iBook zum vierten Mal kapputt - kulanz? gewährleistung?

Thorsten2000

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Hallo,

Mein im März 2003 gekauftes iBook hatte bereits einen kaputten (und per Reparatur ausgetauschten) Akku, einen flimmenrnden (und dann ausgetauschten) Bildschirm sowie den bekannten Mainboard-Serienfehler (Mainboard also auch ausgetauscht). Das alles war noch innerhalb der Garantie, ist also innerhalb eines Jahres passiert.
Nun hat es zum vierten (!) Mal einen Defekt, das Kabel zum Bildschirm ist kaputt, deshalb bleibt der Bildschirm dunkel. Reparatur laut Gravis: gut 180 Euro. Auf meinen Hinweis, bei einem schon so häufig kaputt gegangenen Gerät müsse ja wohl Kulanz oder Gewährleistung möglich sein kam nur der Hinweis "Sie kennen die Rechtsprechung bei Gewährleistung?" (ja, kenne ich); und Kulanz sei auch nicht möglich, weil alle anderen Reparaturfälle noch innerhalb der Garantie gewesen seien (merkwürdiges Argument). Einen Kulanzantrag an Apple wollen sie auf mein Drängen stellen, aber mit wenig Hoffnung.
Wenn das Gerät zum ersten Mal kaputt wäre, oder meinetwegen auch zum zweiten Mal, würde ich nichts sagen. Aber zum vierten Mal in gut eineinhalb Jahren? Ich finde das ziemlich unverschämt, oder sehe ich das zu eng?
So wie es aussieht wird mir nichts anderes übrig bleiben als einen Anwalt einzuschalten, was mit Rechtsschutzversicherung ja erträglich ist, aber viel Ärger und Arbeit bedeutet. Gibt es hier im Forum Leute, die damit schon mal Erfolg hatten, ihre Gewährleistung durchzusetzen? Mit einen Gutachten?
Meiner Meinung nach sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass bei einem schon so oft kaputten Gerät offenbar von Anfang an der Wurm drin war.

Für Antworten vielen Dank,

Th.
 
Hast Du schon mal bei Apple direkt angerufen?

Eine Wandlung oder Nachlieferung kannst Du nur in Anspruch nehmen, wenn derselbe Mangel 2 mal repariert wurde und danach wieder auftritt.
 
wenn du die gewährleistungsgesetze kennst, warum nagelst du die dann nicht drauf fest, dass der mangel mit dem display kabel schon von anfang an bestand, dein ibook ist schliesslich nicht das einzige, dass darunter leidet und die 2-jährige gewährleistung ist bei dir ja noch nicht um...
 
hatte das gleiche problem auch schon, mit meinen ibook g3/800. nach der vierten
reparatur hatte ich auch keinen lust mehr.
also fakt ist das eine nachbesserung nach den zweiten mal als fehlgeschlagen gilt und du unter anderem vom kaufvertrag zurücktreten kannst. so steht es im bgb (§440 glaube ich, such mal ein bei google)wenn du rechtsschutz versichert bist, schalte am besten sofort einen anwalt mit ein.
auf kulanz würde ich da nicht hoffen. wenn du pech wird sich das ewig lange hinziehen bist du geld zurückbekommst. ich spreche da aus erfahrung. warte jetzt seit fast 5 monaten auf eine komplette rückerstattung. viel erfolg...!
 
VORSICHT: du hattest ja jedesmal verschiedene Mängel.
Versuch Apple irgendwie klar zu machen, dass der Fehler des Kabels von Anfang an bestand, bzw. durch den Displaytausch entstanden ist. Das ist wohl der einzige Weg, etwas zu erreichen.

Wenn du zum dritten Mal denselben Fehler hättest, dann wären die bestimmt auch kulant, aber so.

Dann könnte man ja auch bestimmt 50% aller Autos auf Kulanzbasis repariert bekommen.

ich drücke dir die Daumen,

Ren :)
 
Das ist wohl der EINZIGE Vorteil wenn du dein Gerät bei MediaMarkt oder Saturn kaufst...

die ersten beiden male schicken sie das Gerät ein...ab dem Dritten Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit kannst du darauf drängen ein neues Gerät zu bekommen...Das Geld gibts in der Regel nicht zurück...

