Die Zeitangaben sind schon richtig.ak98102 schrieb:Im Gegensatz zur Apple-Garantie, die - wenn ich richtig im Bilde bin - nur ein Jahr gilt, haftet Apple aber gesetzlich 2 Jahre lang für Sachmängel.
Der Beweis für das Vorliegen eines Sachmangels (zumal, wenn dieser schon "beim Kauf") vorliegen muß, dürfte aber ziemlich schwierig sein, bzw. einen Gutachter kosten, o.ä.
Mal ernsthaft: Wenn du deinen Computer "normal" nutzt, welche Sachmängel sollen dann bitte über ein Jahr unerkannt bleiben?
Sehr unwahrscheinlich.
Außerdem: Wenn dein Rechner nach drei Monaten "stirbt", dann mußt du auch erstmal einen Sachmangel beweisen - schon das kann - je nach Fall - schwierig bis unmöglich genug sein...