Gesetzliche Bestimmungen nach BGB
Hallo Zusammen!
Habe mir mal die Mühe gemacht, mich grob wieder in die Materie einzulesen (jaja, das Grundstudium ist ja schon lange her
). Ich würde das ganze mal grob folgendermaßen zusammenfassen:
Die Rechte des
Käufers sind in §437 BGB geregelt. Er kann
1. nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen,
2. unter Bestimmten Vorraussetzungen vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern und
3. unter Bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz oder nach §284 BGB Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen.
Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer wählen, ob der Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache geliefert werden soll. In beiden fällen hat der Verkäufer die Kosten zu tragen.
Der
Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn diese ihm nur unter extrem hohen Kosten unmöglich ist. Dann muss er aber der zweiten Möglichkeit entsprechen. Sind beide Durchführungswege unmöglich, besteht Unmöglichkeit anch §275 I BGB. Zudem besteht die Möglichkeit, die Nacherfüllung im Rahmen von §275 II und III BGB zu verweigern.
Ein Recht auf
Rücktritt besteht erst, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. Macht der Käufer vom Rücktritt Gebrauch, hat er Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, dafür muss er aber auch die Sacher wieder übergeben.
Ein Recht auf
Minderung besteht nur Anstelle des Rücktritts. Etwaige Schadenersatzforderungen müssten dann noch geprüft werden.
Für weitere Informationen über Kaufverträge lege ich Euch die §§433 - 453 BGB. Aktuelle Gesetze findet Ihr unter
www.dejure.org.
Was die Haftung des Händlers betrifft, bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn er versprochen hat, das Book wieder hinzubekommen, dann mit Sicherheit. Ob er aber für die Nacherfüllungspflicht von Apple in die Pflicht genommen werden kann, bezweifle ich.
Ciao
LtCmdMax
EDIT: Bin kein Jurist!!!