In Sachen Kulanz haben die "Großen" einfach viel mehr Spielraum....

Das hilft dir aber im Moment auch nicht weiter...

Ich würde den Anwalt einschalten und wenigstens eine kostenfreie Instandsetzung durchsetzen...die Qualitätsmängel bei Apple häufen sich in der letzten Zeit und so kann es ja wohl nicht weitergehen...Wenn man sich alles bieten lässt werden die genauso weiter machen... :mad:
 
ja, bloß wie macht man denen das klar? Das sieht man dem iBook ja nicht an. Wobei ich es tatsächlich für die wahrscheinlichste Variante halte, dass beim Displaytausch das Kabel nicht ordentlich eingelegt wurde.
 
was aber auch sein könnte (ist bei mir auch passiert) das apple das mainboard zwar getauscht hat, aber wieder ein defektes mainboard eingebaut hat, wenn auch unbewusst. das sollte aber aus den reparaturberichten hervorgehen, was repariert wurde. wenn das der fall sein sein sollte hast du auf jeden fall einen mangel der wiederholt nicht beseitigt werden konnte...
 
durch die häufigkeit des auftretens der kabelbrüche bei ibooks ist der nachweis des schon vorhandenen fehlers wohl recht einfach oder?
wenn sie dir dann immer noch die kostenlose reparatur verweigern, dann solltest du denen mit einer klage drohen, und sie darauf hinweisen, dass dadurch weitere kosten auf sie zukommen.
 
Lass dich nicht von den Gravis Heinis vollquatschen.
Wenn die nichts machen wollen, ruf selbst beim Apple Support an.

Ich hatte auch ein Problem mit meinem PowerBook. Bei der 4. Reparatur hatte ich dann die Schnauze voll. Apple hat auf Kulanz gewandelt und ich habe sogar ein besseres (neueres) Modell bekommen.

Also, viel Erfolg!
 
...also Leute, nach drei Reparaturen, mit entsprechenden Reparatur-Belegen hat man Anspruch auf Wandlung!

Alles Andere ist FALSCH!

Hier muß man nicht nachweisen, das derselbe Defekt schon mal ergebnislos repariert wurde. Wo kommen wir denn da hin?

Welchen Sinn soll den eine Wandlung schließlich haben? Das der Kunde sich 1000 Fehler aus den Fingern saugt? LOL! Drei Reparaturen und ENDE!!!

Ich würde Dir die Hotline empfehlen, und wenn dort jemand auf der Leitung steht: nochmal anrufen, anderen Mitarbeiter an der Strippe und dann sollte es laufen ;)

p.s. vergiss Gravis :rolleyes:
 
es ist nicht derselbe Defekt, es war jedesmal ein anderer: Akku, Bildschirm, Logic Board und jetzt Bildschirmkabel.
 
Sternenwanderer schrieb:
...also Leute, nach drei Reparaturen, mit entsprechenden Reparatur-Belegen hat man Anspruch auf Wandlung!

Alles Andere ist FALSCH!

Wo hast du denn das her? Es gibt im deutschen Recht nach der Schuldrechtsreform überhaupt keine Wandelung mehr. Eine Wandlung gab es im Übrigen nie.

Nick die Erdnuss

Ach ja, vielleicht hätte er ein Recht auf einen Rücktritt, aber auch das läßt sich nie so pauschal sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruf bei Apple an und lass dich mit Andreas Radau verbinden, der ist für so etwas zuständig und erklär ihm die Sache.

Bzw. hier ist seine Durchwahl Tel.: +49(0)89/99 640-175
 
HAL schrieb:

Ist eine Sache mangelhaft kann der Käufer zurücktreten, wenn die Sache mangelhaft ist und eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist (der Fall nach dem 2. erfolglosen Versuch, siehe §440). Dieses Recht verjährt 2 Jahre nach dem Kauf. Also kann Thorsten2000 wohl einen Rücktrittsversuch starten.
Die Formulierung des §434 macht es zur Sache des Verkäufers zu beweisen dass die Sache zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei. Stelle ich mir schwer vor bei der Reparaturgeschichte ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist nur, was ist hier die Sache, das gesamte Book, oder nur die einzelnen Komponenten.

