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zeitlos
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Jetzt versuche ich hier mal, eine knifflige Frage zu lösen.
Hab mal vor einiger Zeit bei einem Machändler (Macatcampus.de) angefragt, wenn ich bei Ihnen nen Rechner kaufe, und dann noch eine BTO Maßnahme wähle, z.B. eine größere Harddisk, ob ich dann auch noch 14 Tage Rückgaberecht habe.
Kam bald darauf eine mail, wo man mir mitteilte, nein, das gesetzliche Rückgaberecht gitl dan nicht mehr, d.h. ich bin ab der Annahme ans Gerät gebunden.
Ich würde eventuell gerne bei denen einen iMac oder ein MacBook Pro mit 256'er Grafikkarte (BTO) als einzige BTO-Option kaufen. Nun frage ich mich, ob das wirklich rechtens ist, dass dann das 14tägige Rückgaberecht entfällt.
Ich meine, dass ich mal gelesen habe, dass das nicht rechtens ist, weil es ja keine Sonderanfertigung ist. D.h. wenn der Händler speziell an meinen Wünschen orientiert was baut/erstellt, was er dann, nach einer eventuellen Rückgabe, eben nicht mehr so einfach verkaufen könnte, weil's zu individuell war, würde das 14tägige Rückgaberecht entfallen.
Mir ist das aber schon wichtig, dass ich erst mal prüfen kann und dann endgültig eine Entscheidung treffen kann.
Kann mir hier jemand sagen, ob der Händler recht hat, wenn er sagt, nein, ich habe kein 14 Tägiges Rückgaberecht, wenn ich jetzt z.B. die Option auf 256MB Grafikkarte wähle?
Danke für jeden Tipp!
zeitlos
Hab mal vor einiger Zeit bei einem Machändler (Macatcampus.de) angefragt, wenn ich bei Ihnen nen Rechner kaufe, und dann noch eine BTO Maßnahme wähle, z.B. eine größere Harddisk, ob ich dann auch noch 14 Tage Rückgaberecht habe.
Kam bald darauf eine mail, wo man mir mitteilte, nein, das gesetzliche Rückgaberecht gitl dan nicht mehr, d.h. ich bin ab der Annahme ans Gerät gebunden.
Ich würde eventuell gerne bei denen einen iMac oder ein MacBook Pro mit 256'er Grafikkarte (BTO) als einzige BTO-Option kaufen. Nun frage ich mich, ob das wirklich rechtens ist, dass dann das 14tägige Rückgaberecht entfällt.
Ich meine, dass ich mal gelesen habe, dass das nicht rechtens ist, weil es ja keine Sonderanfertigung ist. D.h. wenn der Händler speziell an meinen Wünschen orientiert was baut/erstellt, was er dann, nach einer eventuellen Rückgabe, eben nicht mehr so einfach verkaufen könnte, weil's zu individuell war, würde das 14tägige Rückgaberecht entfallen.
Mir ist das aber schon wichtig, dass ich erst mal prüfen kann und dann endgültig eine Entscheidung treffen kann.
Kann mir hier jemand sagen, ob der Händler recht hat, wenn er sagt, nein, ich habe kein 14 Tägiges Rückgaberecht, wenn ich jetzt z.B. die Option auf 256MB Grafikkarte wähle?
Danke für jeden Tipp!
zeitlos