falkgottschalk schrieb:
Natürlich nicht - es ist nach wie vor ein "neuer" Mac. Da Du ihn nicht beschädigt zurücksenden darfst, sieht man ihm den Gebrauch nicht an - korrekte Verpackung und entsprechende Behandlung beim Händler vorausgesetzt.
Das ist die Kehrseite des "Fernabsatzgesetzes". Kein Händler könnte überleben, wenn die Leute dauernd irgendwas zum Ausprobieren bestellen, auf seine Kosen zurücksenden und er die Geräte dann als Gebrauchtkram verkaufen muß. Andersherum kann es dadurch jedem, der online etwas bestellt, passieren, dass er ein Gerät bekkommt das schon bei 2-3 anderen zum Testen war. Und als Kunde hat man nur Anspruch auf neuwertig, nicht auf ein unbenutztes Gerät.
Naja, aber so wird es doch gemacht, in der Praxis, so wie ich das mitbekomme, packen die Leute ihre Sache die sie online bestellt haben, immer aus, und schauen sich die an, bzw. schliessen die an, usw.
Habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass jemand irgend ein Computerteil, oder einen Mac bestellt, den sich nur in der Verpackung anschaut, und dann wieder zurückschickt.
So was wird doch immer ausgepackt, und in Betrieb genommen.
Und keine Sache die man mal auspackt und in Betrieb genommen hat, lässt sich wieder so gut einpacken, als dass der nächste Kunden nicht merken würde, dass das Teil schon einmal bei jemand anderem war.
Jeder der schon einmal etwas ausgepackt hat, und dabei noch so vorsichtig war, wird es nie wieder so einpacken können, so wie es vorher war.
Also können es die Händler nicht einfach so weiterverkaufen.
Apple macht das so, dass sie solche Sachen dann im Refurb verkaufen.
Andere Händler müssen das halt irgendwie anders machen.
Wie dass genau immer machen, weiss ich auch nicht, manche haben halt ein extra Shop, wo sie gebrauchte Sachen verkaufen.
Ansonsten habe ich mal gehört, dass bei Notebooks es richtige Firmen geben soll, die dann im Auftrag von der jeweiligen Herstellern, die Notebooks wieder original verpacken.
Die Kosten dafür, werden halt auf die Endverkaufspreise draufgeschlagen.
Die Händler scheinen aber damit klarzukommen, denn die Fernabsatzbestimmungen gibt es schon einige Zeit, und nicht alle Händler sind daran bankrott gegangen.