Garage Band und GEMA

Birnen und Äpfel

Schönes Projekt. Magst du aufregende Zeiten? :D

Nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Loops sind keine geschützten Markennamen. Im Printbereicht ist das etwas anderes. Hier wäre der Schriftvergleich eher passend. Du kaufst eine Schrift und gestaltest damit ein Produkt. Dann hast du auch das Urheberrecht an dem, sagen wir, Roman. Der Schriftdesigner dagegen nicht.

wavey

Lynhirr
 
Na da habe ich ja was gestartet!

Ich habe meine Frage soeben im GarageBand-Forum noch einmal gestellt. Dort treiben sich Menschen herum, die sich anscheinend sehr viel mit diesem Programm beschäftigen und ich will doch hoffen, dass ich eine fundierte Antwort erhalte.
Wenn es soweit ist werde ich sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Vielen Dank für die rege Anteilnahme

Gruss, Mike
 
Ruhig öfter

Du darfst ruhig öfters gute Diskussionen starten. Ein Forum lebt davon. :)

Ich bin selbst im Garageband-Forum. Werde also den Fred dort lesen können.

wavey

Lynhirr
 
Ich werde mir Mühe geben.

Denke mal, dass du Recht hast und meine GEMA-Anmeldung bald zur Post kommt. Ich werde auf jeden Fall aber noch eine Antwort abwarten. Vielen Dank für den link.

Die Anmeldung bei der GEMA kostet übrigens ca. 80€ und der Jahresbeitrag (für die folgenden Jahre) 25€. Diese kosten habe ich dann schon mehr als eingespielt.

-Mike
 
Kann mich nur anschliessen. Eine gute Diskussion ist immer was schönes. ;)

Ach komm Lynhirr... Sei nicht so... ;)

Alles eine Frage der Lizenz... ;) Du hast Recht damit, dass es nicht üblich ist. Aber ich hab Recht, dass es möglich ist einen Loop zu schützen ;)

Achtung hierüber habe ich keine genauen Infos, ich weiss also nicht wie wahrheitsgetreu es ist: Angeblich steht in der EULA (EndUserLicenseAreement) von Frontpage, dass man keine Inhalte damit erstellen darf die verunklimpfend gegen MS sind... Soviel zu "ich habe alle Rechte nur weil ich ne Software kaufe" ;)
 
@ Rakor

Das ist so ziemlich das absoltueste Gegenteil, dass man sich vorstellen kann.

Firmenlogos sind geschützt.
Garageband-Loops lizenzfrei.

Firmenlogos darfst Du Dir ansehen, mehr aber nicht (häufig erlauben Firmen die Verwendung eines bestimmten Logos unter bestimmten Bedingungen).
Mit Garageband-Loops darfst Du machen, was Du willst, ohne Einschränkungen (es sei denn, im Kaufvertrag/in der Lizenz sind von vorne herein irgendwelche Einschränkungen vermerkt).
 
Original geschrieben von ._ut
@ Rakor

Das ist so ziemlich das absoltueste Gegenteil, dass man sich vorstellen kann.

Firmenlogos sind geschützt.
Garageband-Loops lizenzfrei.

Firmenlogos darfst Du Dir ansehen, mehr aber nicht (häufig erlauben Firmen die Verwendung eines bestimmten Logos unter bestimmten Bedingungen).
Mit Garageband-Loops darfst Du machen, was Du willst, ohne Einschränkungen (es sei denn, im Kaufvertrag/in der Lizenz sind von vorne herein irgendwelche Einschränkungen vermerkt).
 

Es hiess hier nur "lizenzKOSTENFREI" nicht "lizenzfrei" ;) Und um genau dies Tatsache der Schutzes ging es... Und ich sage es nochmal : ICH GLAUBE NICHT, DASS APPLE SICH RECHTE DARAN SICHERN ! ! !

Aber ich wollte halt sagen, dass es THEORETISCH MÖGLICH WÄRE !!

Is das so schwer?
 
Wenn man Loops käuflich erwirbt, wie bei GB, dann kann man diese auch überall einsetzen, sonst brauchte man diese nicht zu kaufen?! Einfach kopierte Loops kannst du auch verwenden, aber nur als Homie.

