Xhizors
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Interessante Neuigkeit – soeben erhielt ich eine E-Mail des Terminvertreters meines Anwalts für die Verhandlung vor dem AG Düsseldorf. Die GWE GmbH hat Ihren Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgezogen. Im Zuge dessen hat die Richterin den Termin am Mittwoch aufgehoben. Es ergeht nun doch ein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO, mithin ohne mündliche Verhandlung.
Und wenn ich jetzt ein wenig spekulieren würde, würde ich davon ausgehen, dass die GWE GmbH mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung »damals« versuchen wollte, uns ein wenig mürbe zu machen, sodass wir die Klage ggf. zurückziehen und jetzt, kurz vor der Verhandlung, wo man merkt, dass wir das durchziehen doch den berühmten »Schwanz« einziehen
Und wenn ich jetzt ein wenig spekulieren würde, würde ich davon ausgehen, dass die GWE GmbH mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung »damals« versuchen wollte, uns ein wenig mürbe zu machen, sodass wir die Klage ggf. zurückziehen und jetzt, kurz vor der Verhandlung, wo man merkt, dass wir das durchziehen doch den berühmten »Schwanz« einziehen