wulf1977
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hallo zusammen!
ich bin kurz davor mir einen neues powerbook zu kaufen. jetzt versteh ich das aber nicht so ganz auf der apple-seite mit der garantiezeit. da steht was von:
10.EINJÄHRIGE HARDWARE-GARANTIE
Wir garantieren, daß Material und Ausführung der von uns bezogenen Hardwareprodukte fehlerfrei sind. Die Garantie kann nur innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem auf der Rechnung angegebenen Kaufdatum, in Anspruch genommen werden. Wird Hardware von uns gemäß den Bedingungen dieser Garantie repariert oder ersetzt, gilt für die reparierte oder ersetzte Hardware entweder die verbleibende Zeit der vorgenannten Ein-Jahres-Frist oder eine Frist von 90 Tagen ab Reparatur bzw. Ersatz als Restgarantiezeit, je nachdem, was länger ist. Im Falle von Hardwarefehlern wird der Aufwand zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betreffenden Hardwareprodukte (Ersatzteile und Arbeitszeit) nach Maßgabe der Herstellergarantie von uns getragen.
und dann:
10.7 Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln
Die in den vorstehenden Bestimmungen 10 bis einschließlich 10.6 beschriebene Herstellergarantie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln und schränkt diese nicht ein. Ihre Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und sind wie folgt beschränkt. Beim Kauf von Produkten durch Verbraucher gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren; für alle anderen Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
heißt das jetzt, die garantie dauert ein jahr oder zwei jahre? ist die garantie für zwei jahre nicht gesetzlich seit anfang dieses jahres vorgeschrieben???
wäre super wenn ihr mir helfen könntet!!!
danke, gruß
wulf
:
ich bin kurz davor mir einen neues powerbook zu kaufen. jetzt versteh ich das aber nicht so ganz auf der apple-seite mit der garantiezeit. da steht was von:
10.EINJÄHRIGE HARDWARE-GARANTIE
Wir garantieren, daß Material und Ausführung der von uns bezogenen Hardwareprodukte fehlerfrei sind. Die Garantie kann nur innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem auf der Rechnung angegebenen Kaufdatum, in Anspruch genommen werden. Wird Hardware von uns gemäß den Bedingungen dieser Garantie repariert oder ersetzt, gilt für die reparierte oder ersetzte Hardware entweder die verbleibende Zeit der vorgenannten Ein-Jahres-Frist oder eine Frist von 90 Tagen ab Reparatur bzw. Ersatz als Restgarantiezeit, je nachdem, was länger ist. Im Falle von Hardwarefehlern wird der Aufwand zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betreffenden Hardwareprodukte (Ersatzteile und Arbeitszeit) nach Maßgabe der Herstellergarantie von uns getragen.
und dann:
10.7 Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln
Die in den vorstehenden Bestimmungen 10 bis einschließlich 10.6 beschriebene Herstellergarantie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln und schränkt diese nicht ein. Ihre Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und sind wie folgt beschränkt. Beim Kauf von Produkten durch Verbraucher gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren; für alle anderen Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
heißt das jetzt, die garantie dauert ein jahr oder zwei jahre? ist die garantie für zwei jahre nicht gesetzlich seit anfang dieses jahres vorgeschrieben???
wäre super wenn ihr mir helfen könntet!!!
danke, gruß
wulf
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