Um zur GEMA zurückzukommen: ich kenn mich da nicht so genau aus, aber wenn du Musikstücke anmelden möchtest, braucht es da nicht einen Musikverlag?
 
@stadtkind
Nein, ein Musikverlag ist nicht zwingend notwendig. Die GEMA treibt das Geld für den Urheber und den Musikverlag ein. Gibt es keinen Verlag bekommt nur der Urheber seinen Anteil. Was mit dem Anteil des nicht existierenden Verlages passiert weiss ich allerdings auch nicht.
 
Nen Musikverlag braucht man dazu nicht, man kann sich als Einzelmusiker bei der Gema anmelden und Mitglied werden. Den Weg mit dem Musikverlag gehen die meisten Leute dann, wenn sie eine CD veröffentlichen wollen und eine Labelnummer benötigen. Ab der zweiten Veröffentlichung kann man eine eigene Labelnummer beantragen und bekommt die auch.
Zu den Loops: Die Loops sind lizenzkostenfrei, das bedeutet, daß ich für damit erstellte Songs schon mal keine Lizenzkosten abführen muß. Der Song den ich damit bastele ist aber mein geistiges Eigentum, den ich somit auch schützen kann. Bei Samples die man kauft ist es genau das selbe. Ich kann damit eigene Songs basteln und vermarkten, denn die Gebühr für die Samples zahle ich beim Kauf einmalig und gut.
Beispiel: Professionelle Coverversion. Der Künstler erkauft sich das Recht (oder bekommt es) vom Urheber des Originals bspw. bestimmte Parts (z.B. die Musik vom Refrain) wiederzuverwenden. Den veränderte Text und den gesamte neuen Song kann er sich aber anschließend schützen lassen.
Ich würd das Zeug bei der Gema anmelden und fertig...

gruss vom Tom
 
Disclaimer: Ich bin Jurist (& GarageBand-Nutzer), gebe hier aber nur eine private Meinung ab und leiste keine Rechtsberatung.

@relaht: Schicke Deine Unterlagen an die GEMA, Du wirst kein Problem haben, oder ich habe etwas sehr Wesentliches überlesen. GarageBand lässt genau dieses Vorgehen zu. Du darfst zur uneingeschränkten Nutzung freigegebene Loops einsetzen, wie es Dir passt, und damit auch Geld verdienen. Ich habe keinen Passus mit einer Beschränkung bspw. auf nicht-kommerzielle Nutzung gefunden. Sie sind in der Tat nicht "lizenzfrei", aber die erworbene Lizenz gestattet Dir diese Art der Nutzung.
Wer GB als Raubkopie benutzt (eh schon strafbar), und dann auch noch eine kommerzielle Verwertung seiner Werke anstrebt - der hat dann ggf. ein rechtliches Problem (mehr).

Übrigens, Du weisst, dass Du damit auf die dunkle Seite der Macht wechselst? Ohne die absurden Vorstellungen der GEMA gäbe es wahrscheinlich schon lange legale Online Music Stores in Deutschland, und vielleicht sogar einen iTMS in Deutschland. Gegen die GEMA sind die grossen Plattenfirmen in dieser Frage noch echt nett. Mittlerweile registriert das ja schon die Öffentlichkeit: Auf Spiegel Online (ja, ich weiß) war dazu vor kurzem ein erhellender Artikel.

@Rakor: Nee, Du bist auf einem falschen Dampfer. Wie Lynhirr und ._ut schon sagten, vergleichst Du Äpfel mit Birnen und wirfst unterschiedlich gestaltete Rechte (u.a. Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte, ...) teilweise durcheinander.
 
Original geschrieben von Rakor
Es hiess hier nur "lizenzKOSTENFREI" nicht "lizenzfrei" ;)
Lizenzkostenfrei sind die Dinger ja nicht, immerhin kostet Garageband und das Jampack auch Geld.
Ich meinte schon Lizenzfrei. So nennt man (vermutlich juristisch nicht korrekt) beispielsweise Abbildungen auf CDs, die außer dem Kaufpreis der CD keine weiteren Lizenzkosten nach sich ziehen.
Es gibt im Gegensatz dazu auch Inhalte, bei denen musst Du für jede Nutzung einzeln Lizenzgebühren zahlen (oder Dir eine kostenlose Lizenz einholen).

