Front Row Tastenkombination

naja, strafrechtlich wird sowas doch nicht ernsthaft verfolgt....

zivilrechtlich kann das schon anders aussehen....

aber es interessiert apple warscheinlich weniger, ob man ein programm nutzt, dass im nächsten betriebssystem in besserer form schon drin ist...
 
salling clicker
 
realityking schrieb:
Wo denn da? Link?


Mann mann.... ein wenig Eigeninitiative wäre ja nicht schlecht oder?

Der Rest wurde hier schon breit genug getreten.
 
he29 schrieb:
Mann mann.... ein wenig Eigeninitiative wäre ja nicht schlecht oder?
License: Update

System Requirements
— Mac OS X 10.4.5 or later
— Built-in infrared (IR) receiver
— iTunes 6.0.4 or later
— iPhoto 6.0.2 or later

MfG, juniorclub.
 
Ich denke, dass Apple aus Designgründen Frontrow nur auf Rechnern mit iR-Empfänger laufen haben will.

Wenn nun jemand Frontrow auf seinem Ibook G4 laufen hat, der ganz normal Tiger dafür gekauft hat ist es bestimmt nicht "illegal" auch Frontrow zu betreiben. Die Lösung mit dem k750i ist ziemlich cool. Ne Freundin von mir hat genau das Gleiche auf ihrem ibook gemacht. Es funktioniert einwandtfrei. Man sollte nur ganz genau der Anleitung folgen.
 
Solange es aber keine Lizenz dafür gibt darf man es aber trotzdem machen. Ausserdem hat Apple doch schon abgekündigt das mit Leopard FrontRow und PhotoBooth auf allen Macs verfügbar sein wird. Das Design Argument kanns also nicht sein. Ich tippe mal eher auf Geld! Warum sollte man es kostenlos rausgegeben wenn sich so mehr Leute Leopard kaufen...
 
Kann den jemand sagen, ob es auch mit der Apple Remote und ohne Infrarot am Rechner geht?
Ich meine, kann die Apple Remote Bluethooth?
Sonst muss ich auch mein Handy missbrauchen.

McMuhaus.
 
McMuhaus schrieb:
1. Kann den jemand sagen, ob es auch mit der Apple Remote und ohne Infrarot am Rechner geht?
2. Ich meine, kann die Apple Remote Bluethooth?
3. Sonst muss ich auch mein Handy missbrauchen.

McMuhaus.
1. Nein
2. Nein
3. Ja ;)
 
Nein die Apple Remote ist nur für IR, wäre ja auch schwachsinnig IT in den Macs zu verbauen wenn sie eh schon Bluetooth könnte.
 
McMuhaus schrieb:
Kann den jemand sagen, ob es auch mit der Apple Remote und ohne Infrarot am Rechner geht?
Ich meine, kann die Apple Remote Bluethooth?
Sonst muss ich auch mein Handy missbrauchen.

McMuhaus.

Apple Remote ist definitif nur infrarot. Du brauchst also entweder einen infrarot Empfänger oder du benutzt dein Telefon. Letzeres funktioniert eigentlich ganz gut mit so ner Java-Application. Google dich mal ein bischen rum. :)
 
Harrobbed schrieb:
Apple Remote ist definitif nur infrarot. Du brauchst also entweder einen infrarot Empfänger oder du benutzt dein Telefon. Letzeres funktioniert eigentlich ganz gut mit so ner Java-Application. Google dich mal ein bischen rum. :)
Die meisten SE Handys verfügen bereits ab Werk über diese Software :)
 
Hi,

wo kann ich denn nachsehen, ob mein iBook IR hat?
 
brauchst nicht nachgucken. hat es nicht.
 
genau.
du wirst es im menü apfel -> über diesen Mack -> weitere informationen -> Hardware -> USB -> IR-Empfänger nicht finden.
 
Wenn man Frontrow auf F10 legt (für Exposé nutze ich persönlich sowieso nur die aktiven Ecken) kann man es mit der "Desktop"-Fernsteuerung von SonyEricsson-Handys prima steuern.
 
realityking schrieb:
Ich rede vom machen, das ist illegal! Falls die Anleitung selber aber strafbar ist, so ist auch der Link strafbar.

Spontan finde ich als Beleg nur §§ 130 a, 27; 140, 27 StGB



§130a : Strafgesetzbuch (StGB) » Besonderer Teil » Erster Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates » Vierter Titel. Gemeinsame Vorschriften

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu die neu, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu Fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend.

Strafgesetzbuch (StGB) » Allgemeiner Teil » Zweiter Abschnitt. Die Tat » Dritter Titel. Täterschaft und Teilnahme

§ 27.


(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Strafgesetzbuch (StGB) » Besonderer Teil » Erster Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates » Vierter Titel. Gemeinsame Vorschriften

§ 140.

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1. belohnt oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich persönlich hoffe ja jetzt, dass du mit Jura nix am Hut hast... Wenn doch... Bitte lass das!:D
 
Wenn die Installation von FrontRow aufm G4 nicht illegal ist, ist das Verlinken der Anleitung es auch nicht ;)
 
selbst wenn frontrow auf nem g4 "illegal" wäre, ist eine anleitung zu verlinken es sicher nicht.
selten son quatsch gelesen.
 
pfmd86 schrieb:
Ich persönlich hoffe ja jetzt, dass du mit Jura nix am Hut hast... Wenn doch... Bitte lass das!:D

Tja da sieht man was passiert wenn man Blind von einer Quelle abschreibt ohne mal selbst nach zu schlagen :rolleyes:
 
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