Garantieverlust beim RAM-Einbau beim Macbook

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chell

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Hallo,

ich möchte mir vielleicht ein Macbook anschaffen. Da der RAM bei Apple ziemlich teuer ist, habe ich mir gedacht, ich könnte ja das Gerät bei Apple in der Standardausführung kaufen und dann selbst RAM (bei DSP Memory gekauft) einbauen. Verliere ich, wenn ich das so tue, meine Garantie von Apple?

Mfg

chell
 
Angesichts der beschissenen Suchfunktion kann ich das zwar nachvollziehen, aber die Frage kam schon zahllose Male...

Also, Einbau ist problemlos moeglich und wenn du dabei nach dem Handbuch vorgehst ist die Garantie auch nicht fort.

sD.
 
Vielen Dank trotzdem für die Antwort!

Mfg

chell
 
Es sei aber erwähnt, dass es im Handbuch anders steht! Da steht, sämtliche Defekte die durch den RAM-Wechsel entstehen sind nicht durch die Garantie gedeckt (wenn man es selbst macht). Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dann lass es dir bei einem Service Provider machen.
Bei mir war es nach dem RAM-Wechsel, als das Book sich nicht mehr starten liess aber kein Problem mit der Garantie.
 
limo schrieb:
Es sei aber erwähnt, dass es im Handbuch anders steht! Da steht, sämtliche Defekte die durch den RAM-Wechsel entstehen sind nicht durch die Garantie gedeckt (wenn man es selbst macht).
Das liegt daran, dass es Idioten gibt, die den Wechsel mit Hammer und Schraubendreher machen. Wenn man den Slot also durch rohe Gewalt demoliert haftet Apple natürlich nicht.
 
someDay schrieb:
Angesichts der beschissenen Suchfunktion kann ich das zwar nachvollziehen, aber die Frage kam schon zahllose Male...

Also, Einbau ist problemlos moeglich und wenn du dabei nach dem Handbuch vorgehst ist die Garantie auch nicht fort.

sD.

Naja, wer nicht weiß, wie man die Suche richtig benutzt...
 
Defekt durch den RAM-Einbau sind aber etwas anderes als ein genereller Garantieverlust.

Also du darfst RAM selber einbauen und hast auch weiterhin die volle Garantie auf dem Rechne. Ausgenommen sind nur Schäden, die unmittelbar durch einen unsachgemäßen Ram-Einbau verursacht wurden.

Wenn du aber den ganzen Rechner auseinanderschraubst verlierst du die komplette Garantie, egal ob ein evtl. Fehler durch deine Aktion vursacht wurde oder nicht.
 
quack schrieb:
Defekt durch den RAM-Einbau sind aber etwas anderes als ein genereller Garantieverlust.

Also du darfst RAM selber einbauen und hast auch weiterhin die volle Garantie auf dem Rechne. Ausgenommen sind nur Schäden, die unmittelbar durch einen unsachgemäßen Ram-Einbau verursacht wurden.

Wenn du aber den ganzen Rechner auseinanderschraubst verlierst du die komplette Garantie, egal ob ein evtl. Fehler durch deine Aktion vursacht wurde oder nicht.

...also nicht auf die Idee kommen den Ram bei geschlossenem Book von der Oberseite wechseln zu wollen.............;)
einfach das Mackbook umdrehen,Akku rausnehmen und dann den Aufkleber lesen.:)
 
Wenn beim RAM-Einbau etwas kaputt gemacht wird, dann ist dieser Schaden natürlich nicht von der Garantie gedeckt.

quack schrieb:
Wenn du aber den ganzen Rechner auseinanderschraubst verlierst du die komplette Garantie, egal ob ein evtl. Fehler durch deine Aktion vursacht wurde oder nicht.
Nein.
Lies die Garantiebedingungen.
Das steht so nicht drin.
Durch Zerlegen des Rechners geht die Garantie nicht flöten.
 
limo schrieb:
Es sei aber erwähnt, dass es im Handbuch anders steht!
Garantie ist eh eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt nur seinen Bedingungen, zumindest nach deutschem Recht.

Spannender ist aber die Frage, wie es um die gesetzliche Gewährleistung steht, wenn man im Apple-Store kauft. Im Impressum wird nämlich eine Adresse in Irland angegeben. Im Streitfall ist dann evtl. fraglich, ob überhaupt deutsches Recht gilt.

Auf Grund der entsprechenden EU-Richtlinien müsste Irland als EU-Staat zwar die gleichen Verbraucherschutzbestimmungen umgesetzt haben, aber was bringt mir das, wenn ich ggf. in Irland klagen müsste...
 
@performa: Bist du dir da sicher? Kann ich mir kaum vorstellen, dass man den Rechner komplett zuerlegen darf ohne Garantieverlust.

Das war selbst bei den iMacG5 RevA/B anders. Die durfte man auseinandernehmen und selber reparieren, aber nur solange man ausschließlich an den vorgesehenen (und markierten) Schrauben drehte.
 
ak98102 schrieb:
Garantie ist eh eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt nur seinen Bedingungen, zumindest nach deutschem Recht.