Die Lizenz für die Loops lautet folgendermaßen:
[…]
Sie sind berechtigt, Audio-Loop-Inhalte ("Audio-Inhalte") von Apple und Drittanbietern, die in der Apple Software enthalten sind bzw. auf andere Weise mit dieser bereitgestellt werden, gebührenfrei zu nutzen, um eigene Original-Soundtracks für Ihre Video- und Audioprojekte zu erstellen. Sie haben das Recht, Ihre eigenen Soundtracks, die unter Verwendung der Audio-Inhalte erstellt wurden, zu senden und/oder zu verteilen. Es ist jedoch nicht zulässig, individuelle Audio-Loops auf eigenständiger Basis zu kommerziellen oder anderen Zwecken zu verteilen bzw. diese teilweise oder vollständig als Audio-Samples, Soundeffekte oder Musikbetten neu zu verpacken.
[…]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke ut für die genaue Lizenz!

Damit sollte die Fragestellung geklärt sein... Hoffe ich.. ;)

Und diese Lizenz (die ja auch Einschränkungen beinhaltet) sagt mir, dass ich nicht ganz Unrecht hatte... Rein prizipiell :D

Lasse mich gerne belehren... Soweit fundiert!
 
- @._ut: Du bestätigst Rakor durch das Zitat :) : "..., gebührenfrei zu nutzen, ..." heisst genau das: Ohne *weiteres* Entgelt im vorgegebenen Rahmen. Hier ist gerade nicht die Rede von "lizenzfrei".

- "senden"/"verteilen": ohne weitere Einschränkung.

- "individuelle Audio-Loops ... verteilen ... oder ... neu zu verpacken": bezieht sich auf die Loops selbst, und nicht die erstellten urheberrechtlich relevanten *Werke* (hier als juristischer Begriff verwendet).
 
Original geschrieben von songliner
Übrigens, Du weisst, dass Du damit auf die dunkle Seite der Macht wechselst? Ohne die absurden Vorstellungen der GEMA gäbe es wahrscheinlich schon lange legale Online Music Stores in Deutschland, und vielleicht sogar einen iTMS in Deutschland. Gegen die GEMA sind die grossen Plattenfirmen in dieser Frage noch echt nett. Mittlerweile registriert das ja schon die Öffentlichkeit: Auf Spiegel Online (ja, ich weiß) war dazu vor kurzem ein erhellender Artikel.
Über die GEMA, kann man geteilter Meinung sein. Die meisten Leute haben aber nicht den Schimmer einer Ahnung, was eigentlich die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist.
Ich bin der Meinung, dass die Verwertungsgesellschaften durchaus im Sinne des Konsumenten handeln. Die Verwertungsgesellschaften kassieren eine einmalige Abgabe auf Geräte etc. als Ausgleich für das Recht auf Privatkopie. Von den Einnahmen geht dann ein Großteil halbe-halbe an den Urheber bzw. an den Verlag (abzgl 6-8% Verwaltungsgebühren).
Die Industrie möchte natürlich lieber mit DRM das Recht auf Privatkopie aushebeln und für jede Nutzung einzeln kassieren. Und dabei natürlich am liebsten den Urheber ganz leer ausgehen lassen.
 
Übrigens, Du weisst, dass Du damit auf die dunkle Seite der Macht wechselst? Ohne die absurden Vorstellungen der GEMA gäbe es wahrscheinlich schon lange legale Online Music Stores in Deutschland, und vielleicht sogar einen iTMS in Deutschland. Gegen die GEMA sind die grossen Plattenfirmen in dieser Frage noch echt nett.

Damit hast du sicherlich recht. Aber wie kann ich sonst mein geistiges Eigentum (Ich nenne es jetzt einfach mal so) schützen und ein par €uro ernten?
 
