eine Doppelverpackung mit ausreichend Abstand und Dämmung dazwischen sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf und LuckyOldMan
...die empfohlene Luftpolsterfolie zwischen iMac Karton und Umverpackung bitte nicht vergessen! :crack:
Spazz!
 
Tatsächlich ist das ein weit verbreiteter Irrtum. Es stimmt, solange der VK gewerblich handelt. Bei Privatleuten endet aber die Verantwortung des VK mit der Übergabe ans Transportunternehmen. Der Käufer kann dann den VK bitten, für ihn aktiv zu werden, da der VK gewöhnlich auch der Auftraggeber des Versands ist. Es geht aber auch anders - der Käufer kann ein Produkt auch abholen lassen.
Aber genau das hatte ich doch gesagt, oder? 🤨 WENn beim versand etwas schief geht, muss der verkäufer (also der vertragspartner des lieferservice) den schaden einfordern und gff. auch einklagen.
 
  • Haha
Reaktionen: Boogaboo
Ist klar EllenRipley... ist klar. Genau das hast Du gesagt. :rotfl:
 
Zurück
Oben Unten