Spannender ist aber die Frage, wie es um die gesetzliche Gewährleistung steht, wenn man im Apple-Store kauft. Im Impressum wird nämlich eine Adresse in Irland angegeben. Im Streitfall ist dann evtl. fraglich, ob überhaupt deutsches Recht gilt.

Auf Grund der entsprechenden EU-Richtlinien müsste Irland als EU-Staat zwar die gleichen Verbraucherschutzbestimmungen umgesetzt haben, aber was bringt mir das, wenn ich ggf. in Irland klagen müsste...

Wenn du in Deutschland kaufst gilt auch das deutsche Recht. Auch beim AppleStore.
 
dsquared2 schrieb:
Naja, wer nicht weiß, wie man die Suche richtig benutzt...

Moechtest du die vBulletin Suchfunktion ernsthaft als hochklassig einstufen?
*Kopfschuettel*

sD.
 
quack schrieb:
Wenn du in Deutschland kaufst gilt auch das deutsche Recht. Auch beim AppleStore.
Muss ich mal nachschlagen, habe mich mit grenzüberschreitenden Fragen des Zivilrechts noch nicht beschäftigt. Wobei die Frage, wo man kauf, bei Internetgeschäften sicherlich auch spannend ist. Mal nachsehen, der Palandt ist nur eine Armlänge entfernt :)
 
quack schrieb:
Wenn du in Deutschland kaufst gilt auch das deutsche Recht. Auch beim AppleStore.

Eine kleine Anmerkung...ein Blick ins Gesetz..ähm nein die AGB von Apple erleichtert die Entscheidungsfindung :D

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention (CISG).

16.2 Wir bemühen uns, auftretende Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch zu beheben. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sowie den einzelnen Verträgen ist München ausschließlicher Gerichtsstand, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. Wir behalten uns vor, Sie an Ihrem Heimatort zu verklagen.


Ich denke das dürfte reichen oder?
 
aalak schrieb:
Eine kleine Anmerkung...ein Blick ins Gesetz..ähm nein die AGB von Apple erleichtert die Entscheidungsfindung :D

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention (CISG).

16.2 Wir bemühen uns, auftretende Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch zu beheben. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sowie den einzelnen Verträgen ist München ausschließlicher Gerichtsstand, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. Wir behalten uns vor, Sie an Ihrem Heimatort zu verklagen.


Ich denke das dürfte reichen oder?
Manchmal ist es doch einfacher als man denkt. Dann würde ich mir wegen dem RAM-Einbau keine Gedanken machen, denn solange man nicht grob fahrlässig vorgeht, dürfte das die gesetzliche Gewährleistung nicht in Gefahr bringen.
 
quack schrieb:
@performa: Bist du dir da sicher? Kann ich mir kaum vorstellen, dass man den Rechner komplett zuerlegen darf ohne Garantieverlust.
Nochmal: Lies die Garantiebedingungen ;)

Es ist - abgesehen von entfernten Seriennummern und signifikant in Funktion und/oder Fähigkeit veränderten Produkten (Ein Laufwerkstausch wird, vermute ich, nicht darunter fallen), sowie Akkus IMMER nur die Rede von "verursachtem Schaden durch..."
Ergo: Wer keinen Schaden verursacht, der verliert auch keine Garantie.

Mögliches Risiko natürlich: Apple stellt eine Zerlegung des Produktes fest, und behauptet fälschlicherweise, man habe selbst einen Schaden verursacht. Auch wenn man nach den Garantiebedingungen (meines Erachtens) ziemlich eindeutig im Recht ist, könnte das etwas "Überzeugungsarbeit" benötigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab die Garantiebedingunen gerade nicht zu Hand. Aber wenn es so dort steht, bin ich einfach mal überrascht :cool:
 
quack schrieb:
Hab die Garantiebedingunen gerade nicht zu Hand. Aber wenn es so dort steht, bin ich einfach mal überrascht :cool:
Ich weiß zwar nicht, wie es sich bei Apple verhält, aber in den meisten Fällen ist die gesetzliche Gewährleistung eh mehr wert als vom Hersteller selbst gebastelte Garantien.

Im Gegensatz zur Apple-Garantie, die - wenn ich richtig im Bilde bin - nur ein Jahr gilt, haftet Apple aber gesetzlich 2 Jahre lang für Sachmängel. (Nach 6 Monaten kehr sich allerdings die Beweislast, sprich man müsste Apple ggf. nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an bestand, was je nach Sachlage einfach oder schwer sein kann.)
 
quack schrieb:
Hab die Garantiebedingunen gerade nicht zu Hand.
http://www.apple.com/legal/warranty/ ;)

Im übrigen: Ich weiß nicht, ob es in Deutschland überhaupt rechtens ist, die Garantieleistung durch einfaches Öffnen des Computers durch den User/Dritte zu verweigern:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20010102.htm
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, nach der beim Verkauf neu hergestellter Radio-, Fernseh- und Fotogeräte die Gewährleistung (Garantie) sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte, nicht zum Betrieb des Verkäufers gehörende Personen erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831).
 
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