Original geschrieben von ._ut
Über die GEMA, kann man geteilter Meinung sein. Die meisten Leute haben aber nicht den Schimmer einer Ahnung, was eigentlich die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist.
Ich bin der Meinung, dass die Verwertungsgesellschaften durchaus im Sinne des Konsumenten handeln. Die Verwertungsgesellschaften kassieren eine einmalige Abgabe auf Geräte etc. als Ausgleich für das Recht auf Privatkopie. Von den Einnahmen geht dann ein Großteil halbe-halbe an den Urheber bzw. an den Verlag (abzgl 6-8% Verwaltungsgebühren).
Die Industrie möchte natürlich lieber mit DRM das Recht auf Privatkopie aushebeln und für jede Nutzung einzeln kassieren. Und dabei natürlich am liebsten den Urheber ganz leer ausgehen lassen.
 

Ja, das mit der dunklen Seite war nicht so ernst gemeint, denkt euch einen Smiley dahinter.
Auch wenn sich der Passus oben so anhört: Ich bin kein grundsätzlicher GEMA-Gegner, vor allem habe ich früher durch deren Wahrnehmung meiner Rechte auch Geld verdient. Ich rate keinem Künstler ernsthaft zu Individualvereinbarungen.
Nach meiner Beobachtung versucht die GEMA aber, in einem völlig anderen Kontext entstandene Modelle auf Medien zu übertragen, bei denen das einfach nicht passt. Und es werden interessante Vorschläge entwickelt: "Lass uns einfach die Gebühren online verdoppeln, dann haben wir gleich ein bisschen Raubkopien-Verlust mit drin." Mit dieser Argumentation kann man wirklich alles begründen, und das tun sie ja auch zunehmend.
Und wer je mit der GEMA auf (medien-)politischer Ebene zu tun hatte, wird z.T. verbissen auf ihre Macht, ihr Geld und ihren Einfluss beharrende Bürokraten erleben. Sind halt auch Menschen ;)
 
Auch wenn der eigentliche Anlass – verarbeitete GB-Loops als eigenen Song bei der GEMA anmelden – bereits mit Ja beantwortet wurde, will ich eine andere falsche Auffassung nicht im Raume stehen lassen.

Die melden wir normalerweise aber nicht an, weil regionale Bands ihre eigenen Stücke spielen und dementsprechend eh nichts GEMA-relevantes stattfindet.

Jede öffentlich Veranstaltung bei der Darbietungen stattfinden (in diesem Falle Musik) sind GEMA-relevant und müssen angemeldet und bezahlt werden. Wenn die Band selber bei der GEMA nicht registriert ist, spielt das keinerlei Rolle – außer dass die Band von dem Geld, das der Veranstalter an die GEMA zahlt, nichts sieht, sondern quasi an alle gemeldeten Urheber verteilt wird. Jede Kneipe, die Musikkassetten laufen lässt, muss GEMA bezahlen, jedes Konzert das stattfindet muss der GEMA gemeldet werden (so zumindes die Theorie). Ausschlaggebend für die Höhe der Zahlung ist nicht der Song (also ob nicht angemeldete No-Name-Band oder Rolling Stones ist egal), sondern Zeitpunkt (morgens ist es billiger als abends ;) ), Höhe des Eintrittspreises, mögliche Anzahl der Besucher etc.
Für eine Uni (oder Studentenwerk) das ein Café betreibt, in dem regelmäßig Musik läuft, ist es daher sinnvoller eine Pauschalzahlung für das ganze Jahr zu vereinbaren – das ist billiger.
Nebenbei: Auch für die Künstlersozialkasse (KSK) müssen Veranstalter bei Konzerten zahlen –auch wenn die Amateurband von der KSK nicht als Künstler anerkannt wurde! (wobei ich hoffe, dass das inzwischen geändert wurde, war zumindest noch 2002 so).
 
Synthese

Original geschrieben von Rakor

Alles eine Frage der Lizenz... ;) Du hast Recht damit, dass es nicht üblich ist. Aber ich hab Recht, dass es möglich ist einen Loop zu schützen ;)
 

Damit wäre die Diskussion bei einem "tragfähigen Kompromiss" angelangt.

Ich unterschreibe. :D

wavey

Lynhirr
 
Ihr habt mich überzeugt und die GEMA-Anmeldung ist auf dem Postweg.
Vielen Dank an alle die mir bei meinem Problem geholfen haben.

Gruß, -mike
 
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