2mal Display, 3 Fehler, dann Rücktritt.

3 verschiedene Fehler, dann vielleicht kein Rücktritt.

Aber ihr kennt den Satz: 2 Juristen: 3 Meinungen!

;)

Ren

P.S.: IMHO sollte man wirklich anrufen und probieren, mit Apple das Problem gütlich zu klären.
 
Es ist völlig egal was kaputt ist bzw. was repariert wird. Auch wenn bei einem Fernseher einmal die Bildröhre versagt - repariert wird - und dann später mal der Ton ausfällt - dieser repariert wird - und dann wieder was kaputt geht ist die ganze Sache mangelhaft. Was würde das sonst für einen Sinn machen??? Wichtig ist das der Händler zweimal die Möglichkeit bekommt den Schaden zu beheben. In dem Fall wird dieser selber keine einzige Schraube aus den iBook gedreht haben. Da keiner ausser Apple die iBooks aufmachen darf. Sondern alle direkt zu Apple geschickt werden. Anderseits sind die iBooks mit dem bekannten Logic-Board-Problem quasi schon mit der Auslieferung schon mangelhaft (So viel zum Thema Beweislast liegt beim Kunden). Fakt ist wenn dreimal kaputt, also nach 2 Reparaturen, dann Recht auf Rücktritt. Dann könnte man rein theoretisch man entweder Geld oder ein gleichtwertiges Gerät bekommen. Bei einem G3 iBook sehe ich da allerdings schwarz.
Also Händler (bei einem kaputten VW ruft man ja auch nicht direkt in Wolfsburg an, sondern beim Händler der einem das Auto verkauft hat, oder?) kontaktieren, mit Verweis aufs BGB und geltendes Recht, ansonsten direkt ohne um Wege zum Anwalt!
Manche Händler kennen (und erkennen) das Deutsche Recht nicht. In so einer Rücktrittsaktion spreche ich aus Erfahrung. Nur Mut und Durchhaltekraft. Du bist im Recht. Aber es kann sehr sehr lange dauern.
 
Wenn dein iBook einen Mangel hat, hast du die entsprechenden Gewährleistungsrechte. Der Mangel muss aber "bei Gefahrübergang" bestanden haben, d.h. in deinem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem das reparierte Display an dich geschickt wurde. (Wenn man denn darauf abstellen kann... eine nähere Betrachtung würde sich da mal lohnen)
Die Schwierigkeit liegt in diesem Fall also in der Beweislage.
Wann wurde das Display denn ausgetauscht?
An sich wird bei Verbrauchsgüterkäufen vermutet, dass ein in den ersten sechs Monaten auftretender Mangel von Anfang an bestand. Aber das iBook hast du ja schon länger. Man müsste also damit argumentieren, dass das Display evtl. erst kürzer drin ist (ist es?) und daher der Mangel schon von Anfang an bestand.

Apple könnte dann natürlich sagen, dass bei so einem "Verschleißteil" wie dem Displaykabel gar nicht klar sein kann, dass der Mangel schon zu Beginn bestand.

Es dürfte helfen, wenn du dir vor einem etwaigen Telefonat mit dem Apple-Herrn in München deine Argumentationslinie klar machst und davon auch nicht abweichst bzw. dich verunsichern lässt.

Für genauere Auskünfte bräuchte es mehr Infos und Zeit :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
So, nach mehrmaligem Insistieren sowohl bei Apple als auch bei Gravis hat Apple den Kulanzantrag bewilligt und das gute Stück wird gerade repariert und ist hoffentlich bald wieder zu Hause.

Sowohl Apple ("Ende der Garantie liegt schon zu lange zurück, Kulanz machen wir nur, wenn die Garantie höchstens ein paar Wochen zu Ende ist.") als auch Gravis haben zunächst aber "geht nicht" gesagt, ohne Druck meinerseits wäre gar nichts gegangen, was alles in allem eine ziemliche Nerverei war (und wochenlang keinen Computer haben ist auch nicht schön). Um Gravis zu Gewährleistung zu kriegen, hätte ich wohl wirklich vor Gericht gehen müssen (was ich auch getan hätte).

Danke für die Hilfe,

th.
 
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